Nationalrat stimmt Indexierung der Familienbeihilfe zu

Opposition warnt vor Bruch von EU-Recht; Familienministerin Bogner-Strauß weist Kritik mit Argument der Fairness zurück

Wien (PK) Die Indexierung der Familienbeihilfe wurde heute vom Nationalrat beschlossen. Für die erforderliche Mehrheit zur Umsetzung des seit längerem angekündigten Regierungsvorhaben s sorgten die Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ. Ab 1.1.2019 wird somit die Höhe der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von LeistungsbezieherInnen dem Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst. Vom Familienausschuss des Nationalrats waren im Vorfeld noch Klarstellungen im Gesetzestext getroffen worden, unter anderem über den unveränderten Leistungsanspruch von im Ausland tätigen BeamtInnen. Im Plenum wurde auch noch ein weiterer Abänderungsantrag der Koalitionsparteien eingebracht, um den Reisekostenersatz für Kinder von EntwicklungshelferInnen zu regeln.

Während die Regierungsparteien betonten, mit der Leistungsindexierung würden die Familienbeihilfeansprüche fairer gestaltet, hagelte es seitens der Opposition Kritik. Die neuen Regelungen stünden in Widerspruch zu geltendem EU-Recht, so SPÖ, NEOS und Liste Pilz. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich sei vorprogrammiert. Überdies hätten durch die Novelle viele Pflegekräfte aus Osteuropa kaum noch Anreize, hierzulande tätig zu sein.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß hielt dem in Einklang mit den Abgeordneten von ÖVP und FPÖ entgegen, die Leistungsverteilung werde durch die Indexierung gerechter, weil die Ansprüche anhand des von Eurostat ermittelten Preisniveaus des Wohnlands der Kinder ermittelt würden. Die daraus resultierenden Einsparungen von mehr als 100 Mio. € pro Jahr wolle die Regierung österreichischen Familien zugutekommen lassen.

Keinen Erfolg hatten die NEOS mit ihrem Antrag, ein neues Kontrollsystem für die Familienbeihilfe einzurichten. Entsprechende Arbeiten liefen bereits, lautete die Erklärung der Ablehnung seitens der Regierungsfraktionen.

Bogner-Strauß: Indexierung sorgt für Gerechtigkeit

„Dieser Bundesregierung sind Familien extrem wichtig“, unterstrich Bogner-Strauß mit Verweis auf den bereits umgesetzten Familienbonus, der pro Kind und Jahr bis zu 3.000 € ausmache. Ebenso wichtig seien der Regierung die Gerechtigkeit und Treffsicherheit bei Familienleistungen. Da die Familienbeihilfe zum Ersatz eines Teils der Lebenserhaltungskosten für Kinder diene, diese Kosten in Europa aber höchst unterschiedlich seien, mache man nun mit der Leistungsindexierung gemäß Eurostat-Index das System gerechter, so Bogner-Strauß. „Wir exportieren derzeit 250 Mio. €. an Familienbeihilfe im Jahr“, obwohl in Ländern wie Rumänien oder der Slowakei weit geringere Lebenserhaltungskosten als in Österreich anfielen. Trotz Indexierung würden ArbeitnehmerInnen aus diesen Ländern im Vergleich zu den Familienbeihilfen in ihren Ländern eine weit höhere Leistung erhalten, rechnete sie am Beispiel Ungarn vor. Dort erhielten Familien 39 € pro Kind, die entsprechende Leistung aus Österreich werde künftig 100 € ausmachen. „Was ist hier unfair?“

Einen Notstand im Pflegebereich, wie von der Opposition befürchtet, werde die Indexierung schon deswegen nicht hervorrufen, meinte Bogner-Strauß, da ausländische Pflegekräfte durchschnittlich 50 Jahre alt seien, also keinen Anspruch auf Kinderbeihilfe mehr hätten und weiterhin in Österreich ein höheres Einkommen haben als in den Heimatländern. Den mehrfach geäußerten Kritikpunkt einer EU-Rechtswidrigkeit der Indexierung stellte die Ministerin ebenfalls in Abrede. Die EU-Kommission habe mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten dem Vereinigten Königreich im Vorfeld der Abstimmung über den EU-Austritt, eine Indexierung der Familienleistungen angeboten, erinnerte sie. Letztendlich würden alle Kinder im neuen Leistungssystem gleich behandelt, hielt die Familienministerin fest. „Es kommt nur darauf an, wo Kinder wohnen, nicht woher sie kommen“.

