Metallgewerbe: Lohnerhöhung im Zeichen guter konjunktureller Entwicklung die tatsächliche Lohnsituation berücksichtigt

Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden um 3% erhöht, Ist-Löhne steigen um 2,6% - Tragbarer Kompromiss in der dritten Verhandlungsrunde

Wien (OTS) - Die dritte Verhandlungsrunde am 24. November brachte nach harten, aber immer sachlich und fair geführten Verhandlungen eine Einigung zwischen der Verhandlungsgemeinschaft der Metallinnungen im Gewerbe, geleitet durch die Chefverhandler, Andreas Lahner und Josef Witke, mit der Metallarbeiter-gewerkschaft PRO-GE, unter Vorsitz von Rainer Wimmer.

 Die mit 3% vereinbarte Erhöhung der Kollektivvertragslöhne stärkt vor allem die Mindestlohnbezieher in diesen Branchen und spiegelt einerseits die wirtschaftliche Entwicklung, andererseits die Anerkennung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gewerblichen Betrieben wider. Für die überwiegende Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits über diesen Mindestlöhnen entlohnt werden, beträgt die Anhebung der tatsächlichen Ist-Löhne 2,6%. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3% angehoben. Die kollektiv-vertraglichen Zulagen steigen ebenfalls um 3%, die Aufwandsentschädigungen bei Dienstreisen, wie Entfernungszulagen und Nächtigungsgelder, werden um 1,9% erhöht.

Für Auslandseinsätze erfolgt für Dienstreisen ab 1.7.2018 eine rahmenrechtliche Anpassung der Entfernungszulagen und Nächtigungsgelder an die Bestimmung für Inlandsreisen.

 Eine wesentliche Entlastung für die Metallunternehmen im Gewerbe gibt es ab 1. Juli kommenden Jahres für Krankenstände, die ab diesem Zeitpunkt beginnen. Der kollektivvertraglich geregelte Krankengeldzuschuss, der bisher über die gesetzliche Anspruchsdauer bei längeren Krankenständen für weitere 2 Wochen gebührt, entfällt.

 Ein wichtiges Signal in Richtung Lehrlinge wurde insofern gesetzt, als zusätzlich zu der ab 1.1.2018 gesetzlich geregelten Internatskostenübernahme durch den Lehrberechtigten – welche auf Antrag von der Lehrlingsstelle erstattet werden - auch die teilweise Übernahme der Fahrtkosten zu den Internaten im Kollektivvertrag geregelt wird. Die Möglichkeit der Vereinbarung, statt der IST-Lohnerhöhung, vermehrt Freizeit in Anspruch zu nehmen, wurde verlängert.

 Weitere rahmenrechtlichen Forderungen, wie die vollständige Anrechnung von Karenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche, eine Vorrückungssystematik bei den Löhnen, eklatante Erhöhungen bei den Schicht- bzw. Nachtzulagen, bezahlte Prüfungsvorbereitungszeiten sowie eine überproportionale Anhebung der Lehrlingsentschädigungssätze konnten abgewehrt werden.

 Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die 107.000 Arbeiter und knapp 18.500 Lehrlinge in rund 45.000 Betrieben mit insgesamt ca. 205.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2018. (PWK910/us)

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DI Christian Atzmüller
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