Nationalrat billigt Vorverlegung der ÖH-Wahlen

Änderungen im ÖH-Wahlgesetz und im Studentenheimgesetz beschlossen, an Lösung universitärer Kettenvertragsproblematik wird gearbeitet

Wien (PK) Eine heute im Nationalrat verabschiedete Gesetzesnovelle ermöglicht die Terminverlegung der Wahlen zur österreichischen HochschülerInnenschaft, stieß aber auf Kritik seitens der Opposition. Auch Änderungen im Studentenheimgesetz betreffend flexiblerer Vertragsdauer und Heimvertreterwahl verstimmten die Gemüter von SPÖ und JETZT. Gemeinsam entschied man sich, an der Lösung der Kettenvertragsproblematik an den heimischen Universitäten zu arbeiten.

Änderung des Studentenheimgesetzes zugunsten größerer Flexibilität

Das Studentenheimgesetz (StudHG) wird nach einem Beschluss in der heutigen Nationalratssitzung auf Initiative der Bundesregierung den Anforderungen angepasst – vor allem soll zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Heimbetreibern differenziert werden. Dadurch und durch die Schließung eines bestehenden rechtlichen Schlupflochs zwischen Studentenheimgesetz und Mietrechtsgesetz soll für Heimbetreibende und Studierende mehr Rechtssicherheit hergestellt, sowie Doppelgleisigkeiten zwischen Heimstatut und Heimordnung beseitigt werden. Neu geregelt werden auch Kaution und Schlichtungsverfahren. Für StudentenheimbetreiberInnen soll die Bildung von Rücklagen erleichtert werden. Angesichts höherer Mobilität der Studierenden wird es flexiblere Vertragsmodelle geben; eine grundsätzliche Vertragsdauer von zwölf Monaten wird eingeführt. Auch die Heimbetreiber können kurzfristige Gastverträge abschließen, wenn ihre Häuser nicht mit Studierenden ausgelastet sind. Dasselbe gilt während lehrveranstaltungsfreier Zeit: Hier können die Häuser als Beherbergungsbetrieb geführt werden, wobei gemeinnützige Studentenheime Gewinne in den Betrieb zurückfließen lassen müssen. Das Studentenheimgesetz stammt aus dem Jahr 1986 und wurde nur 1993 und zuletzt 1999 geringfügig angepasst.

Die umfassende Neuregelung sei nötig, weil das Gesetz nicht mehr den heutigen Bedingungen entspreche und sich mittlerweile viele Rahmenbedingungen geändert hätten, sagte Nico Marchetti (ÖVP). Außerdem werde nun mehr Flexibilität ermöglicht, die nicht nur kürzeren Studienzeiten, sondern insbesondere der Studentenmobilität (Stichwort Erasmus) zugutekäme. Auch betonte er, dass Unklarheiten zwischen Studentenheimgesetz und Mietrechtsgesetz ausgeräumt werden, wie auch mehr Rechtssicherheit für 40.000 betroffene Studierende geschaffen. Der Vorschlag sei im Übrigen gemeinsam mit Heimbetreibern und ÖH erarbeitet worden. Auch Martina Kaufmann (ÖVP) hob die Bedeutsamkeit der Flexibilität durch vertraglichen Regelungen hervor, welche die Gesetzesnovelle garantiere. Die Flexibilisierung ist auch nach der Ansicht von Jessi Lintl (FPÖ) ein wichtiger Fortschritt. Studierende seien nun nicht mehr so lang an Verträge gebunden und könnten auch innerhalb eines Jahres ein- und ausziehen. Das wichtigste an der Novelle sei, dass die Regierung nun nach 20 Jahren endlich Rechtssicherheit schaffe –  sowohl für Studierende als auch für Heimbetreibende – betonten sowohl Lintl auch ihr Fraktionskollege Gerhard Deimek.

