Nationalrat beschließt Erleichterungen bei Rot-Weiß-Rot-Karte

Unterkunftsnachweis entfällt, ab 2021 gelten strengere Kennzeichnungspflichten für Schusswaffen

Wien (PK) Der Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte“ und somit zum österreichischen Arbeitsmarkt für Nicht-EU-BürgerInnen wird um ein Element vereinfacht: Der Nachweis eines Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft entfällt künftig. Dieses Regierungsvorhaben trugen neben ÖVP und Grünen im Nationalrat heute auch die NEOS mit. SPÖ und FPÖ stimmten angesichts der angespannten Lage am Arbeitsmarkt dagegen.

Von allen Parlamentsfraktionen außer der FPÖ begrüßt wurden die strengeren Kennzeichnungspflichten von Schusswaffen, die auf EU-Vorgaben zurückgehen sowie eine Entschließung aus dem Bereich Kinderrechte zur Erhöhung des Strafmündigkeitsalters in außereuropäischen Ländern.

Erleichterter Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte“

Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. In Zukunft wird es gemäß der Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nicht mehr nötig sein, bei der Beantragung eine ortsübliche Unterkunft in Österreich nachzuweisen. Der Entfall dieses bürokratischen Hindernisses würde die Zuwanderung hierzulande gebrauchter Arbeitskräfte fördern und somit die Wirtschaft und die Unternehmen stärken, pries ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl die Regierungsvorlage.

Für bestimmte Angehörige von EU-BürgerInnen wie LebenspartnerInnen wird es mit dem Gesetzespaket darüber hinaus einfacher, eine Niederlassungsbewilligung inklusive Möglichkeit zur selbstständigen Erwerbstätigkeit zu bekommen. Außerdem wird die Verfahrenszeit auf 90 Tage verkürzt, die Inlandsantragsstellung sowie nach zwei Jahren der Umstieg auf die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ ermöglicht. Hintergrund dafür ist ein EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Im Asylgesetz wird außerdem die Definition eines Familienangehörigen auf gesetzliche VertreterInnen von Minderjährigen erweitert. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erläuterte, dass mit diesem Formalakt eine als verfassungswidrig erkannte Bestimmung repariert würde.

Adaptiert wird zugleich das BFA-Verfahrensgesetz, damit das Vereinigte Königreich auch nach dem Brexit als sicherer Herkunftsstaat für Flüchtlinge gilt. Neuregegelt werden auch die Bestimmungen zur verpflichtenden Rückkehrberatung von Fremden hinsichtlich des Zeitpunkts der Inanspruchnahme des Beratungsgesprächs. Diese wird künftig zeitnäher zur Rechtskraft der Rückkehrentscheidung erfolgen. Laut Grünen-Mandatarin Agnes Sirkka Prammer sei das sinnvoll, um die freiwillige Rückkehr zu forcieren.

SPÖ und FPÖ hießen einzelne Elemente der Sammelnovelle gut, etwa die Neuerungen, die auf dem Brexit fußen, stießen sich allerdings am erleichterten Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Trotz positiver Aspekte würden die Nachteile am Gesetz überwiegen, erklärte SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner die Ablehnung seiner Fraktion. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um die Zuwanderung aus Drittstaaten zu fördern, so seine Begründung. Der Wegfall des Nachweises einer ortsüblichen Unterkunft bringe außerdem das Risiko prekärer Wohnverhältnisse mit sich, meinte er. Auch Hannes Amesbauer (FPÖ) wertete die Vereinfachung zur Erlangung des Aufenthaltstitel in einer Zeit der Rekordarbeitslosigkeit als „völlig falsches Signal“. Mehr denn je müsse laut FPÖ-Mandatar nun gelten: „Österreich zuerst“.

Die NEOS hingegen finden die Gesetzesänderung für die Betriebe und die Industrie wichtig, da ihnen laut Felix Eypeltauer (NEOS) bislang bei der Aufnahme von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu viele bürokratische Steine in den Weg gelegt wurden. Er bedauerte allerdings, dass für diesen Schritt ein Vertragsverletzungsverfahren nötig war. Das österreichische Aufenthaltsrecht sei seiner Meinung nach weiterhin „Kraut und Rüben“ und zu bürokratisch, weil es aus zu vielen verschiedenen Gesetzen bestehe.

Kennzeichnungspflicht für Schusswaffen

Mit dem Schusswaffenkennzeichnungsgesetz wird der EU-Waffenrichtlinie nachgekommen. Demnach sind Feuerwaffen – abgesehen von historischen Waffen – ab 1. Jänner 2021 umfassend zu kennzeichnen. Weitere Ausnahmen bzw. Übergangsregeln sind für bereits in Verkehr befindliche Schusswaffen vorgesehen. So sind jene, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von EndverbraucherInnen standen, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Die konkreten Spezifikationen werden per Verordnung vorgelegt. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften drohen Geldstrafen bis zu 3.600 €, bei gewerblicher Tätigkeit bis zu 10.000 €.

