Nationalrat beschließt steuerliche Homeoffice-Regelungen sowie Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben

Weitere Beschlüsse: Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen und Steuerstundungen, Einführung einer digitalen Sammelurkunde

Wien (PK) Der Nationalrat hat heute den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen. Die Regelung ist Teil eines einstimmig angenommenen Gesetzespakets, das die Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen sowie der Steuerstundungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise um weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 beinhaltet. Das Homeoffice-Paket besteht aus einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 € jährlich für die Anschaffung ergonomischer Einrichtung sowie einer Homeoffice-Pauschale, die vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr und bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden kann. Die Regelungen gelten vorerst bis zum Jahr 2023.

Mehrheitlich im Nationalrat angenommen wurde die Grundlage für Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben und Interessensvertretungen. Dabei sind nicht nur die Tests von MitarbeiterInnen, sondern auch jene von betriebsfremden Personen wie Angehörige oder KundInnen förderwürdig. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sollen Betriebe pro durchgeführtem Test 10 € Zuschuss – vorerst befristet bis 30. Juni – bekommen.

Außerdem wurde heute die Einführung einer „digitalen Sammelurkunde“ für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate zur Entbürokratisierung des Finanzdienstleistungssektors beschlossen. Eine entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des Depotgesetzes wurde mehrheitlich angenommen.

Im Zuge der Debatte brachte die SPÖ zwei Anträge ein, die jedoch keine Mehrheit im Plenum fanden. Per Abänderungsantrag zum „Betrieblichen-Testungs-Gesetz“ wollten die SozialdemokratInnen etwa den Förderkreis erweitern sowie den Förderzeitraum bis Ende 2021 ausweiten. Zudem forderten die SozialdemokratInnen den Finanzminister auf, umgehend eine Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) einzuberufen, um Thomas Schmid als Vorstand der ÖBAG abzuberufen.

Steuerliche Homeoffice-Aspekte und Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise

Der steuerrechtliche Teil der Homeoffice-Regelungen sowie die Verlängerung der Steuerstundungen wurden per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket eingebaut, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt. Demnach können ArbeitnehmerInnen, die mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, jährlich bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung als Werbungskosten geltend machen, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 € Homeoffice-Pauschale – 3 € pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage -, die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist auch hier eine entsprechende Geltendmachung von Werbekosten möglich, wenn keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

Mit der durch den Abänderungsantrag mitbeschlossenen coronabedingten Verlängerung der Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 geht auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells einher. Die Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis ebenfalls Ende Juni dieses Jahres betrifft etwa die Gewährung des Pendlerpauschale, die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert.

Über den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets sowie über die Verlängerung der Stundungen und Steuermaßnahmen zur Abfederung der COVID-19-Krise ortete SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer große Einigkeit zwischen allen Fraktionen. Wenig Einigkeit herrsche hingegen bei der Frage, wer prinzipiell für die Krisenkosten bezahlen solle. Krainer forderte einen „höheren Beitrag von Vermögen und Kapital“ zur Finanzierung des Steuersystems und der durch die Pandemie entstandenen Kosten.

„Mitten in der Krise ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine ideologische Diskussion, wer wie viel Steuern bezahlt“, hielt Karlheinz Kopf (ÖVP) in Richtung Kai Jan Krainer fest. Zur Krisenbekämpfung sei es nun „das Gebot der Stunde, so vielen wie möglich unter die Arme zu greifen“. Die jetzt beschlossene Verlängerung der Steuerstundungen sowie die steuerliche Entlastung von Menschen in Homeoffice sei ein weiterer wichtiger Schritt, um die Auswirkungen der Krise abzufedern, betonte Kopf. Zudem werde die bis jetzt beantragte Summe von 3,9 Mrd. € für die Investitionsprämie ein Volumen von 40 Mrd. € an Investitionen auslösen.

Mit dem Gesetzespaket habe man gute und wichtige Punkte für Unternehmen auf den Weg gebracht, unterstrich Elisabeth Götze (Grüne). Die Homeoffice-Regelung schaffe nun etwa steuerrechtliche Klarheit für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Bis dato habe es hier einen rechtlichen Graubereich gegeben. Was noch fehle, sei eine Regelung für Selbstständige. Zudem sei das Homoffice-Paket ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, betonte Götzes Fraktionskollege Jakob Schwarz. Immerhin sei der Verkehr für ein Drittel der Emissionen verantwortlich. Durch verstärktes Arbeiten von zuhause könnte so der Individualverkehr verringert werden.

