Nationalrat beschließt Halbierung der Gerichtsgebühren bei sofortigem Vergleich

Weiters Präzisierungen zur Vierten Geldwäsche-Richtlinie mehrheitlich, Förderung von Aktionärsrechten einhellig angenommen

Wien (PK) Ein Antrag der Liste JETZT zur Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich in der ersten Verhandlung fand heute im Nationalrat mehrheitliche Zustimmung. SPÖ und FPÖ sprachen sich für die Maßnahme aus, die ÖVP plädierte hingegen für ein Gesamtpaket. Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner wandte ein, die Halbierung sei nicht finanzierbar und nicht budgetiert.

Mehrheitlich beschlossen die Abgeordneten weiters die Umsetzung von Bestimmungen der Vierten Geldwäsche-Richtlinie im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts sowie einstimmig einen ÖVP-SPÖ-FPÖ-Initiativantrag zur Förderung der langfristigen Mitwirkung von Aktionären in den Gesellschaften.

JETZT-Antrag mehrheitlich beschlossen

Neben Antragsteller Alfred J. Noll (JETZT) sprachen sich auch Christian Ragger (FPÖ) und Johannes Jarolim (SPÖ) für den JETZT-Antrag zur Halbierung der Gerichtsgebühren bei einem sofortigen Vergleich in der ersten Verhandlung aus. Sowohl Jarolim, als auch Noll sehen darin eine Förderung der Bereitschaft zu einem Vergleich. Das sei auch ein Mosaikstein für weniger Verfahren vor Gericht und damit einer Ersparnis in der Justiz durch weniger Arbeitsanfall, so Noll. Auch Jarolim geht davon aus, dass sich die Halbierung insgesamt rechnet, einerseits als Entlastung der BürgerInnen, andererseits durch eine etwaige Verringerung der Anzahl der Verfahren für die Justiz. Ragger verwies darüber hinaus auf ohnedies weit überdurchschnittliche Gerichtsgebühren in Österreich im EU-Vergleich.

Karl Mahrer und Klaus Fürlinger können seitens der ÖVP das Ansinnen zwar nachvollziehen, plädierten aber für ein Gesamtpaket anstelle einer Einzellösung. Dass eine budgetäre Bedeckung nicht gegeben sei, warf Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner auf. Er habe Sympathie für den Antrag, die Maßnahme sei aber einfach nicht finanzierbar. Er müsse darauf achten, dass bei der ohnehin chronischen Unterbudgetierung der Justiz nicht noch zusätzliche Belastungen entstehen, so Jabloner.

Präzisierungen für RechtsanwältInnen und NotarInnen zur Vierten Geldwäsche-Richtlinie

Ein Gesetzesentwurf, der noch von der türkis-blauen Regierung vorgelegt und vom Nationalrat heute mehrheitlich angenommen wurde, präzisiert Bestimmungen der Vierten Geldwäsche-Richtlinie im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts. Die Europäische Union hatte in einem Vertragsverletzungsverfahren zuvor Defizite bei der Umsetzung der entsprechenden Richtlinie durch Österreich festgestellt. Ziel der Novelle ist, bestehende Zweifel an der Unionskonformität der österreichischen Rechtslage auszuräumen.

Ruth Becher (SPÖ) bemängelte die Umsetzung als inkonsistent und sieht in der Praxis ganze Bevölkerungsgruppen unter Verdacht gestellt. Ihre Fraktion werde die Novelle ablehnen, die sie für die Berufsgruppe für unpraktikabel hält. Auch Klaus Fürlinger (ÖVP) will eine Lanze für den Berufsstand brechen. Hier büße eine Mehrheit der Anwälte für einzelne. Im Namen des Standes gelte es auch, aufzupassen, um das System nicht zu überladen und es damit an der Berufsausübung zu hindern.

Förderung der Mitwirkung von Aktionären

Einhellige Unterstützung bekam der gemeinsam von ÖVP, SPÖ und FPÖ eingebrachte Initiativantrag, bei dem es im Wesentlichen um die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre geht. Das vorgeschlagene Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 betrifft dabei die rein gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der Vorgaben aus Brüssel und enthält unter anderem Bestimmungen über die Vergütungspolitik der Gesellschaft sowie die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Vergütungsberichts. Darüber hinaus wird die Novelle zum Anlass genommen, die gesetzlichen Regelungen über das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu überarbeiten. Die Fraktionen erwarten sich dadurch u.a. mehr Transparenz und eine Stärkung der Aktionärsrechte.

Die Umsetzung soll sowohl das Umfeld für AktionärInnen, als auch für börsennotierte Unternehmen verbessern, unterstrich Michaela Steinacker (ÖVP). So würden Transparenz und erweiterte Berichtspflichten an die Aktionäre geschaffen, wobei es gelungen sei, die Verhältnismäßigkeit bei den Berichtspflichten zu erreichen. Markus Tschank (FPÖ) sieht einen gelungenen Entwurf, insgesamt in den letzten Jahren aber einen anderen Trend, nämlich die Rechte der Aktionäre einzuschränken. Hier gelte es seitens des Gesetzgebers achtsam zu sein. Er befürwortete ausdrücklich die Stärkung der Aktionärsrechte.

Auch aus Sicht von Muna Duzdar (SPÖ) sieht die Umsetzung mehr Mitsprache und Transparenz im Aktienrecht vor. Die Richtlinie sei auch sozialpartnerschaftlich sinnvoll umgesetzt. Als wichtige und nützliche Reform bezeichnete auch Irmgard Griss (NEOS) die Vorlage. So werde etwa sichergestellt, dass Verfahren nicht mehr endlos dauern können. Außerdem gebe es eine klare Festlegung zur Kostenbemessung für Anwaltskosten. (Fortsetzung Nationalrat) mbu


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