Die FPÖ erteilte dem Gesetz wegen der ursprünglichen EU-Intention keine Zustimmung, wie Hannes Amesbauer (FPÖ) ausführte. Die damit bezweckte Terrorismusbekämpfung wertete er als völlig falschen Ansatz, da Attentate mit vollautomatisierten illegalen Waffen verübt werden, die Kennzeichnungspflicht aber auf legalen Waffenbesitz abzielt. Der FPÖ-Abgeordnete würdigte allerdings, dass im Zuge der Begutachtung zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt wurden, um der Entwertung historischer Waffen vorzubeugen.

ÖVP-Mandatar Hermann Gahr ging darauf ein und meinte, dass derartige Bedenken ausgeräumt werden konnten. Grundsätzliches Ziel sei die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, um Waffenmissbrauch bekämpfen zu können, sagte er. Ob es sich im Einzelfall um eine historische Waffe handle, werde unter Einbeziehung des Bundesdenkmalamts festgestellt, erklärte Eva Blimlinger (Grüne).

Die SPÖ sieht die Kennzeichnungspflichten als sinnvoll an, unverständlich ist für Dietmar Keck (SPÖ) jedoch die Stichtagsregelung, wie auch die Kombination mit einem weiteren EU-Vorhaben. Mitsamt der Regierungsvorlage wird nämlich auch das Polizeikooperationsgesetz novelliert, um das Frontex-Statuspersonal mit Aufgaben in Österreich betrauen zu können.

Abgeordnete sprechen sich für höheres Strafmündigkeitsalter in vielen Ländern der Welt aus

Breite Zustimmung fand ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen, der das niedrige Strafmündigkeitsalter von Kindern in zahlreichen Ländern zum Inhalt hat. Sieben Millionen Kinder seien weltweit in Haft, in zahlreichen Staaten liege das Strafmündigkeitsalter unter 14 Jahren, wird darin kritisch aufgezeigt. Die Abgeordneten fordern die Justizministerin und den Außenminister auf, sich auf internationaler und EU-Ebene weiter für eine Erhöhung des Strafmündigkeitsalters in den betroffenen Staaten einzusetzen.

Gudrun Kugler (ÖVP) nahm auf die UN-Kinderrechte Bezug, die eine Freiheitsstrafe bei Kindern nur als allerletztes Mittel festlegen, Resozialisierung in den Vordergrund stellen und eine Strafmündigkeit ab 14 Jahren vorsehen. Österreich und die EU haben ein politisches und wirtschaftliches Gewicht, das unbedingt genützt werden solle, um für die Einhaltung der Grundstandards zu sorgen, so Kugler. Barbara Neßler (Grüne) machte auf die Schicksale von Kindern in Jugendgefängnissen, etwa in Uruguay oder Kasachstan, aufmerksam, wo körperliche Bestrafung an der Tagesordnung stehe. Kein Kind der Welt hätte das verdient, so Neßler. Die Haft nehme Kindern nicht nur ihre Kindheit, sondern auch ihre Zukunft, sagte sie.

Justizministerin Alma Zadić begrüßte den Antrag. Auch sie bezeichnete es als wichtig, sich als Teil der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Strafmündigkeitsgrenze weltweit auf das empfohlene Niveau von 14 Jahren hinaufgesetzt wird. Bei Kindern und Jugendlichen müsse die Resozialisierung im Vordergrund stehen, so die Ministerin.

Auch Katharina Kucharowits (SPÖ) bedankte sich für den Antrag, der Inhalt sei zentral und wichtig. Man müsse laut, vehement und ohne Kompromisse für Kinderrechte eintreten. Kinderrechte seien unteilbar, man könne nicht einmal dafür und einmal dagegen sein, sagte Kucharowits mit Blick auf die Haltung der Regierung zur Aufnahme von Kindern aus dem Flüchtlingslager Moria. „Raus mit den Kindern aus den Camps! Jetzt!“, lautete ihr Appell an die Bundesregierung. Johannes Margreiter (NEOS) nahm ebenso auf Moria Bezug. Er sei empört über die Doppelzüngigkeit, wenn die Regierung sich hier für den Schutz von Kindern einsetze, diesen gleichzeitig aber den Kindern in Moria verweigere. Der Antrag habe deshalb einen üblen Beigeschmack, so Margreiter, wenngleich er inhaltlich großartig sei.

Einzig Harald Stefan (FPÖ) konnte dem Antrag nichts abgewinnen. Statt auf andere mit dem moralischen Zeigefinger zu zeigen, solle man sich mit den Problemen mit unmündigen Minderjährigen in Österreich beschäftigen, so Stefan. Dem Entschließungsantrag stimmten schließlich bis auf die FPÖ alle Parteien zu. (Fortsetzung Nationalrat) fan/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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