Nationalrat: Aufwandsentschädigungen für ImpfhelferInnen bis zu 1.000 € abgabenfrei

Kritik der Opposition am Corona-Krisenmanagement und Novellierung des Tierärztegesetzes

Wien (PK) Mit den nächsten auf der Tagesordnung des Nationalrats stehenden Punkten ging es für den neuen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein heute gleich in medias res. Der Nationalrat befasste sich nämlich nicht nur mit der Verlängerung der Zweckzuschüsse für Länder und Gemeinden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bis September 2021, sondern debattierte auch über finanzielle Erleichterungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen, deren Aufwandsentschädigungen bis zu 1.000 € von Abgaben und Steuern befreit werden. Durch Änderungen im Sozialversicherungsrecht soll zudem der Zugang zu kostenlosen Corona-Tests in ärztlichen Hausapotheken auch für Versicherte außerhalb des ASVG ermöglicht werden. Die beiden den Materien zu Grunde liegenden Anträge der Regierungsparteien wurden mehrheitlich angenommen.

Außerdem soll durch eine – mehrheitlich beschlossene – Novellierung des Tierärztegesetzes geänderten Rahmenbedingungen im veterinärmedizinischen Berufsfeld Rechnung getragen werden. Dadurch wird unter anderem die Gründung von im Firmenbuch eingetragenen Tierärztegesellschaften ermöglicht, wobei TierärztInnen in derartigen Gesellschaften mindestens die Hälfte der Anteile und Stimmrechte halten müssen.

Keine Mehrheit fanden diverse Initiativen der Opposition, wie etwa die Forderungen der NEOS nach einem einheitlichen Kostenersatz für COVID-19-Tests, der Möglichkeit zur Einsicht in PCR-Testergebnisse über ELGA sowie nach Klarstellungen im Grünen Pass in Bezug auf die Anerkennung von Antikörpertests. Auch die Anträge der Freiheitlichen in Bezug auf das Aussetzen von COVID-19-Impfungen mit AstraZeneca sowie die bessere Kontrolle auf Rückstände der Substanz Ethylenoxid in Teststäbchen oder Schutzmasken aus China wurden abgelehnt.

In der Minderheit blieb auch ein im Rahmen der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ, in dem ein sofortiger Rettungsschirm im Sinne der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendliche gefordert wurde. Die Abgeordneten Ralph Schallmeiner (Grüne) und Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wiesen diesbezüglich auf den bereits installierten Expertenstab im Gesundheitsressort hin, der an einem Maßnahmenkatalog arbeite. 

Finanzielle Erleichterungen für freiwillige HelferInnen sowie Kostenersatz für Länder und Gemeinden für coronabedingte Zusatzausgaben

Die von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes sieht unter anderem vor, Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helferinnen und Helfer, die in Impfstraßen aushelfen, künftig bis zu 1.000 € im Monat steuer- und abgabenfrei zu stellen. Auch auf die Ausgleichszulage, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe sollen derartige Entschädigungen nicht angerechnet werden. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt sicherstellen, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben soll rückwirkend ab 1. Jänner 2021 bis Ende Juni gelten, die weiteren Bestimmungen mit Kundmachung der Novelle in Kraft treten. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für coronabedingte Zusatzausgaben aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von Juni bis September 2021 verlängert. Vom Bund abgegolten werden etwa Kosten für Schutzausrüstungen, die Betreuung der Hotline 1450 und für COVID-19-Teststraßen. Klargestellt wird außerdem, dass die Länder die Kosten für die Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen vom Bund ersetzt bekommen.

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) zeigte sich erfreut darüber, dass die Betragsgrenze für die abgaben- und steuerfreie Zuzahlung für freiwillige HelferInnen in Test- und Impfstraßen von 537 € auf rund 1.000 € erhöht wird. Wesentlich sei zudem, dass die Aufwandsentschädigungen für diese wichtige Tätigkeit nicht auf diverse Sozialleistungen angerechnet werden. Auch seine FraktionskollegInnen Angela Baumgartner, Elisabeth Scheucher-Pichler, Martina Diesner-Wais und Andreas Minnich (alle ÖVP) sprachen von einem wesentlichen Schritt, um die Arbeit der Test- und Impfstraßen aufrecht zu erhalten.