Opposition geschlossen gegen Indexierung der Familienbeihilfe

Die SozialdemokratInnen hielten mit ihrer Ablehnung der Gesetzesnovelle nicht hinter dem Berg. Namens ihrer Fraktion verdeutlichten Eva Maria Holzleitner und Cornelia Ecker, die Indexierung der Familienbeihilfe verstoße gegen EU-Recht und werde einen Mangel an Pflegekräften nach sich ziehen. Überdies vermutet Holzleitner, dass aufgrund der Sonderlösungen für DiplomatInnen und andere Personen die angekündigten über 100 Mio. € an Einsparungen mit der Indexierung nicht schlagend würden, zumal sich in den letzten Jahren die Auszahlungen ohnehin bereits um 20 Mio.€ verringert hätten. In ihren Augen werden vor allem 24-Stunden-Pflegekräfte von der Neuregelung betroffen sein, weswegen sie bei den Kollektivvertragsverhandlungen für den Pflegebereich eine beträchtliche Lohnsteigerung forderte.

Die Bundesregierung setze den Sparstift im Sozial- und Gesundheitswesen an, um Geld für Großkonzerne zu generieren, prangerte Ecker die Regierungspläne am Beispiel der Familienbeihilfe-Indexierung an. Sie sagte in diesem Zusammenhang nicht nur einen Notstand im Pflegebereich voraus, sondern auch einen enormen Verwaltungsaufwand, der aufgrund der voraussichtlichen Leistungsnachforderungen zu erwarten sei. EU-rechtlich werde die Indexierung nämlich nicht halten. Gerade während der EU-Ratspräsidentschaft sei die Indexierung „ein Skandal“, pflichtete ihr Holzleitner bei.

Ähnlich äußerte sich Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz: Mit ihrem Vorschlag setze sich die Regierung über eine europäische Lösung hinweg, kritisierte sie, obwohl bei einer Befragung von ausländischen PersonenbetreuerInnen 30% angekündigt hätten, im Fall einer Kürzung der Familienbeihilfe ihre Tätigkeiten hierzulande einzustellen. Angesichts der vergleichsweise geringen Entlohnung von PflegerInnen prognostizierte Holzinger-Vogtenhuber einen großen Mangel an Fachkräften, besonders in der 24-Stunden-Betreuung.

Seitens der NEOS zeigten Claudia Gamon und Michael Bernhard kein Verständnis für die Maßnahme. Letzterer wies auf die Unterschiede bei den Lebenserhaltungskosten auch innerhalb der jeweiligen Länder hin und appellierte, nicht gegen den europäischen Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu handeln. Die Indexierung auf nationaler Ebene stelle einen „Angriff auf die gemeinsamen europäischen Werte“ dar, verbat sich Bernhard jede Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte. Nicht vergessen werden dürfe, dass von den mehr als 45.000 ArbeitnehmerInnen in der häuslichen Pflege nur ein Bruchteil aus Österreich komme.

Die Argumentation der Regierung, die Europäische Kommission habe selbst eine Änderung des Primärrechts vorgeschlagen, um eine Indexierung der Familienbeihilfe zu ermöglichen, wollte Gamon nicht gelten lassen. Immerhin habe Österreich anders als das Vereinigte Königreich nicht vor, die EU zu verlassen. Allen EU-MitbürgerInnen, die in Österreich arbeiten, stehe das Recht auf gleiche Leistungen in gleicher Höhe zu.

Regierungsfraktionen wollen mehr Fairness bei Leistungen sicherstellen

Die ÖVP-RednerInnen Norbert Sieber, Gudrun Kugler, Martina Kaufmann und Nikolaus Prinz wiesen die Oppositionskritik entschieden zurück. Als „wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien mit Kindern“ bezeichnete Sieber die Familienbeihilfe, für deren Erhalt die Regierung eintrete. Keinen Zweifel hat er an der EU-Konformität der Leistungsindexierung, habe doch die Europäische Kommission schon einen derartigen Vorschlag erarbeitet, um den Brexit abzuwenden. Außerdem habe es von SPÖ-Seite in der Vergangenheit ähnliche Gedanken gegeben, zitierte Sieber mehrere Wortmeldungen von Sozialdemokraten.

„Wir stehen für Fairness und Gerechtigkeit im System“, fasste der ÖVP-Familiensprecher zusammen, weswegen gerade osteuropäische PflegerInnen äußerst gut entlohnt würden. Ein Pflegenotstand werde daher nicht eintreten. Kaufmann hielt fest, die Mitglieder der Volkspartei seien „glühende Europäer und Europäerinnen“, und deswegen sorge die Regierung für die Gleichbehandlung aller Kinder, egal woher sie kommen. Mit der Indexierung ergebe sich keine Benachteiligung osteuropäischer Arbeitskräfte in Österreich, nicht zuletzt, weil diese hier mehr verdienten als in ihren Heimatländern.

Keinesfalls erfolge mit der Indexierung der Familienbeihilfe eine Diskriminierung von Personen nach Staatsangehörigkeit, zog Kugler nach. Die Familienbeihilfe bilde zudem eine Sonderleistung, für die ArbeitnehmerInnen nicht selbst einzahlten. Der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegenüber habe Österreich somit gute Argumente: „Vor einer Prüfung durch die Kommission und den EuGH brauchen wir keine Angst haben“. Mit vernünftigen Regelungen wie eben der Indexierung beuge man vielmehr der EU-Skepsis in der Bevölkerung vor. Schließlich brachte Kugler noch einen Abänderungsantrag zur Novelle ein, wonach der Reisekostenersatz für Kinder von EntwicklungshelferInnen nicht länger auf die Familienbeihilfe, sondern auf das Alter des Kindes abstellt. Damit schaffe man Rechtsklarheit für Fälle, in denen der Ausgleich für Unterhaltspflicht nicht durch die Familienbeihilfe, sondern durch den Arbeitgeber erfolgt.

Nikolaus Prinz (ÖVP) fasste die Argumente für die Änderungen bei der Familienbeihilfe zusammen. Diese sei eine Sozialleistung, kein Lohnbestandteil. Wenn die EU Großbritannien eine Indexierung der Familienbeihilfe angeboten habe, sei nicht zu erwarten, dass sie Österreich verwehrt werde. Die Bundesregierung habe ein erfolgreiches Familienpaket umgesetzt, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen werde, zeigte er sich überzeugt.

Auch die Freiheitlichen sehen die Familienbeihilfe neu als deutlichen Fortschritt im Sinne der Gerechtigkeit für österreichische Kinder. Das machten die FPÖ-Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Carmen Schimanek, Peter Schmiedlechner und Ricarda Berger in ihren Wortmeldungen klar. Selbst die EU passe die Gehälter ihrer BeamtInnen an das ortsübliche Niveau an, wies Mühlberghuber Befürchtungen eines Bruchs von EU-Recht zurück. Dieses Argument führte auch FPÖ-Abgeordnete Ricarda Berger ins Treffen. Konkret zum Aspekt der Fairness bei der Indexierung der Familienbeihilfe sagte Schimanek, „alle Kinder werden gleich behandelt“. Schimanek bekräftigte, der Regierung sei jedes Kind gleich viel wert. Allerdings, führte sie aus, die Preisniveaus in Europa differenzierten stark, weswegen es hier einer Anpassung bedürfe. „Mehr Gerechtigkeit für unsere Kinder, neue Gerechtigkeit für Österreich“, formulierte Schmiedlechner den Grundsatz der Novelle, mit der ihm zufolge alle Eltern prozentuell die gleiche Entlastung im Verhältnis zu den Kosten in ihren Heimatländern erhalten.

Zur Forderung der NEOS, den Rechnungshofempfehlungen für eine effizientere Kontrolle von Kosten und Zielerreichung der Familienbeihilfe zu folgen und einen automatischen Abgleich relevanter Datenbanken auch technisch zu ermöglichen, erklärte der FPÖ-Abgeordnete, ein entsprechendes IT-System sei bereits in Ausarbeitung. In ihrem heute abgelehnten Entschließungsantrag hatten die NEOS auf zahlreiche Mängel im Familienbeihilfewesen hingewiesen, die aufgrund des hohen Auszahlungsvolumens – Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag machen 6% der Gesamtausgaben des Bundes aus – unbedingt behoben werden müssten. (Fortsetzung) rei/sox

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