Neu geregelt wird auch die Wahl der Heimbewohnervertretung, wobei eine solche nur bei Häusern mit mehr als 30 Heimplätzen gewählt werden kann. Dieser Passus stieß auf große Ablehnung seitens der SPÖ und JETZT. Alfred Noll (JETZT) bezeichnete ihn als „Unmöglichkeit“ und „puren Lobbyismus“, weil damit Heimbetreibern das Recht gewährt würde, eine Heimvertretung komplett zu untersagen. Andrea Kuntzl (SPÖ) stellte die Sinnhaftigkeit der Heimvertreter-Regelung ebenso in Frage und empfand die Novelle als große Enttäuschung in Hinblick auf die immer steigenden Lebenshaltungskosten für Studierende. Sie hätte ihnen durch die Novelle im Studentenheimgesetz finanzielle Erleichterungen gewünscht. Ruth Becher und Philip Kucher (auch beide SPÖ) kritisierten zudem den Wegfall der Kostendeckelung sowie die nun geplante Finanzierung über den freien Markt. Während gemeinnützige Träger etwa 300 € monatliche Miete verlangen, müssten in privaten Studentenwohnheimen durchschnittlich 700 € bereitgelegt werden, sagte Becher. Die große Differenz lasse sich auf eine Gesetzeslücke zurückführen, so die Mandatarin.

Nach getrennter Abstimmung über den Abschnitt zur Heimvertreterwahl wurde das Gesetz in zweiter Lesung mehrheitlich angenommen. Auch in dritter Lesung sprach sich die Plenumsmehrheit für die Gesetzesnovelle aus.

ÖH-Wahl wird auf 27. bis 29. Mai vorverlegt

Die Gesetzesnovelle, die es nun ermöglicht, die Wahltage der ÖH-Wahlen 2019 an anderen Wochentagen abzuhalten und somit vorzuziehen, stieß auf Kritik seitens der Opposition. Die Wahlen der österreichischen HochschülerInnenschaft finden üblicherweise an drei Tagen der letzten Woche im Mai statt, und zwar immer von Dienstag bis Donnerstag. Für 2019 wären das der 28. bis 30. Mai. Da Donnerstag, 30. Mai 2019 jedoch ein Feiertag ist, wurde nun mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, die Wahlen in dieser Woche von Montag bis Mittwoch, also von 27. bis 29. Mai 2019 durchzuführen.

Eine Adaptierung des Transparenzgesetzes sowie eine Begrenzung der Wahlkampfkosten bei den ÖH-Wahlen forderte Claudia Gamon (NEOS). Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde aber abgelehnt. Die Wissenschaftssprecherin der NEOS sah durch die Verschiebung des Termins ohne Absprache mit der HochschülerInnenschaft außerdem das konsensuale Vorgehen durchbrochen.

Warum man nicht einfach dem Vorschlag der ÖH nachgekommen sei, die Wahl auf die Vorwoche zu verlegen, wollte Eva Maria Holzleitner (SPÖ) von den Regierungsparteien wissen. Der nun beschlossene Termin sei ungünstig. Durch den Feiertag und das verlängerte Wochenende würden sich viele auswertige Studierende gar nicht am Wahlort befinden. Da sei die Briefwahl nur begrenzt ein Trost, meinte sie. Weil zeitgleich die EU-Wahlen stattfinden und Wahlurnen extra angekauft werden müssen, würden immense Zusatzkosten anfallen und die ÖH-Wahlen zu den teuersten aller Zeiten werden, prognostizierte die Abgeordnete.

Nico Marchetti (ÖVP) entgegnete, dass das nächste Jahr 2019 wegen der schlecht fallenden Feiertage und der EU-Wahlen eine besondere Herausforderung für die optimale Terminfindung darstellte. Dem Wunsch der ÖH, die Wahlen nicht in der prüfungsintensiven Zeit im Juni abzuhalten, sei man nachgekommen. Außerdem werde man die Briefwahl forcieren und wolle mittels einer Informationskampagne mit Unterstützung des Bildungsministers die Wahlbeteiligung steigern. Johanna Jachs (ÖVP) konnte die Aufregung um den neuen Wahltermin nicht nachvollziehen. Es gäbe wichtigere Themen zu besprechen, wie etwa die Wahlbeteiligung. 2017 lag diese nämlich bei unter 25%. Kommendes Jahr hätte die ÖH nun eine Woche länger Zeit, die Studierenden zu mobilisieren.

Martin Graf (FPÖ) verstand die Oppositionskritik als „verschwörungstheoretische Eskapade“. Bei der Terminwahl habe man versucht, alle Interessen wahrzunehmen, außerdem fänden in der Vorwoche zwei zusätzliche Vorwahltage statt. Mehrkosten würden seiner Ansicht nach nicht entstehen, denn es gebe „ohnehin bald mehr Hörsäle als Studierende, die zur ÖH-Wahl gehen“, merkte er an. Dabei kritisierte der FPÖ-Abgeordnete die Vorsitzenden der Österreichischen HochschülerInnenschaft scharf. Die ÖH-Beiträge – die er als „Zwangsbeiträge“ versteht – würden für Zwecke ausgegeben, die er nicht nachvollziehen kann, seiner Ansicht nach etwa für Vandalismus und Sachbeschädigung oder für die Verteilung von Kondomen. Philip Kucher (SPÖ) schlug ihm daraufhin vor, sich selbst zur Kandidatur bei den ÖH-Wahlen zu stellen. Er forderte ihn dazu auf, die demokratische Wahlentscheidungen der Studierenden zu respektieren.

Lösung für Kettenvertragsproblematik an Unis soll erarbeitet werden

Über die Notwendigkeit einer Lösung zur Kettenvertragsproblematik an den österreichischen Universitäten waren sich die Fraktionen heute im Nationalratsplenum einig. In einem einstimmig angenommen Entschließungsantrag weisen die NEOS auf die Probleme mit ungünstigen Kettenverträgen für ArbeitnehmerInnen an den heimischen Universitäten hin, die den Brain-Drain hochqualifizierter junger Forschender verstärken. Dieser wird nun an Bildungsminister Heinz Faßmann herangetragen, um gemeinsam mit den Universitäten, insbesondere dem Dachverband der Universitäten sowie den VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen, ein modernes Arbeitsrecht für ForscherInnen zu schaffen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf einer Reform des § 109 UG liegen und eine neue Kettenvertragsregelung geschaffen werden.

Es bestehe parteiübergreifender Konsens darüber, die besten Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort Österreich zu schaffen, sagte Christoph Zarits (ÖVP). Nun sei es die Aufgabe der Politik, hochqualifizierte Arbeitskräfte nicht nur an den heimischen Universitäten auszubilden, sondern ihnen dort auch Zukunftschancen zu geben und sichere Arbeitsplätze zu bieten. Auch Andrea Kuntzl (SPÖ) befürwortete den Vorstoß, wenngleich es sich bei den Kettenverträgen ihrer Meinung nach um ein nicht leicht zu lösendes und diffiziles Problem handle. Natürlich seien befristete Verträge aus Gesamtsicht aber nicht wünschenswert, daher freute sie sich, dass darüber nicht nur mit der Arbeitnehmerseite sondern auch mit der Arbeitgeberseite gesprochen werde. Gerhard Deimek (FPÖ) hob die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit im Wissenschaftsausschuss zu diesem Punkt hervor und bedankte sich bei der Antragstellerin Claudia Gamon (NEOS). Gamon zeigte sich über die einhellige Bemühung zur Lösung des Kettenvertragsproblems erfreut und verstand die einstimmige Annahme des Entschließungsantrag als Garantie, dass der Bildungsminister ferner einen dementsprechender Regierungsvorschlag vorlegen werde. Immerhin sei es ein gemeinsames Anliegen, den Forschenden eine Perspektive an den österreichischen Universitäten bieten zu können, so die Wissenschaftssprecherin der NEOS. (Fortsetzung Nationalrat) fan/gb

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