Ohne das freiwillige Engagement tausender Menschen wäre die Organisation der Teststraßen nicht möglich gewesen, zollte Abgeordneter Markus Koza (Grüne) den vielen HelferInnen Respekt. Die Ausweitung und Verlängerung der Sonderregelung bezüglich der Aufwandsentschädigungen sei daher ausdrücklich zu begrüßen, denn niemand soll aufgrund seiner freiwilligen Tätigkeit um Sozialleistungen umfallen. Wichtig war ihm noch, dass es zu einer klaren Abgrenzung zwischen ehrenamtlich und hauptberuflich tätigen Personen in diesem Bereich komme.

Es sei gut und richtig, dass die Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen keinen Abgaben und Steuern unterliegen, konstatierte SPÖ-Mandatarin Ruth Becher.

Durchführung von kostenlosen Antigen-Tests auch in ärztlichen Hausapotheken sichergestellt

Bereits im März hat der Nationalrat beschlossen, das COVID-19-Testangebot in Apotheken auszuweiten. Demnach können nun auch HausärztInnen mit angeschlossener Hausapotheke kostenlose Antigentests anbieten. Allerdings waren entsprechende Kostenersatz-Bestimmungen bisher nur im ASVG verankert, nun sollen sie auch in den anderen Sozialversicherungsgesetzen – BSVG, GSVG, Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – nachvollzogen werden. Die Regelungen sollen rückwirkend mit 1. April in Kraft treten.

Durch diesen gesetzlichen „Lückenschluss“ könne vor allem die Versorgung mit Tests im ländlichen Raum sichergestellt werden, hob Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) hervor. Auch wenn sich Österreich bezüglich Corona-Tests schon auf einem sehr guten Weg befinde, seien zusätzliche Angebote, die noch dazu wohnortnah und niederschwellig seien, zu begrüßen, unterstrich Bedrana Ribo (Grüne). Laut Ribo seien von dieser Änderung etwa 900 HausärztInnen betroffen.

SPÖ: Kritik am Corona-Management und Sorge um psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen

Philip Kucher (SPÖ) untermauerte noch einmal die Forderung seiner Fraktion nach einem konkreten Plan, wie man aus der Krise kommen wolle. Das „Dahinstolpern von Lockdown zu Lockdown“ verunsichere die Menschen und unterminiere generell das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik. Er sei überzeugt davon, dass dem Gesundheitsminister eine zentrale Steuerungsfunktion zukomme, die er auch wahrnehmen müsse.

Statt bei den Testungen vorne zu liegen, sollte Österreich besser Weltmeister beim Impfen sein, beklagte Rudolf Silvan (SPÖ), der das Corona-Management der Regierung als „zu spät, zu wenig und zu unorganisiert“ einstufte. Im Stich gelassen wurde etwa die Gruppe der PolizistInnen, die bis heute zum Großteil nicht geimpft seien, kritisierte SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher. Es sei daher nicht verwunderlich, dass laut einer aktuellen Umfrage mittlerweile eine Mehrheit der ÖsterreicherInnen kein Vertrauen in die Arbeit der Bundesregierung mehr habe.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) zeigte sich besorgt über die psychische Situation der Kinder und Jugendlichen, die unter der Pandemie besonders leiden würden. In einem von ihr eingebrachten Entschließungsantrag forderte sie einen generellen Rettungsschirm in diesem Bereich, der vor allem einen deutlichen Ausbau der verschiedenen Beratungs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche enthalten müsse.

