Mitarbeiterin des Entschädigungsfonds wehrt sich gegen unwahre Behauptungen

Klage gegen den Publizisten Stephan Templ eingebracht

Wien (PK) - Eine Mitarbeiterin des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus hat gegen den im Zusammenhang mit einem Restitutionsverfahren rechtskräftig wegen schweren Betrugs verurteilten Stephan Templ beim Handelsgericht Wien Klage eingebracht. Das Klagebegehren zielt auf Unterlassung und öffentlichen Widerruf von unwahren, ehrenrührigen bzw. kreditschädigenden Behauptungen, die Templ im Zuge des gegen ihn geführten Strafverfahrens sowie seiner Haftstrafe und selbst nach Verbüßung derselben wiederholt verbreitet hat. Die rechtlichen Schritte erfolgen in enger Absprache mit der Parlamentsdirektion und dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, die die Mitarbeiterin vollinhaltlich unterstützen.

Stephan Templ hat im Zusammenhang mit seiner Verurteilung regelmäßig unwahre sowie ehrenrührige bzw. kreditschädigende Vorwürfe gegen MitarbeiterInnen des Entschädigungsfonds, gegen die beim Entschädigungsfonds eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution, den Entschädigungsfonds und den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus verbreitet.

Der Klägerin hat Stephan Templ unter anderem wahrheitswidrig vorgeworfen, einen Antrag rechtswidrig nicht an die Republik Österreich, sondern an andere Personen zugestellt zu haben, und ihr dabei eine Kollaboration zwischen Schiedsinstanz und, so Templ, "Holocaust-Business" unterstellt. Zudem hat Templ behauptet, die Mitarbeiterin des Entschädigungsfonds habe ihn vor Gericht zu Unrecht "schwer belastet", womit er eine Falschaussage suggeriert und ihr letztlich ein strafbares Verhalten vorwirft.

Aufgrund der beharrlich fortgesetzten falschen Behauptungen sieht sich die Mitarbeiterin des Allgemeinen Entschädigungsfonds nunmehr gezwungen, gegen Herrn Stephan Templ Klage einzubringen. Es ist nicht das erste zivilrechtliche Verfahren gegen den Beklagten im Zusammenhang mit der erfolgten Restitution. So hat ihn etwa seine Tante durch alle Instanzen erfolgreich auf Schadenersatz geklagt und versucht bisher vergeblich, den zugesprochenen Geldbetrag mit Hilfe der Exekutionsgerichte von ihm zu erlangen.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus geschaffen. Zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen wurde beim Allgemeinen Entschädigungsfonds zudem die Schiedsinstanz für Naturalrestitution eingerichtet. Der Entschädigungsfonds wird in seiner Tätigkeit administrativ vom Nationalfonds unterstützt. Beide Fonds sind organisatorisch mit dem Parlament verbunden. (Schluss) red

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