Moosbrugger: Erfolg – EU einig im Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken

Großer Erfolg für Österreichs Präsidentschaft und Ministerin Köstinger

Wien (OTS) „Heute einigten sich auf EU-Ebene nach langen und harten Verhandlungen die österreichische Ratspräsidentschaft, die Kommission und das Parlament über eine neue EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken in der Lebensmittelkette. Das ist ein großartiger Erfolg für die Ratsvorsitzende, Ministerin Elisabeth Köstinger, die sich sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene dieses Themas intensiv angenommen hatte, aber auch für EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Diese Entscheidung bringt für alle Beteiligten mehr Fairness und Transparenz und führt dazu, dass kleine Erzeuger vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt sind. Gerade im Agrarbereich stehen viele kleine Anbieter wenigen riesigen Handelsunternehmen gegenüber, was in der Vergangenheit vielfach zu Problemen geführt hat. Die neuen Regeln sorgen dafür, dass sich die Partner auf Augenhöhe begegnen können“, erklärte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zur Einigung über die EU-Richtlinie. 

Unfaire Praktiken nicht erlaubt 

Die neuen Regeln betreffen unter anderem folgende unfaire Praktiken: So sollen getroffene Vereinbarungen künftig schriftlich bestätigt werden, es darf zu keiner rückwirkenden Änderung vertraglicher Verpflichtungen kommen. Ebenso wenig erlaubt sind Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen ohne entsprechende Gegenleistung oder auch Vergeltungsmaßnahmen, wenn ein Lieferant von seinen Rechten Gebrauch macht. Unter den Bann fallen auch eine 60-Tage-Zahlungsfrist für nicht verderbliche landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel sowie eine Mindestfrist von 30 Tagen für die Stornierung von Lieferungen verderblicher Erzeugnisse. Auch die Beteiligung oder Kostenübertragung von Werbeausgaben an die Lieferanten ist nicht gestattet. 
 

„Wir sind froh, dass es Ministerin Köstinger gelungen ist, den Schutz von kleinen Produzenten und Verarbeitern gegenüber großen Abnehmern erstmals auf EU-Ebene fix zu verankern“, so Moosbrugger. Die Begriffe „kleinerer Hersteller“ und „großer Abnehmer“ werden mithilfe eines Stufenmodells definiert, das sich an den Umsatzzahlen der Betriebe und Unternehmen ausrichtet. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zusätzliche Definitionen für Unternehmensgrößen festlegen. 

Bäuerliche Familienbetriebe stärken 

„Diese neuen Regeln bringen zahlreichen kleineren Anbietern landwirtschaftlicher Produkte die längst notwendige Waffengleichheit. Das stärkt nicht zuletzt unsere bäuerlichen Familienbetriebe, die entweder direkt oder indirekt über die genossenschaftlichen Verarbeitungsbetriebe Partner des Lebensmittelhandels sind. Wir werden nun alles tun, damit es im kommenden Jahr gelingt, die im Regierungsübereinkommen vereinbarte Herkunftskennzeichnung bei Verarbeitungsprodukten beziehungsweise in der Gemeinschaftsverpflegung zu etablieren. Das bringt nicht nur mehr Fairness, das bringt den Konsumenten mehr Wissen über die Herkunft der Lebensmittel und damit auch Wahlfreiheit“, so Moosbrugger. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Landwirtschaftskammer Österreich
Dr. Josef Siffert
Schauflergasse 6, 1015 Wien
Tel.-Nr.: +43/1/53441-8521
E-Mail: j.siffert@lk-oe.at
www.lko.at

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