Grundsätzlich könne er und seine Fraktion dem Gesetzespaket zustimmen, hielt FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs fest. Fuchs kritisierte jedoch die legistische Umsetzung der Homeoffice-Regelung, diese führe zu großer Bürokratie für die ArbeitnehmerInnen sowie für die Finanzverwaltung. So müssten Personen, die bereits ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2020 gemacht hätten, nun Ergänzungsformulare für das vergangene Jahr einreichen. Die bessere Lösung wäre gewesen, die Homeoffice-Werbungskosten für 2020 mit der Arbeitnehmerveranlagung 2021 geltend zu machen. Dies hätte den Finanzämtern die Korrektur von „zigtausenden Bescheiden erspart“, so Fuchs.

Auch Karin Doppelbauer begrüßte seitens der NEOS die Verlängerung der steuerlichen Krisenmaßnahmen. Die Verlängerung des Pendlerpauschale sah Doppelbauer jedoch kritisch. Einerseits werde es schwierig, dies wieder zurück zu nehmen und andererseits werde damit der klimaschädliche Individualverkehr weiter gefördert. Klüger ist laut Doppelbauer die Entlastung des Faktors Arbeit bei gleichzeitiger Einführung einer CO2-Bepreisung. Die NEOS-Abgeordnete forderte „mutige Reformen“ und „einen Fahrplan, wie wir aus dieser Krise wieder herauskommen“.

Finanzminister Gernot Blümel wies auf die Wichtigkeit von Homeoffice zur Verringerung der sozialen Kontakte in Zeiten von Corona hin. Das Arbeiten von zuhause werde aber auch nach der Pandemie ein wichtiges Thema bleiben, deshalb sei es von Bedeutung, nun die steuerlichen Aspekte fixiert zu haben. Die Regelung sei großzügig gestaltet, deshalb sei die Befristung bis 2023 und eine nachfolgende Evaluierung der richtige Weg, so der Finanzminister. Zu den Stundungsverlängerungen hielt Blümel fest, dass diese ein wichtiger Aspekt für mehr Liquidität der Unternehmen sein würden. Vor allem kleine Unternehmen würden davon profitieren. Aufgrund der aufgetretenen Virus-Mutationen habe man diese bis 30. Juni 2021 verlängert.

Kostenzuschuss für Corona-Testungen in Betrieben

Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten, werden künftig Kostenzuschüsse bekommen. Das heute beschlossene „Betriebliche-Testungs-Gesetz“ soll für Betriebe und Interessenvertretungen, die Tests vor Ort anbieten, Anreize schaffen. Per Abänderungsantrag wurde außerdem geregelt, dass dabei nicht nur Tests für MitarbeiterInnen, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen, umfasst sind. Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. Februar und dem 30. Juni 2021, die genauen Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet werden. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wird ein Zuschuss von 10 € pro durchgeführtem Test in Erwägung gezogen.

Neben dem Impfen sei umfangreiches Testen wichtig, um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, hielt Sonja Hammerschmid (SPÖ) fest. Das vorgelegte Gesetz sei jedoch „maximal unbestimmend“. Einerseits sei die Pandemie nicht mit 30. Juni 2021 beendet, andererseits seien etwa Universitäten, Fachhochschulen, Museen oder Theater nicht in die Regelung miteingeschlossen worden. „Hier heißt es bitte warten“, kritisierte Hammerschmid.

Zur Überwindung der Corona-Krise gelte das Motto „Testen, Testen, Testen“, erklärte ÖVP-Mandatar Peter Haubner. Nun unterstützte man auch die Betriebe, damit diese an der Teststrategie mitwirken könnten. Über 1000 Betriebe hätten sich schon gemeldet, „um gemeinsam den Weg aus der Pandemie zu finden“.

Österreich befinde sich noch mitten in der Pandemie, sei aber das Land mit den höchsten Hilfen pro Kopf für die Wirtschaft und wo am meisten getestet werde, betonte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Für alle Unternehmen und Interessensvertretungen werde es eine Förderung von 10 € pro durchgeführten Test geben.

Digitale Sammelurkunde soll Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben

Mit einer Änderung des Depotgesetzes hat der Nationalrat die Einführung einer „digitale Sammelurkunde“ für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate beschlossen. Dieser Digitalisierungsschritt soll die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer stärken. Zudem soll dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht werden, da die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann.

Die SPÖ sei nicht grundsätzlich gegen Digitalisierungsschritte, im sensiblen Bereich der Wertpapiere sollte es aber im Interesse des Finanzplatzes Österreich nicht zu einer kompletten Digitalisierung kommen, kritisierte Reinhold Einwallner (SPÖ). Ein „Ja zu Entbürokratisierung und Digitalisierung“ dürfe nicht zu einem verminderten Schutz für die AnlegerInnen führen.

Anders sah dies ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner. Digitalisierung sei der richtige Schritt in Richtung Modernität, Entbürokratisierung und Attraktivierung des Finanzplatzes, entgegnete Haubner seinem Vorredner von der SPÖ. (Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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