Nationalrat: COVID-19-Eintrittstests werden künftig möglich

Weitere Beschlüsse über Kostenzuschuss für elektronischen Impfpass und Zweckzuschuss zur Durchführung von Massentests

Wien (PK) In seiner heutigen Sondersitzung hat der Nationalrat weitere Beschlüsse zum Kampf gegen die COVID-19-Pandemie gefasst. Besonders heftig diskutiert wurde dabei über die Möglichkeit für Gesundheitsminister Rudolf Anschober, per Verordnung das Betreten verschiedener Orte von so genannten „Eintrittstests“ abhängig zu machen.

Die Vorlage eines negativen Ergebnisses eines COVID-19-Tests erweitert damit die Liste der Maßnahmen, die laut COVID-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz möglich sind, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsregeln, organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen sowie Präventionskonzepte. Die entsprechende Gesetzesnovelle fand heute im Nationalrat die notwendige Mehrheit von Abgeordneten der Koalitionsparteien sowie der SPÖ und der NEOS. Klar bei ihrer Ablehnung blieb die FPÖ.

Der heute gefasste Beschluss ermöglicht die Vorschreibung eines negativen Tests nicht nur für Veranstaltungen und Hotelübernachtungen, sondern auch für Lokalbesuche. Die Koalition sieht darin eine Chance, die Zeit bis zur Möglichkeit von Massenimpfungen zu überbrücken und mehr Freiheiten zu erlauben. Für welche Bereiche genau ein „Eintrittstest“ verlangt werden wird und welche Tests anerkannt werden, ist aber derzeit noch offen. Die genaueren gesetzlichen Bestimmungen werden über eine Verordnung des Gesundheitsministers erfolgen.

Die SPÖ hatte ihre Zustimmung an zwei Bedingungen geknüpft, nämlich einen kostenlosen Zugang für ArbeitnehmerInnen bei den für bestimmte Berufsgruppen geplanten verpflichtenden Tests sowie klare Vorgaben für die weitere Vorgangsweise, wenn privat durchgeführte „Wohnzimmertests“ ein positives Ergebnis haben. Die NEOS wollten deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglich geplanten „Freitesten“, sie sehen diese Forderung als zumindest teilweise erfüllt an. Die FPÖ blieb bei ihrer klaren Ablehnung der Regelung. Sie beharrt weiterhin auf einer möglichst raschen Aufhebung des Lockdowns.

Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für einen weiteren Schritt zur Umsetzung des elektronischen Impfpasses aus. Laut einem Initiativantrag der Koalition zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) wird die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für die Implementierung der entsprechenden Software in Arztpraxen und Primärversorgungszentren übernehmen, wobei der Kostenersatz mit maximal 1.300 € begrenzt ist. Die dafür notwendigen Mittel soll die Gesundheitskasse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bzw. vom Gesundheitsministerium erhalten.

Breite Zustimmung gab es für einen weiteren Initiativantrag der Koalition, der auf Grundlage des COVID-19 Zweckzuschussgesetz festlegt, dass Ländern und Gemeinden alle anfallenden Kosten für COVID-19-Massentests sowie für die geplanten bevölkerungsweiten Impfaktionen ersetzt werden, wenn sie die notwendigen Impfstellen einrichten. Mit einem Abänderungsantrag, den ÖVP, SPÖ und Grüne im Plenum eingebracht hatten, wurde festgelegt, dass auch betriebsärztliche Einrichtungen offizielle Impfstellen sind.

Der Kostenersatz für Infrastruktur- und Personalkosten wird rückwirkend ab Dezember 2020 gewährt. Auch Überstunden von Gemeindebediensteten und Aufwandsentschädigungen für HelferInnen können gegebenenfalls geltend gemacht werden. Außerdem erhalten die Länder vom Bund auch weiterhin andere coronabedingte Sonderaufwendungen abgegolten. Mehrheitlich abgelehnt wurde allerdings der auf der Tagesordnung stehende SPÖ-Antrag zum Thema Kostenersatz für Länder und Gemeinden bei der Durchführung der Massentests.

Im Rahmen der Sitzung selbst wurden fünf Entschließungsanträge eingebracht, von denen nur einer eine Mehrheit fand. Darin treten Philip Kucher (SPÖ), Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) dafür ein, die öffentlichen Testmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden voranzutreiben. Ziel ist es, flächendeckend ausreichend Testmöglichkeiten wohnortnah und unentgeltlich so rasch wie möglich anbieten zu können.

Die anderen Anträge fanden keine ausreichende Unterstützung. Das betraf die von SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda vorgelegte Forderung nach branchenspezifischen Regelungen für die Kulturbetriebe, insbesondere nach klaren und rechtzeitigen Vorgaben, sobald sinkende Infektionszahlen wieder Lockerungen erlauben. Die SPÖ drängt auf eine Gleichbehandlung der Kultur mit anderen Bereichen sowie auf niederschwellige Testmöglichkeiten und lebensnahe Öffnungszeiten von Kulturbetrieben. Im Zentrum der Regelungen sollen laut Drozda optimierte Präventionskonzepte stehen, die von den Kulturbetrieben zu erstellen wären.

Ebenso erging es der von SPÖ und NEOS eingebrachten Entschließung zu Wirtschaftshilfen. Darin sprechen sich die Abgeordneten Rudolf Silvan (SPÖ) und Josef Schellhorn (NEOS) dafür aus, für die KMUs, die vom derzeitigen sowie den kommenden Lockdowns direkt und indirekt betroffen sind, für das erste Quartal 2021 eine volle Verdienstentgangsentschädigung vorzusehen. Sie schlagen eine rasche unbürokratische Liquiditätsspritze in Form einer Akontozahlung in der Höhe von 50% des Vorjahresumsatzes für das erste Quartal 2021 vor, die tatsächliche Subvention soll dann begrenzt mit dem entsprechenden Verdienstentgang (im Vergleich zum Vorjahresquartal) erfolgen und soll im Rahmen der Einkommensteuer 2021 zum Jahresende abgerechnet werden.

Die FPÖ wiederum trat vehement für das sofortige Ende des COVID-19-Lockdowns ein. Gerhard Kaniak (FPÖ) forderte in einem Entschließungsantrag die Vorlage von ehrlichen und transparenten Daten als Entscheidungsbasis. Die Freiheitlichen verlangen ferner eine verpflichtende Überprüfung und Begutachtung aller bisherigen und künftigen Maßnahmen, den konsequenten und rascheren Schutz der Über-75-Jährigen und der Risikogruppen und die Aufstockung der Behandlungskapazitäten und der Kapazitäten der Gesundheitsbehörden.

Zudem preschte FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch mit einer Entschließung vor, in der die Freiheitlichen ein gesetzliches Verbot von Zwangstests und Zwangsimpfungen verlangen. Sie sprechen sich darin auch gegen Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen und Einzelpersonen aus. Die Freiheitlichen hatten jedoch mit keiner der beiden Initiativen Erfolg.

„Eintrittstests“ für Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten, werden möglich

Basis für den Beschluss zu den Eintrittstests bildete der oben erwähnte Initiativantrag der Koalitionsparteien zum Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz. Bei anhaltend hohen Infektionszahlen kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober überall dort einen negativen COVID-19-Test für KundInnen bzw. BesucherInnen vorschreiben, wo es „zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt“. Laut den Erläuterungen zum Antrag betrifft das etwa Alten- und Pflegeheime sowie Beherbergungsbetriebe, nicht aber den Handel. Zudem sind öffentliche Verkehrsmittel ausdrücklich ausgenommen. Auch das Betreten des öffentlichen Raums darf grundsätzlich nicht an einen negativen Test geknüpft werden.

Die Verhandlungen über Details der Regelungen wurden noch nach dem Beschluss des Gesundheitsausschusses fortgeführt, wobei insbesondere die SPÖ noch einige Forderungen stellte. Abgeordnete der Koalition und der SPÖ brachten dann in der heutigen Nationalratssitzung einen gemeinsamen Abänderungsantrag ein. So wird nun festgelegt, dass ein positiv ausgefallener Heim-Test jedenfalls über einen qualitativ höherwertigeren PCR-Test bestätigt werden muss. Auch wird klargestellt, dass ArbeitnehmerInnen aus betrieblichen Tests keine Kosten entstehen sollen. Den Unternehmen wird dazu ein Kostenzuschuss des Bundes zugesichert. Keine Ausnahme von der Testpflicht für Veranstaltungsteilnahmen wird es geben, wenn man in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung überstanden hat. Dafür wird klargestellt, dass auch ein positiver Antikörpertest als ausreichender Nachweis dienen kann. Angesichts des sich laufend ändernden Standes der Wissenschaft sei es notwendig, dem Verordnungsgeber die notwendige Flexibilität einzuräumen, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Präzisiert wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, dass der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr per Verordnung jedenfalls einheitlich zu regeln ist, wobei er aus datenschutzrechtlichen Gründen nur die unbedingt notwendigen Daten enthalten darf. Keinesfalls dürfen darin persönliche gesundheitsbezogene Daten aufscheinen. Bei der Aktualität des Tests und der Möglichkeit des niederschwelligen Zugangs kann auch je nach Testmethode differenziert werden. Mit dieser Bestimmung wäre künftig auch eine Verkürzung der vorgesehenen Maximalfrist von 48 Stunden der Gültigkeit des Testergebnisses möglich.

Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen können gemäß dem Abänderungsantrag künftig regelmäßige COVID-19-Tests verordnet werden, wenn es zu Kundenkontakt kommt oder regelmäßig ein bestimmter Abstand nicht eingehalten werden kann. Neben Pflege- und Krankenhauspersonal betrifft das den Erläuterungen zufolge etwa auch LehrerInnen und KindergartenpädagogInnen, AnbieterInnen körpernaher Dienstleistungen wie FriseurInnen, Beschäftigte in der Gastronomie und im Handel, TrainerInnen sowie BusfahrerInnen und andere MitarbeiterInnen in Verkehrsbetrieben, die mit Fahrgästen in Kontakt kommen.

Wer keinen Test machen will, muss eine FFP2-Maske tragen – diese Alternative gilt allerdings nicht für Alten-, Behinderten- und Pflegheime sowie für Kranken- und Kuranstalten. Sowohl Tests als auch eventuelle COVID-19-Impfungen durch BetriebsärztInnen können während der Arbeitszeit durchgeführt werden und gelten als Präventionszeit im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

Anschober sieht weitere Verbesserungen der Test- und Impfstrategie

Gesundheitsminister Rudolf Anschober dankte dafür, dass mit einer umfassenden Diskussion wesentliche Fortschritte beim Ausbau der Tests und der Umsetzung der Impfstrategie erreicht werden konnten. Sorge bereite ihm allerdings das Auftreten einer deutlich stärker ansteckenden Mutation des Virus aus Großbritannien. Dieses führe etwa in Irland bereits zu einer dramatischen Entwicklung, sagte er. Anschober setzt daher auf eine Ausweitung des Kontrollnetzes durch eine Erhöhung der Zahl der Sequenzierungen von Viren nach Tests, um die Ausbreitung von Mutationen nachvollziehen zu können.

Die heute  vom Nationalrat zu fassenden Beschlüsse dienten dazu, die Teststrategie der Regierung weiter auszubauen, erläuterte Anschober. Die Zahl der Tests habe im Laufe des Jahres massiv erhöht werden können, unterdessen halte man bei täglich mehr als 100.000 Antigentests. Ein wichtiger Punkt sei, dass diese Tests künftig bestimmte Berufsgruppen flächendeckend erfassen. Die Gastronomie sei im Übrigen nicht von Eintrittstest ausgeschlossen, betonte Anschober. Allerdings werde es vom weiteren Verlauf der Pandemie abhängen, wann und in welchen Bereichen Öffnungen unter Anwendung von Zugangstests möglich sind. Eine wichtige Neuerung ist für Anschober, dass Selbsttests nun erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Möglichkeit solcher Tests stärke die Selbstverantwortung, wobei natürlich wichtig sei, dass positive Tests auch gemeldet werden.

Die Finanzierung des elektronischen Impfpasses ist laut Anschober ein wichtiger Schritt zum Ausbau der Impfstrategie. Sein Ressort habe im vergangenen Jahr die Arbeiten daran massiv vorangetrieben. Der Gesundheitsminister dankte allen Beteiligten an diesem umfassenden Projekt, insbesondere den ÄrztInnen, die hier große Kooperationsbereitschaft gezeigt hätten.

SPÖ: Bisheriges „Testchaos“ kann nun beendet werden

Unzufrieden mit der bisherigen Teststrategie der Bundesregierung zeigte sich Philip Kucher (SPÖ). Die Regierung habe im Sommer mit viel Aufwand eine Strategie für den Tourismus präsentiert, die nach  der Meinung von ExpertInnenvöllig verfehlt war, aber versäumt, Ressourcen für den Schutz besonders gefährdeter Menschen in den Alters- und Pflegeheimen sicherzustellen. Die Teststrategie der Regierung sei auch nicht zielgerichtet gewesen, meinte Kucher. Er wertete es als wichtige Verbesserung, dass bestimmte Berufsgruppen, etwa MitarbeiterInnen der Rettungsdienste, künftig systematisch getestet werden. Die SPÖ sei bereit, an einer sinnvollen Strategie zur Beendigung des bisher bestehenden „Testchaos“ mitzuarbeiten. Positiv ist aus Sicht Kuchers, dass ArbeitnehmerInnen nun Tests gratis in Anspruch nehmen können.

Seitens der sozialdemokratischen Abgeordneten hagelte es auch in der weiteren Folge der Debatte immer wieder Kritik an der bisher mangelnden Test- und Impfstrategie der Bundesregierung. Diese habe den Sommer verschlafen, merkte Rudolf Silvan an. Die SPÖ fordert generell kostenlose Tests und Impfungen sowie einen niederschwelligen Zugang. Es sei noch nicht klar, wie die Impfungen an die Menschen kommen, beklagte Verena Nussbaum (SPÖ). Ihr Klubkollege Dietmar Keck bemängelte, dass es in Österreich derzeit nur 48 Teststrecken gebe und diese teilweise nur zwischen 8 und 17 Uhr offen hätten, was für arbeitende Menschen eine Schwierigkeit bedeute. Teststrecken müssten in jedem Bezirk angeboten werden, so sein Appell an die Bundesländer, alle, die sich impfen lassen wollen, müssen auch geimpft werden können.

FPÖ: Lockdown-Strategie beenden und bisherige Maßnahmen überprüfen

Für FPÖ-Abgeordneten Gerhard Kaniak greift die Teststrategie der Bundesregierung massiv in die Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen ein. Das „Reintesten“ kehre die Beweislast unzulässig um, da man künftig seine Gesundheit beweisen müsse, erläuterte er die Haltung seiner Fraktion. Die Bestimmungen seien damit ein inakzeptables Ermächtigungsgesetz für den Gesundheitsminister. Kaniak kritisierte auch heftig, dass umfassende Maßnahmen ohne ausreichende Begutachtung beschlossen würden und nannte das Vorgehen „eine Sauerei“. Der Grund für einen harten Lockdown, eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems, sei derzeit auch nicht gegeben. Damit fehle die Rechtsgrundlage für die derzeitigen Maßnahmen, argumentierte er.

Auch die anderen RednerInnen der Freiheitlichen sprachen sich für ein Ende des Lockdowns aus, unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und einem maximalen Schutz der Risikogruppen, wie Gerald Hauser darlegte. Lockdowns brächten epidemiologisch nichts, argumentierte er und kritisierte, dass es zwei Klassen von Betrieben gebe. Die Kleinen würden benachteiligt, stellte er aus seiner Sicht fest.

Die Freiheitlichen unterstützen die Kostenübernahme für die Tests und Impfungen, unterstrich Peter Wurm (FPÖ) die Haltung seiner Fraktion, lehnen aber die Zugangstests ab, die er als „Fußfessel“ bezeichnete. Susanne Fürst (FPÖ) sprach in Hinblick auf die COVID-19-Gesetze und Verordnungen von einer „antidemokratischen Zumutung“ und von „exzessiven Maßnahmen“. Sie hält das Corona-Regime der Regierung für verfassungswidrig und befürchtet, dass so manche Beschränkungen nicht wieder aufgehoben werden, da sie im Epidemiegesetz verankert sind.

Ihre Klubkollegin Dagmar Belakowitsch unterstrich in fünf tatsächlichen Berichtigungen, Studien hätten ergeben, dass Erkrankte ohne Symptome andere nicht anstecken, was zu heftigem Widerspruch seitens der ÖVP-Abgeordneten Josef Smolle und Laurenz Pöttinger führte.

NEOS zweifeln, ob Zugangstests zur Anwendung kommen werden

Das jetzt geplante Gesetz löse zwar keine große Begeisterung aus, sei aber immerhin besser als das, was die Bundesregierung ursprünglich geplant hatte, meinte NEOS-Mandatar Gerald Loacker. Er befürchtet allerdings, dass die Zugangstests gar keine praktische Anwendung finden werden, da die Bundesregierung den Lockdown offenbar noch auf unbestimmte Zeit weiter verlängern wolle. Er sei aber bereit, sich „positiv überraschen zu lassen“, meinte der Abgeordnete. Kein Verständnis hat Loacker dafür, dass für die Gastronomie bisher keine Zugangstests vorgesehen seien.

Den elektronischen Impfpass begrüßte Loacker grundsätzlich, kritisierte aber, dass er bisher erst in Ansätzen verwirklicht sei. Bei den COVID-19-Impfungen sei das Gesundheitssystem zudem „im Blindflug unterwegs“, da nirgends nachvollziehbar sei, wer bereits eine Impfung erhalten hat.

Im weiteren Verlauf der Debatte thematisierten die NEOS die Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister. Dieser habe seine Möglichkeiten in der Vergangenheit über Gebühr ausgenützt, stellte Nikolaus Scherak (NEOS) fest. Auch jetzt sei die Verordnungsermächtigung groß, weshalb er an Minister Anschober appellierte, sorgsam damit umzugehen. Das heute zu beschließende Gesetz könne auch nur ein Anfang für weitere notwendige Strategien und Schritte zur Bekämpfung der Pandemie sein, sagte er.

Kritik hagelte es seitens der NEOS auch an der COFAG. Henrike Brandstötter drängte darauf, dass die COFAG endlich funktioniert. Die Unterstützungen vor allem für Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmen müssen passen, meinte sie, und es sei notwendig, für die Betriebe Klarheit zu schaffen.  

ÖVP: Freiwilligkeit der Testteilnahme ist sichergestellt

Gabriela Schwarz (ÖVP) zeigte sich zufrieden darüber, dass in einem konstruktiven Diskussionsprozess ein aus ihrer Sicht brauchbares Ergebnis erzielt wurde. Sie betonte, die nun beschlossene Strategie erlaube, in der Zeit bis zur Verfügbarkeit von ausreichend Impfstoff möglichst viel an alltäglichen Freiheiten zu gewinnen. Die Kritik der FPÖ, die Bevölkerung werde unter eine Art „Generalverdacht“ gestellt, wies Schwarz dezidiert zurück. Tests seien ausschließlich freiwillig und dienten dem Selbstschutz und dem Schutz der Personen, mit denen man in Kontakt trete, argumentierte sie. Die erfolgreichste Strategie laute weiterhin „testen, testen, testen“ und „impfen, impfen, impfen“.

Diese Strategie des Testens und Impfens wurde von allen RednerInnen der ÖVP unterstrichen. Das bringe den Menschen wieder ein Stück Freiheit mehr, betonte ÖVP-Mandatar Karlheinz Kopf. Die Zutrittstests würden für viele einen Schritt zu mehr Normalität bedeuten, so der Tenor der ÖVP-MandatarInnen.

Kopf machte insbesondere auf die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie aufmerksam und mahnte mehr Disziplin ein, vor allem auch was die Hygienemaßnahmen betreffe. Freiheit ohne Rücksichtnahme gab es auch vor der Pandemie nicht, so Kopf. Es gebe einen solidarischen und einen egoistischen Freiheitsbegriff, sagte in diesem Sinne auch Josef Smolle (ÖVP).

Kopf machte auch darauf aufmerksam, dass viele Betriebe ergänzend zu den öffentlichen Angeboten eigene Teststraßen und später auch Impfstraßen anbieten, wobei die dafür entstehenden Kosten ersetzt werden. Er richtete auch an die Regierung den Appell, die Finanzhilfen zur Stützung der Betriebe auch im Jänner zu gewähren.

Heftige Kritik übten die Rednerinnen der ÖVP an der Haltung der Freiheitlichen. Die FPÖ verlasse den gesellschaftlichen Konsens, um parteipolitisches Kleingeld zu schlagen, meinte etwa Elisabeth Scheucher-Pichler. Eine Radikalisierung sei Gift, betonte Werner Saxinger. Alexandra Tanda, Martina Diesner-Wais sowie Laurenz Pöttinger warfen den Freiheitlichen vor, die Gesellschaft zu spalten und die Pandemie zu verharmlosen.

Grüne: Neue Teststrategie sorgt für mehr Sicherheit der Bevölkerung

Ralph Schallmeiner (Grüne) sah es als Kernaufgabe der nun beschlossenen Teststrategie, dort, wo viele Menschen zusammenkommen, mehr Sicherheit herzustellen. Das gelte für die Gastronomie wie für Kulturveranstaltungen, sagte er. In einigen Punkten, etwa der Frage der kostenlosen Tests und der so genannten Wohnzimmertests, sei man der Sozialdemokratie noch entgegengekommen.

Negative Testergebnisse würden 48 Stunden als Zugangsberechtigung gelten, damit liege das Risiko im akzeptablen Rahmen, erläuterte Schallmeiner. Der Nationalrat fasse neben der Teststrategie auch weitere wichtige Beschlüsse wie die Förderung der Software für den elektronischen Impfpass. Der Zweckzuschuss des Bundes sehe zudem vor, den Kommunen die Kosten für flächendeckende Screenings zu erstatten. Die neuen Mutationen des Virus zeigten, dass es gelte, weiterhin geeint vorzugehen, wie man es im Frühjahr 2020 begonnen habe.

Für Agnes Sirkka Prammer ist es angesichts der vielen existenziellen Fragen, die die Menschen und die Betriebe in Zeiten der Pandemie beschäftigen, wichtig, dem Gesundheitsminister die gesetzlichen Möglichkeiten zu geben, mit einem möglichst geringen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte gezielt agieren zu können. Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den vergangenen Monaten gewonnen werden konnten, sei ein solches gezieltes Vorgehen nun möglich, sagte sie. Ihre Fraktionskollegin Sibylle Hamann begrüßte vor allem die Schnelltests, die nun an die Schulen ausgeliefert werden, als unkompliziert, schnell und niederschwellig. Sie setzt darin ihre Hoffnung, Schulen könnten damit zum „Gamechanger“ und „Trendsetter“ werden, da man über Schulen, aber auch über Kindergärten alle Bevölkerungsgruppen erreicht. (Schluss Nationalrat) sox/jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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