Nationalrat beendet Sitzungsmarathon mit Sicherheitsthemen

Friedrich Ofenauer, Robert Laimer und Reinhard Eugen Bösch zu neuen Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission gewählt

Wien (PK) Mit einer Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes und einer Debatte über weitere Sicherheitsthemen hat der Nationalrat heute Nacht die letzte Plenarwoche in diesem Jahr beendet. Insgesamt haben die Abgeordneten an den beiden vergangenen Sitzungstagen 51 Gesetzesbeschlüsse gefasst und fünf Staatsverträge genehmigt. Dazu kommt eine Reihe von Entschließungen mit verschiedenen Handlungsaufträgen an die Regierung. Zum Abschluss wurden die Abgeordneten Friedrich Ofenauer, Robert Laimer und Reinhard Eugen Bösch zu den neuen Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission gewählt. Ob alle Gesetzesbeschlüsse wie geplant noch heuer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden können, wird sich nächste Woche weisen, wenn der Bundesrat über die Materien berät.

Staat übernimmt Kosten für Präventionsberatung von Gewalttätern

Bei der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz geht es um die mit dem Gewaltschutzpaket 2019 beschlossene verpflichtende Präventionsberatung für – meist männliche – GewalttäterInnen, die wegen häuslicher Gewalt aus der eigenen Wohnung weggewiesen wurden bzw. gegen die ein Betretungs- bzw. Annäherungsverbot vorliegt. Ursprünglich hätte diese Bestimmung mit Anfang 2021 wirksam werden sollen, nun wird das Inkrafttreten auf September nächsten Jahres verschoben. Gleichzeitig wird die Dauer der Beratung mit mindestens sechs Stunden festgelegt. Die Kosten dafür übernimmt, anders als zunächst geplant, der Staat.

Der Beschluss im Nationalrat fiel einstimmig, wobei das Inkrafttreten der Bestimmungen mit einem gemeinsamen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS nochmals um zwei Monate – von Juli auf September – nach hinten verlegt wurde. Den – noch nicht feststehenden – Beratungsstellen solle mehr Zeit eingeräumt werden, um sich auf die Tätigkeit vorzubereiten, wird dieser Schritt begründet.

Vom Umstand, dass nun der Staat die Kosten für die Präventionsberatung übernimmt, erwartet sich Romana Deckenbacher (ÖVP) unter anderem eine höhere Akzeptanz der Maßnahme auf Seiten der Täter. Vor allem in einkommensschwachen Familien könnte es anderenfalls zu einer weiteren Zunahme von Spannungen kommen, befürchtet sie. Zudem bewirke dieser Schritt mehr finanzielle Sicherheit und eine Verringerung des administrativen Aufwands bei den Beratungsstellen. Wegen der Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, hatten sich bei einer ersten Ausschreibungsrunde des Innenministeriums nicht genügend Einrichtungen beworben, um eine österreichweit flächendeckende Beratung gewährleisten zu können, wie neben Deckenbacher  auch Grün-Abgeordneter Georg Bürstmayr erklärte.

Sabine Schatz (SPÖ) erinnerte daran, dass das 2019 beschlossene Gewaltschutzpaket zum Teil unter massiver Kritik von Expertenseite gestanden sei. Nun werde das Gesetz in einem Punkt repariert, zeigte sie sich erfreut. Ausdrücklich hob Schatz auch die geplante Evaluierung des Gewaltschutzpakets im Jahr 2022 hervor. Dass dabei auch Opferschutzeinrichtungen eingebunden werden sollen, führt sie auf einen Verhandlungserfolg ihrer Partei zurück. Ein wesentliches Anliegen ist Schatz darüber hinaus die finanzielle Absicherung von Opferschutzeinrichtungen – derzeit finanziere die öffentliche Hand jährlich nur fünf Beratungsstunden für Opfer.

Was die Täterarbeit betrifft, sind sich Deckenbacher und Schatz darin einig, dass sich diese am Opferschutz orientieren müsse. Ziel der Präventionsberatung sei es, weiteren Gewalttaten vorzubeugen, betonte Deckenbacher. Auch Christian Ries (FPÖ) hofft, mit der verpflichtenden Präventionsberatung häuslicher Gewalt vorbeugen zu können, wobei er betonte, dass diese keine Sache des Alters und der Einkommensgruppe sei, sondern in allen Schichten vorkomme.

FPÖ-Antrag abgelehnt, NEOS-Antrag wird im Verfassungsausschuss weiterberaten

Keine Mehrheit im Plenum fand ein Entschließungsantrag der FPÖ, der darauf abzielte, tätliche Übergriffe auf ExekutivbeamtInnen statistisch zu erfassen und die Daten in den Sicherheitsbericht aufzunehmen. Die Hemmschwelle gegenüber der Polizei sei „im Sinkflug begriffen“, hier müsse man gegensteuern, hatten die FPÖ-Abgeordneten den Antrag unter anderem begründet. ÖVP und Grüne können hingegen keine Notwendigkeit erkennen, zusätzlich zum bereits vorhandenen vielfältigen Zahlenmaterial zusätzliche Daten zu erheben.

Im Verfassungsausschuss weiterberaten wird über einen Antrag der NEOS, der die Aberkennung von Ehrenzeichen zum Thema hat und bereits zu Beginn der Legislaturperiode eingebracht worden war. Demnach soll es möglich sein, sowohl die verschiedenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich als auch sonstige besondere Auszeichnungen wie das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wieder abzuerkennen, und zwar nicht nur zu Lebzeiten des Geehrten, sondern auch posthum. Es gehe dabei um Extremfälle, hatte Stephanie Krisper im Ausschuss erläutert, und war dabei bei der ÖVP auf ein gewisses Wohlwollen gestoßen. Auch die Grünen können dem Antrag etwas abgewinnen.

Parlamentarische Bundesheerkommission erhält neues Vorsitz-Trio

Als Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheerkommission werden in den kommenden sechs Jahren die Abgeordneten Friedrich Ofenauer (ÖVP), Robert Laimer (SPÖ) und Reinhard Eugen Bösch (FPÖ) fungieren. Sie wurden vom Nationalrat auf Basis eines Gesamtvorschlags des Hauptausschusses einstimmig gewählt. Ofenauer und Laimer sind neu im Trio, Bösch übt dieses Amt jetzt schon aus. Die Funktionsperiode beträgt sechs Jahre und beginnt mit 1. Jänner 2021.

Die beim Verteidigungsministerium eingerichtete Parlamentarische Bundesheerkommission fungiert als Beschwerdestelle für SoldatInnen und andere Heeresangehörige. Gemäß Wehrgesetz haben die drei mandatsstärksten Parteien ein Nominierungsrecht für das Vorsitz-Trio, auch die anderen Parlamentsparteien dürfen Mitglieder entsenden. (Fortsetzung Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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