Mayer/Schramböck: Antragsfrist für Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Produktionen bis Ende des Jahres verlängert

Zur Sicherung der österreichischen Filmwirtschaft werden Film- und TV-Produzenten mit einem Zuschuss unterstützt. Die Einreichfrist wird von 30.06.2021 auf 31.12.2021 verlängert.

Wien (OTS) Nach wie vor besteht das Risiko einer COVID-19 bedingten Drehunterbrechung, die in diesem beschäftigungsintensiven und künstlerisch-kreativen Gewerbe mit immensen Ausfallskosten einhergeht. Die Verlängerung des Comeback-Zuschusses trägt somit maßgeblich zur Verbesserung und Stabilisierung der Rahmenbedingungen am Filmstandort Österreich in den kommenden Monaten bei, da private Versicherungen weiterhin keine pandemiebedingten Ausfälle übernehmen.

„Trotz der positiven Entwicklung in der Pandemiebekämpfung bleibt für Filmdreharbeiten ein Restrisiko – wenn etwa zentrale Crew-Mitglieder aufgrund einer Corona-Infektion oder Quarantäne ausfallen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Diesem Umstand tragen wir mit der Verlängerung des Comeback-Zuschusses für den Filmbereich Rechnung. Das Charmante an dieser Maßnahme ist: Wenn kein Schaden entsteht und alles nach Plan läuft, entstehen keine Kosten. Gleichzeitig geben wir den Filmschaffenden in Österreich die Sicherheit, die sie brauchen, um weiterhin produzieren zu können.“

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: „Der aktuelle Aufschwung wird nicht überall gleich stark sein und die Krise ist nicht für alle Branchen gleich vorbei. Gerade in der aktuellen Comebackphase sind unsere Hilfen wichtig, um Arbeitsplätze und Unternehmen auch auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen. Mit 4.000 Produzenten, 2,5 Milliarden Euro Umsatz und 20.000 Arbeitsplätzen, die an der Branche hängen, ist Österreichs Filmwirtschaft ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor. Die Verlängerung des Comeback-Zuschusses ist ein wichtiges Signal für die Filmwirtschaft.“

Hintergrundinfos:

  • Einreichfrist wird von 30.06.2021 auf 31.12.2021 verlängert.
  • Mit der Verlängerung kann auch unter dem Dach der Corona-Maßnahmen-Verordnungen – ergänzt durch die filmspezifischen brancheninternen Richtlinien – weiter gedreht werden.
  • Die österreichische Filmwirtschaft trägt maßgeblich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts bei: Investitionen in dieser Branche schaffen Arbeitsplätze, stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit und tragen nicht zuletzt auch ganz wesentlich zur Identitätsstiftung bei.
  • Aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die COVID-19-Krise stehen die österreichischen Film- und TV-Produzentinnen und Produzenten allerdings vor ernsten Herausforderungen: Dreharbeiten mussten unterbrochen werden und konnten nur unter besonderen Schutzbedingungen wiederaufgenommen werden.
  • Zur Unterstützung dieser Projekte wurde vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen des Bundesministeriums für Finanzen der Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Produktionen geschaffen.
  • Insbesondere werden dabei Produktionsfirmen unterstützt, die ihre Arbeit aufgrund der COVID-19-Krise unterbrechen mussten, bzw. die nur mit Einschränkungen mit den Dreharbeiten beginnen konnten. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Abwicklung des Comeback-Zuschusses für Film- und TV-Produktionen erfolgt durch die aws.
  • Ausfallzuschüsse können pro Produktion bis zu 75 Prozent der förderbaren Herstellungskosten betragen. Die maximale Förderung liegt im Einzelfall bei 2,5 Millionen Euro.
  • Voraussetzung für die Geltendmachung von Kosten ist eine durch behördlich angeordnete COVID-19-Maßnahmen bedingte Unterbrechung sowie der Nachweis der Umsetzung von Schutzkonzepten, die das Risiko einer Corona-Infektion am Set minimieren sollen.
  • Einreichungen sind über den aws Fördermanager möglich:
    https://foerdermanager.aws.at/

Bisherige Bilanz:

  • 29 Anträge mit einem Fördervolumen von EUR 4,4 Mio. wurden genehmigt.
  • EUR 20,6 Mio. stehen noch zur Verfügung

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Heike Warmuth
Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6646104501
heike.warmuth@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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