Nationalrat beschließt mit zusätzlichem COVID-19 Gesetz umfangreiche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen

Österreich wird sich an EU-Garantiefonds zugunsten von KMU und Kurzarbeitsmaßnahmen beteiligen

Wien (PK) Der Nationalrat debattierte heute weitere umfangreiche COVID-19-Gesetze, die auf Initiativanträgen der Regierungsfraktionen basieren. Zahlreiche steuerliche Maßnahmen enthält das 18. COVID-19-Gesetz. Im Budgetausschuss war mit einem Abänderungsantrag die Zählung des ursprünglich unter dem Titel 6. COVID-19-Gesetz berichtigt worden. Mit einem Abänderungsantrag im Plenum wurde die vorgesehene Förderungsprüfung noch auf Garantieübernahmen des Staates ausgeweitet.

Die Opposition übte an diesem Gesetzespaket heftige Kritik, wobei sie teils die getroffenen Regelungen selbst bemängelten, teils die Form ihrer Einbringung als umfangreiche Sammelnovelle. Festgelegt wird unter anderem eine Umsatzsteuerbefreiung von Schutzmasken, die Bereitstellung von bis zu 650 Mio. € für den Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank sowie weiterer Garantien für das EU-Kurzarbeitsprogramm „Sure“. Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen und eine bessere nachträgliche Kontrolle der Fördermaßnahmen, die zur Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise eingeführt wurden. Besonders der letzte Punkt wurde von SPÖ, FPÖ und den NEOS zum Anlass genommen, die Abwicklung der Hilfen des Härtefallfonds über die Wirtschaftskammer in Frage zu stellen. Abgeordnete der ÖVP und Grünen hielten der Kritik entgegen, dass Österreich sehr rasch Hilfspakete geschnürt habe. Auf anfängliche Mängel der Gesetze habe man unterdessen reagiert.

Keine kritischen Stimmen gab es zum 11. COVID-19-Gesetz, dieses wurde einstimmig beschlossen. Mit Anpassungen im Wirtschaftstreuhandberufs-, im Bilanzbuchhaltungs- und im Ziviltechnikergesetz soll sichergestellt werden, dass den VertreterInnen der jeweiligen Berufsgruppen keine Nachteile aufgrund der COVID-19-Pandemie erwachsen. Breite Zustimmung im Nationalrat fanden auch zwei Novellen, die Anpassungen im Zahlungsdienstegesetz 2018 sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz an EU-Recht umsetzen.

18. COVID-19-Gesetz: Österreich übernimmt Garantien für EU-Hilfsfonds

Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte, zahlreiche Vorschläge der Opposition seien nicht berücksichtigt worden und würden auch nicht erwähnt. Als Beispiel nannte er die Mieten für Geschäftslokale, für die ein Betretungsverbot verhängt wurde. Obwohl laut Gesetz für diese keine Mietzahlungen zu leisten sind, halte sich die Republik selbst nicht daran und biete ihren MieterInnen lediglich Stundungen an. Hier sei eine klare gesetzliche Regelung im Interesse von KMU und Ein-Personen-Unternehmen gefordert. Krainer sprach sich auch mit Nachdruck für ein Dividendenverbot für Betriebe aus, die keine Steuern zahlen oder Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung habe hier, wie bei den Manager- und Geschäftsführerboni keine saubere Lösung umgesetzt. Wer sich vom Staat retten lasse, dürfe auch keinen Bonus in Anspruch nehmen, sagte Krainer. Er hoffe, dass sich die Praxis ändere und dass Vorschläge der Opposition auch im Plenum diskutiert werden.

