Monitoringausschuss erfreut über Entscheidung der Datenschutzbehörde: AMS Algorithmus darf nicht eingeführt werden

Ein Aufatmen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist jedoch nach wie vor nicht in Sicht

Wien (OTS) Nach der am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung der Datenschutzbehörde zeigt sich die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschuss erfreut: „Die Datenschutzbehörde hat hier eine sinnvolle Entscheidung getroffen. Es verstößt gegen die Ziele der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wenn Menschen aufgrund bestimmter Merkmale – beispielsweise Behinderungen – für das AMS als Zielgruppe für Aus-und Weiterbildungs- sowie Unterstützungsmaßnahmen ausgeschlossen werden“, so Steger.

Man dürfe aber ob der Erleichterung über diese Entscheidung nicht aus den Augen verlieren, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor eine besonders vulnerable Gruppe sind: Sie sind laut Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen doppelt so häufig armutsgefährdet und manifest arm, wie Menschen ohne Behinderungen. Auch das ist eine unmittelbare Folge von fehlenden Möglichkeiten am Arbeitsmarkt. Hinzu kommt, dass in den Arbeitsmarktstatistiken insgesamt 23.000 Menschen mit Behinderungen nicht einmal aufscheinen: Menschen, die in Werkstätten der Beschäftigungstherapie nachgehen, gelten per Gesetz als „arbeitsunfähig“. Diese diskriminierende Rechtspraxis kritisiert der Monitoringausschuss seit Jahren. Dieser Kritik kommt auch vom Österreichischen Behindertenrat sowie von der Volksanwaltschaft, die dazu einen Sonderbericht veröffentlich hat.

„Die Debatte um den diskriminierenden Algorithmus des AMS sollte zum Anlass genommen werden, die strukturelle Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt endlich zu überdenken, und zwar grundlegend.“ Steger abschließend dazu: „Mit der Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Österreich bereits 2008 dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen volle Teilhabe zu ermöglichen. Es ist dringend an der Zeit, damit auch im Bereich Arbeitsmarkt zu beginnen.“

Rückfragen & Kontakt:

Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Rückfragen: 0664/2898602

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen