Nationalrat: Finanzierung des Zukunftsfonds ist für fünf weitere Jahre gesichert

Nationalfonds wird österreichische Ausstellung in Auschwitz betreuen

Wien (PK) - Einstimmig hat der Nationalrat heute Änderungen im Zukunftsfonds-Gesetz und im Nationalfonds-Gesetz beschlossen. Mit einer Sonderdotierung von jährlich 2 Mio. € wird die Finanzierung des Zukunftsfonds für die kommenden fünf Jahre sichergestellt. Der Nationalfonds wird die Betreuung der neugestalteten österreichischen Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau übernehmen.

Über die Verlängerung des Zukunftsfonds zeigten sich unter anderem Peter Wittmann (S), Maria Fekter (V) und Harald Walser (G) erfreut. Die ursprüngliche Dotierung von 20 Mio. € sei aufgebraucht, skizzierten Wittmann und Fekter, ohne weitere Mittel hätte der Fonds seine Arbeit einstellen müssen. Walser sieht die einstimmigen Nationalratsbeschlüsse in diesem Sinn auch als ein deutliches Bekenntnis des Hohen Hauses zur Aufarbeitung der Geschichte. Die für den Zukunftsfonds veranschlagten 2 Mio. € jährlich seien gut investiertes Geld. Langfristig strebt Walser eine Zusammenführung der Aufgaben des Zukunftsfonds und des Nationalfonds an.

Vorrangiger Zweck des Zukunftsfonds ist es, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte zu fördern, wobei nicht nur einschlägige Projekte, sondern auch wissenschaftliche Arbeiten unterstützt werden können. Die Arbeit des Zukunftsfonds gehe damit über bloße Erinnerungsarbeit hinaus, betonte Wolfgang Gerstl (V). Wittmann zufolge wurden im vergangenen Jahr 335 Projekte eingereicht, davon wurden 242 genehmigt.

Was den Nationalfonds betrifft, wies Fekter darauf hin, dass man für die Neugestaltung der österreichischen Dauerausstellung in Auschwitz bereits Geld in die Hand genommen habe. Mit der vorliegenden Novelle werde nun der Betrieb nach der Eröffnung - sie ist für Ende 2018 vorgesehen - sichergestellt. Laut Fekter kann nunmehr nach langer Diskussion auch mit der Ausstellungsadaptierung begonnen werden. Ausdrücklich beauftragt wird der Nationalfonds mit der vorliegenden Gesetzesnovelle auch mit der systematischen Erfassung und Bewahrung jener Dokumente, die sich im Zuge der Arbeit des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds angesammelt haben.

Sowohl Fekter als auch ÖVP-Abgeordnete Beatrix Karl nutzten ihre Rede dazu, um sich vom Hohen Haus zu verabschieden. Sie werden dem Nationalrat nach den Wahlen nicht mehr angehören, wobei Fekter auf eine 27-jährige Tätigkeit als Abgeordnete, Staatssekretärin und Ministerin zurückblicken kann. Auch Karl war zwischendurch auf die Regierungsbank gewechselt. Sie habe in den 11 Jahren ihrer Tätigkeit viele positive wie auch negative Erfahrungen sammeln dürfe, sagte Karl. Insgesamt ist ihr Resümee positiv, wiewohl sie sich manchmal größere Gestaltungsspielräume gewünscht hätte. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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