Gabriel Obernosterer (ÖVP) wandte gegen die Kritik der Opposition ein, kein Nachbarland könne ein vergleichbares Unterstützungspaket für die Wirtschaft, insbesondere für KMU und EPU, vorweisen, wie Österreich. Alle Parteien im Nationalrat hätten in der ersten Phase der Krise den nötigen Zusammenhalt gezeigt und einstimmig die ersten Hilfspakete beschlossen. Österreich sei damit ein Vorreiter bei den Maßnahmen zur Krisenbewältigung geworden. Damit sei es auch gelungen, das Schlimmste zu vermeiden und nun früher als andere Länder wieder Erleichterungen umsetzen zu können. Obernosterer warnte aber, die COVID-19-Krise sei derzeit zwar eingedämmt, aber noch lange nicht vorbei. Andreas Hanger (ÖVP) wies darauf hin, dass Österreich 2019 noch einen deutlichen Budgetüberschuss erzielen konnte. Die gute Finanzpolitik der letzten Jahre erlaube es nun, die jetzt getroffenen Maßnahmen zu sehr guten Konditionen an den Finanzmärkten zu finanzieren.

Seitens der FPÖ übte Hubert Fuchs scharfe Kritik am COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz. Die Finanzämter würden zwar mit der Überprüfung der Förderungen beauftragt, dürften dabei aber nur als Gutachter fungieren. Wirtschaftskammer und AMA könnten weiterer Folge selber entscheiden, welche Konsequenzen sie aus festgestellten Fehler ziehen. Ein solches Vorgehen sei aus seiner Sicht beispiellos, sagte Fuchs, es rechtfertige jedenfalls einen COVID-19-Untersuchungsausschuss. Ein weiterer Grund für einen solchen Kontrollausschuss des Nationalrats sei, dass der Finanzminister zwar einen Jahresbericht über die COVID-19-Förderungen legen müsse, dabei aber keine Einbindung des Nationalrats vorgesehen wurde. Seine Fraktion verlange außerdem echte Hilfsmaßnahmen für Österreich, sagte Fuchs. Der Entschließungsantrag, den er dazu einbrachte, fand aber keine Mehrheit.

Elisabeth Götze (Grüne) hielt den Oppositionsparteien vor, sie würden unberechtigte Ängste bei Unternehmen schüren und teilweise sogar mit Falschbehauptungen agieren. Tatsache sei, dass Österreich rasch gehandelt habe, um der Wirtschaft zu helfen. Wo im ersten Anlauf noch Lücken geblieben seien, schließe man diese nun. So gebe es wichtige Nachbesserungen im Härtefallfonds. Der Mindestauszahlungsbetrag werde 500 € betragen und ein Anspruch auch für mehrfach geringfügig Beschäftigte geschaffen. Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte es, dass der Finanzminister für den Garantiefonds der EU, der KMU in Europa unterstütze, sowie für das europäische Kurzarbeitsprogramm Sure Garantien in beträchtlicher Höhe übernehmen kann. Das sei ein wichtiges Zeichen der europäischen Solidarität. Die Kritik am Sammelgesetz könne er nicht nachvollziehen, es enthalte weitgehend Materien, die in einem Zusammenhang stehen.

Karin Doppelbauer (NEOS) sah hingegen viele fragwürdige Regelungen im 18. COVID-19-Gesetz, was aus ihrer Sicht einen COVID-19-Untersuchuchungsausschuss zusätzlich rechtfertigt. Die Abgeordnete äußerte den Verdacht, dass Bundesländer sich im Wege des Finanzausgleichs fragwürdige PR-Aktionen vom Bund bezahlen lassen wollen. Was die Förderungskontrolle betrifft, hätte man grundsätzlich die Abwicklung des Härtefallfonds den Finanzämtern übertragen sollen. Statt diesen Schritt mit der Überlastung der Finanzämter zu begründen, hätte man diese von weitgehend sinnlosen bürokratischen Aufgaben entlasten sollen. Ihr Fraktionskollege Josef Schellhorn merkte zur Ankündigung des Finanzministers, wonach die Banken mit den Basel-III-Regeln flexibler umgehen können sollen, an, dass dieser Schritt grundsätzlich gut sei. Allerdings werde vielen Unternehmen bereits im Mai die nötige Liquidität fehlen, daher sei es wichtig, dass diese Botschaft bei den Banken rasch ankomme. 

Kritik an der Praxis der Koalitionsparteien, sehr umfangreiche Sammelgesetze mit äußerst verschiedenartigen Materien vorzulegen, übte Markus Vogl (SPÖ). Das 18. COVID-19-Gesetz stellt für ihn ein besonders fragwürdiges Beispiel dafür dar. Dieses zeige außerdem auf, dass die Opposition mit ihrer Kritik an der Abwicklung des Härtefallfonds durch die Wirtschaftskammer recht gehabt habe. Auch in vielen anderen Punkten nehme die Bundesregierung das Hohe Haus offenbar nicht ernst. Die SPÖ habe zahlreiche sinnvolle Vorschläge gemacht, die trotz gegenteilige Versprechungen nicht berücksichtig wurden. So habe man keine Vorsorge für die Finanzprobleme der Kommunen getroffen, und sie im Gesetz vergessen. 

Blümel: Staat hat 14 Mrd. € an Hilfe bereits rechtsverbindlich zugesagt

Finanzminister Gernot Blümel sagte zum Auszahlungstand der Corona-Hilfspakete, das unterdessen 14 Mrd. € von insgesamt 38 Mrd. rechtsverbindlich zugesagt worden seien. Ein wesentlicher Teil davon betreffe Steuerstundungen für Unternehmen. Der Bund habe auch intensiv in Forschung zu COVID-19 investiert und große Anstrengungen bei der Kurzarbeit gemacht. Bei der Ausgestaltung des Härtefallfonds habe die Regierung auf Kritik reagiert. So sei der Antragszeitraum ausgeweitet worden und die Lage von Jungunternehmen werde nun stärker berücksichtigt. Für den Corona-Hilfsfonds, der Unternehmen Zugang zu Krediten erleichtern solle, habe das EU-Beihilfenrecht einige Hürden bei der Übernahme von Garantien durch den Staat dargestellt. Unterdessen habe die EU bereits einige Änderungen vorgenommen, sagte Blümel, in der gegenwärtigen Situation sehe er es aber dringend geboten, das europäische Beihilfenrecht temporär außer Kraft zu setzen.

Die gegenwärtige Situation stelle auch die Banken vor viele Herausforderungen, denn sie seien angehalten, statt an die Minimierung von Risiken zu denken, nun in erster Linie möglichst rasch Kredite zu vergeben. Unter anderem habe man deshalb die Kreditprüfung für bestehende KundInnen von Banken erleichtert, sodass diesen schneller geholfen werden kann.

Zahlungsdienstegesetz 2018 und Versicherungsaufsichtsgesetz werden an EU-Recht angepasst

Einstimmig angenommen wurde das Zahlungsdienstegesetz, mit dem die Bestimmungen für grenzüberschreitende Zahlungen an EU-Recht angepasst werden. Einstimmig fiel die Zustimmung ebenfalls zu einer Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes aus.

Das Zahlungsdienstegesetz gab Rudolf Taschner (ÖVP) Gelegenheit zu grundsätzlichen Betrachtungen über die Anforderungen an die Geldpolitik in der gegenwärtigen Krise. Er sei überzeugt, dass der Finanzminister die richtigen Maßnahmen setze, um das Vertrauen zu stärken.

Das Zahlungsdienstegesetz habe das Ziel, bestehende Ungleichheiten im Zahlungsverkehr zwischen EU-Staaten zu beseitigen, erläuterte Karin Greiner (SPÖ). Ihr Anliegen ist die gerechte Verteilung der Lasten für die Finanzierung der Krise. Sie sehe nicht ein, warum gerade Kleinunternehmen und Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich die Hauptlast der Krise tragen müssten, während große Internetkonzerne und Superreiche keinen Beitrag leisten, sagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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