Der Antrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

NEOS: Kostenersatz für Antigentestes, Einsicht in PCR-Testergebnisse und Anpassungen beim Grünen Pass

Für die NEOS ist es nicht einsichtig, dass ÄrztInnen einen höheren Betrag für COVID-19-Tests bekommen als Apotheken, heißt es in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion, der jedoch keine Mehrheit fand. Es brauche aber nicht nur einen einheitlichen Kostenersatz, sondern auch ein System zur Abrechnung der durchgeführten Tests, wobei zwischen Antigen- und PCR-Tests aufgrund der unterschiedlichen Anschaffungspreise differenziert werden müsse, argumentierte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS).

Er kritisierte weiters die administrativen Hürden bei der Übermittlung von COVID-19-Laborbefunden in die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), die eine gute IT-Basis darstellen würde. Es wäre notwendig, dass PCR-Testergebnisse von PatientInnen und ihren behandelnden ÄrztInnen eingesehen werden können. Dies würde einen reibungslosen Behandlungsablauf sowie die Prävention neuer Ansteckungen gewährleisten, ohne in die Datenschutzrechte der PatientInnen einzugreifen. Die von den NEOS vorgeschlagene entsprechende Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes blieb bei der Abstimmung aber in der Minderheit.

Abgeordnete Angela Baumgartner erinnerte daran, dass bei der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte aus Datenschutzgründen entschieden wurde, behördlich angeordnete Tests nicht in das ELGA-System einzutragen. Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) hielt dem entgegen, dass die BürgermeisterInnen sehr wohl über die Anzahl der COVID-Erkrankten in ihren Gemeinden informiert würden; die niedergelassenen ÄrztInnen hingegen nicht.

Auch die von den NEOS angeregte Klarstellung hinsichtlich des geplanten Grünen Passes wurde im Plenum nicht angenommen. NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker gab zu bedenken, dass es unklar sei, welche Antikörpertests in dessen Rahmen gültig seien. Es brauche eine rechtsverbindliche Definition von Seiten des Gesundheitsministers. Die bisherigen neutralisierenden Antikörpertests werden laut NEOS als nicht massentauglich eingeschätzt, mögliche Alternativen könnten sogenannte „ELISA-Tests“ oder „cPass-Neutralisationstests“ sein. Es gelte jedenfalls, ein niederschwelliges System zur Durchführung der Tests für die Bevölkerung zu schaffen.

FPÖ will Impfungen mit AstraZeneca aussetzen und Aufklärungsgespräche intensivieren

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FPÖ vor, der darauf abzielt, den Einsatz des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca vorläufig auszusetzen. Aufgrund mehrerer Zwischenfälle nach dessen Impfung müsse der wissenschaftliche Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit abgewartet werden, argumentierten die freiheitlichen MandatarInnen. Außerdem sollten alle BürgerInnen frei darüber entscheiden können, welchen Impfstoff sie haben wollen bzw. welcher Arzt oder welche Ärztin die Impfung durchführen soll.

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) appellierte an den Gesundheitsminister, auch im Bereich der Impfstoffe das Prinzip der Pharmakovigilanz genau zu beachten. Das sei nichts, was die FPÖ erfunden habe und auch keine Angst- und Panikmache, sondern ein weltweit etabliertes Prinzip im Gesundheitswesen. Außerdem wisse man, dass nur 10% der Nebenwirkungen von Medikamenten auch gemeldet werden. Extrem wichtig sei zudem eine entsprechende individuelle Impfberatung, die derzeit im Fall von COVID-19 laut Kaniak nicht gewährleistet sei. Nach Ansicht des Abgeordneten Gerald Hauser (FPÖ) könne man bezüglich der Nebenwirkungen der Impfstoffe von AstraZeneca, Biontech und Moderna keineswegs nur von Einzelfällen sprechen; insgesamt seien 6.647 Todesfälle bei der EMA gemeldet worden.

