Nationalrat beschließt neue Zusammensetzung der Ausschüsse

Fristsetzungsantrag der SPÖ für neues Vergaberecht abgelehnt, weitere Fristsetzungen angenommen

Wien (PK) - Mit der Neuwahl der Ausschüsse und der Abstimmung über eine Reihe von Fristsetzungsanträgen hat der Nationalrat heute seinen ersten Sitzungstag in der Hofburg beendet. Aufgrund der Klubauflösung des Team Stronach und weiterer Klubaustritte im Sommer musste die Zusammensetzung der Ausschüsse neu geregelt werden. Die Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse, angefangen vom Ausschuss für Arbeit und Soziales bis hin zum Wissenschaftsausschuss, wurde mit 25 festgelegt: je 8 entfallen auf SPÖ und ÖVP, 5 auf die FPÖ, 3 auf die Grünen und eines auf die NEOS. Gleiches gilt für den Hauptausschuss.

Zuletzt war die FPÖ mit sechs Mitgliedern, die Grünen mit vier Mitgliedern und das Team Stronach - bis zur Klubauflösung - mit einem Mitglied in den Fachausschüssen vertreten. Für SPÖ, ÖVP und NEOS ändert sich nichts.

Die Konstitutierung der Ausschüsse erfolgte gleich nach Ende der Sitzung, wobei aufgrund des Ausscheidens des Team Stronach auch eine Reihe von Ausschussfunktionen neu zu besetzen waren. Den Vorsitz im Kosumentenschutzausschuss hat nunmehr die FPÖ inne, zum neuen Ausschussobmann wurde Peter Wurm gewählt. Änderungen in anderen Ausschüssen betreffen Stellvertreter- und Schriftführerfunktionen.

Die Zusammensetzung der Ausschüsse und Unterausschüsse richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen im Nationalrat. Fraktionslose Abgeordnete können zwar grundsätzlich als ZuhörerInnen an den Sitzungen teilnehmen, sofern diese nicht vertraulich sind, die Geschäftsordnung räumt ihnen aber weder ein Rede- noch ein Stimmrecht ein. Wollen sie in einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Verhandlungsgegenständen mitdiskutieren, braucht es jeweils einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss. Lediglich die Nationalratspräsidentin kann sämtlichen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme beiwohnen.

Frist für Reparatur des Fremdenrechtspakets und weitere Gesetzesinitiativen

Schließlich wurde sowohl in der 194. als auch in der anschließenden 195. Nationalratssitzung über eine Reihe von Fristsetzungsanträgen abgestimmt. Dabei wurden jene zur Reparatur des Fremdenrechtsänderungsgesetzes (SP-VP-Antrag 2285/A), zur Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen (1776 d.B.), zur Pensionsanpassung (1767 d.B.) - auch für Opferrenten (SP-VP-Antrag 2307/A) - und zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (SP-VP-NEOS-Antrag 2286/A) mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen. Auch der Vorstoß der SPÖ, dem Sozialausschuss zur Behandlung des Antrags 2306/A betreffend rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten eine Frist bis zum 11. Oktober zu setzen, fand mehrheitliche Zustimmung.

Das Ansinnen der SPÖ, die Ausschussberatungen über das Vergaberechtsreformgesetzes 2017 bis zum 1. Oktober abzuchließen, lehnte das Plenum hingegen mehrheitlich ab. Auch zwölf Fristsetzungsanträge der Grünen und ein Fristsetzungsantrag der FPÖ blieben in der Minderheit. Sie betrafen die Anträge 2192/A (Wegfall des gemeinsamen Haushalts als Voraussetzung für Anspruch auf Pflegefreistellung), 2217/A (Anpassung des Bundesklimaschutzgesetzes an die Ziele des Pariser Klimavertrags), 2161/A (Verhinderung von Altersarmut), 2190/A (Negativsteuer auch für Menschen mit niedrigen Pensionen), 2082/A (SVA-Zusatzversicherung), 2084/A (Stopp der Bestrafung erwerbstätiger PensionistInnen mit niedrigen Pensionen), 1366/A (Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe), 2291/A (Änderung des Tierschutzgesetzes), 2292/A(E) (Bildungsoffensive für digitale Medienkompetenz), 2293/A (Pensionssicherungsbeiträge für PolitikerInnen), 2294/A(E) (Abrüstung im Cyberwar), 2295/A(E) (Steuervermeidung transnationaler Konzerne) sowie den FPÖ-Antrag zur Abschaffung der Mietvertragserrichtungsgebühr (2299/A).

Eine weitere Sitzung (196.) dienten in der Geschäftsordnung vorgesehenen Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) gs

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