Nationalrat: Liste Pilz ortet Benachteiligungen für Radverkehr in Straßenverkehrsordnung

Entsprechender Antrag zur StVO-Änderung mit breiter Mehrheit abgelehnt

Wien (PK) - Keine Unterstützung aus den anderen Fraktionen erhielt heute ein Antrag der Liste Pilz, der auf eine Entrümpelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Regelungen abzielt, die aus Sicht der AntragstellerInnen RadfahrerInnen benachteiligen. Der Antrag wurde damit wie auch bereits im Verkehrsausschuss vom Nationalrat mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Ein konkretes Beispiel einer überholten Regelung ist laut Antragstellerin Martha Bißmann (PILZ) eine Bestimmung in § 68 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung, wonach RadfahrerInnen für die Annäherung an ungeregelte Kreuzungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h vorgeschrieben ist.

Radfahren ist gesund, günstig und gut für die Umwelt, betonte Bißmann, und werde auch immer beliebter. Daher mache es Sinn, dieses Fortbewegungsmittel gesetzlich zu fördern und sinnlose Regelungen abzuschaffen. Auch in der Klimastrategie der Regierung sei erfreulicherweise eine Verdoppelung des Radverkehrs bis 2025 geplant. Die Beschränkung auf 10 km/h sei eine handfeste Diskriminierung, weil selbige nicht für andere VerkehrsteilnehmerInnen gelte, so die Abgeordnete. Außerdem werde dieses bisher tote Recht seit Schwarz-Blau plötzlich exekutiert. In Wien scheine insgesamt eine große Jagd auf RadfahrerInnen ausgebrochen zu sein, vermutet Bißmann angesichts ansteigender Kontrollen.

Hofer: Radfahren ist wichtig für Dekarbonisierung

Verkehrsminister Norbert Hofer unterstrich, dass das Thema Radverkehr allen am Herzen liegen müsse. Gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr sei aber von entscheidender Bedeutung, so Hofer im Hinblick auf das Thema Sicherheit. Die Schwächsten müssten eine Chance haben, und das seien nicht RadfahrerInnen, sondern FußgängerInnen. Aus seiner Sicht ist Radfahren aber sehr bedeutend, sowohl für den urbanen, als auch im ländlichen Raum. Für den Bundesminister ist die wichtigste Maßnahme zur Dekarbonisierung, Strecken bis 5 km mit dem Rad zurückzulegen, daran werde gearbeitet.

Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) ortete ein Missverständnis im Antrag. Alle seien sich einig, Radverkehr fördern zu wollen, auch im Sinne der Umwelt. Aber gerade bei Kreuzungen müsse weiterhin Rücksicht genommen werden, auch um die Sicherheit der RadfahrerInnen selbst zu gewährleisten. Niemand wolle RadfahrerInnen schikanieren, unterstrich Christian Hafenecker (FPÖ). Es gelte darauf zu achten, dass sich die verschiedenen Verkehre untereinander verstehen und dass Sicherheit gewährleistet sei. Seine Ablehnung des Antrags sei jedenfalls sicher keine Rache an RadfahrernInnen. Für Christian Pewny (FPÖ) ist unverständlich, wie man in der Regelung mit 10 km/h eine Ungerechtigkeit sehen kann. Der Gesetzgeber habe sich etwas dabei gedacht, denn bei Unfällen bleibe meist der Radfahrer mit schwersten Verletzungen zurück, hier seien in manchen Situationen sogar 10 km/h noch zu schnell.

SPÖ-Abgeordneter Robert Laimer begrüßt grundsätzlich, dass Radfahren zur Lebenseinstellung geworden und mit einem Verzicht auf das Auto verbunden ist. Außerdem trage es zum Umweltbewusstsein bei. Insbesondere im urbanen Raum sorge aber der Mobilmix für Herausforderungen. Verkehrssicherheit habe für alle zu gelten, FußgängerInnen seien neben RadfahrerInnen besonders zu berücksichtigen. Schwerpunktkontrollen in Wien dienen ausschließlich dem Schutz der RadfahrerInnen und seien nicht als Einschränkung der persönlichen Freiheit zu sehen, so Laimer. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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