VertreterInnen anderer Fraktionen verwiesen demgegenüber auf die Entscheidung des nationalen Impfgremiums und das festgestellte geringe Risiko. Die Frage des Aussetzens eines Impfstoffes könne nicht politisch beantwortet werden, war Abgeordneter Werner Saxinger (ÖVP), selbst praktizierender Arzt, überzeugt. Dieser Antrag sei leider wieder ein negatives Beispiel dafür, wie die FPÖ seit Anbeginn der Pandemie versuche, mit der Angst der Bevölkerung zu spielen, fügte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) hinzu.

FPÖ warnt vor gefährlichen Substanzen in Schutzmasken und Teststäbchen aus China

Auch ein weiterer Entschließungsantrag der Freiheitlichen bekam keine Mehrheit im Plenum. Dabei geht es um die genaue Kontrolle auf Rückstände der Substanz Ethylenoxid, die häufig zur Sterilisation von diversen medizinischen Hygieneprodukten eingesetzt wird. Es gebe mittlerweile immer mehr Berichte vor allem von Kindern, bei denen nach dem Einsatz von Teststäbchen oder dem Tragen von Schutzmasken eine massive allergische Reaktion auf Ethylenoxid festgestellt worden sei, berichtete Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ).

Der Gesundheitsminister wird von ihm aufgefordert, die Kontrollen in diesem Bereich zu intensivieren. Außerdem soll die amtswegige Überprüfung der Wohnzimmer- und Laientests durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wiedereingeführt werden. 

ÖVP-Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer sprach von der üblichen Angst- und Panikmache durch die FPÖ. Ethylenoxid sei zudem in Österreich nur im Lebensmittelbereich verboten. In der Medizin könne es sehr wohl zur Sterilisation von Produkten verwendet werden, wobei genaue Grenzwerte von der EU vorgegeben werden.

Neuregelungen zu tierärztlichen Kooperationen und Berufserfordernissen trotz Kritik der Opposition beschlossen

Durch die Novellierungen des Tierärzte- und Tierärztekammergesetzes werden primär EU-Vorgaben in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit erfüllt sowie auf die geänderten Rahmenbedingungen im veterinärmedizinischen Berufsfeld reagiert. Dazu gehören etwa die steigende Anzahl von Gemeinschaftspraxen und Großpraxen mit Angestellten sowie neue wissenschaftliche Betätigungsfelder wie Labordiagnostik und Zoonosenbekämpfung. Künftig dürfen nicht nur selbständige TierärztInnen, sondern auch im Firmenbuch eingetragene Tierärztegesellschaften eine Ordination oder private Tierklinik führen können, wobei TierärztInnen in derartigen Gesellschaften gemäß mindestens die Hälfte der Anteile und Stimmrechte halten müssen.

Seine Fraktion hätte dem Gesetz zugestimmt, wenn drei Punkte geändert worden wären, erläuterte Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ). Neben der Verbesserung der sozialen Situation von TierärztInnen wäre es ihm wichtig gewesen, die Bestimmung bezüglich der Unentgeltlichkeit von Gutachten von TierärztInnen aus der Novelle zu entfernen. Außerdem sollte seiner Meinung nach der Anteil von TierärztInnen in den Gesellschaften mehr als 50% betragen. Dieser Kritik schloss sich auch Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) an, der sich für eine Änderung des entsprechenden Passus stark machte.

Abgeordnete Olga Voglauer (Grüne) hob die wichtigen Leistungen der TierärztInnen nicht nur im bäuerlichen Umfeld, sondern auch bei der Betreuung und Behandlung von Haustieren hervor. Bei der Umsetzung der konkreten Maßnahmen, wie etwa die Ermöglichung von Zusammenschlüssen von TierärztInnen, sei man jedoch an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie gebunden. Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP) ging noch auf weitere Eckpunkte des Gesetzes ein, die von der Definition der erforderlichen Berufsqualifikationen, der Qualitätssicherung beim Arzneimitteleinsatz bis hin zur Regelung der tierärztlichen Kooperationen reichen. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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