Nationalrat verabschiedet Umweltverträglichkeitsprüfung Neu | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 25.10.2018

Beschluss mit den Stimmen der Regierungsparteien, Opposition lehnt Entwurf geschlossen ab

Wien (PK) Nach einer lebhaften und kontroversiellen Debatte beschloss der Nationalrat heute als letzten Tagesordnungspunkt mit den Stimmen der Regierungsparteien die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung Neu. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Novelle, da die NEOS gegenüber der Ausschusssitzung ihr Stimmverhalten revidierten hatten und sich der Ablehnung durch SPÖ und Liste Pilz anschlossen.

Für heftige Kritik seitens der Opposition sorgten die im Zuge der Beratungen im Umweltausschuss eingefügten Abänderungen, die als Voraussetzung für die Parteistellung von Umweltorganisationen im UVP-Verfahren bestimmte Kriterien wie etwa eine Mindestanzahl an Mitgliedern vorsehen. Während ÖVP und FPÖ insgesamt von einem Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung sprachen, befürchteten SPÖ, NEOS und Liste Pilz eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte von NGOs an Umweltverfahren. 

Novelle normiert Mindestanforderungen für die Parteistellung von NGOs im UVP-Verfahren

Durch die Änderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) wird zunächst die Anerkennung von Umweltorganisationen auf drei Jahre befristet. Bei Einzelfallprüfungen soll die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen begrenzt sein. Zur Wahrung öffentlicher Interessen sieht das Gesetz die Beiziehung eines Standortanwalts zusätzlich zum Umweltanwalt vor. Für Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist jedenfalls die UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei die Projektwerbenden auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorlegen müssen. Umgesetzt werden durch die Novelle auch bestimmte EU-Vorgaben, so etwa die Aufnahme neuer Prüfbereiche wie Klimawandel oder Flächenversiegelung.

Stein des Anstoßes für die Kritik der Opposition waren Änderungen gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage, die im Rahmen der Ausschusssitzung verabschiedet wurden. So muss nunmehr ein Verein als Voraussetzung für die Parteistellung im UVP-Verfahren mindestens 100 Mitglieder und ein Verband mindestens fünf Vereine umfassen. Zudem verlangt das Gesetz eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Namen und Anschrift. Ein neuerlicher Abänderungsantrag der Regierungsparteien präzisiert in diesem Zusammenhang, dass die entsprechende Anzahl der Behörde glaubhaft zu machen ist. Demnach reicht, wie Bundesministerin Elisabeth Köstinger erklärte, auch die Vorlage durch einen Notar oder Wirtschaftsprüfer.

ÖVP und FPÖ begrüßen Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung

Man habe die datenschutzrechtlichen Bedenken berücksichtigt, betonte ÖVP-Mandatar Johannes Schmuckenschlager, der die Mindestzahl von hundert Mitgliedern aus Sicht der Transparenz für gerechtfertigt hält. Bei Bürgerinitiativen gebe es jedenfalls ein Erfordernis von 500 Unterschriften, wobei auch hier Namen und Adressen angegeben werden müssen, erinnerte er. Sein Fraktionskollege Franz Hörl begrüßte die Novelle im Lichte der Verfahrensbeschleunigung und gab dabei zu bedenken, in der Vergangenheit seien Umweltverfahren oft von kleinen Gruppen in die Länge gezogen worden, „bis den Projektwerbern die Geduld und das Geld ausging“. Ökonomie und Ökologie bedingen einander, betonte Andreas Ottenschläger (ÖVP) und bedauerte ebenso wie August Wöginger (ÖVP), dass die NEOS nun die geplante Staatszielbestimmung betreffend Wirtschaftsstandort mit dem UVP-Gesetz verknüpft haben und der entsprechenden Verfassungsbestimmung ihre Zustimmung verweigern.

Der Abänderungsantrag sei kein Angriff auf die Umweltorganisationen, vielmehr gehe es um die Transparenz, unterstrich FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch. Der Antrag zeige zudem, dass für die Bundesregierung Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik kein „entweder oder“, sondern vielmehr ein „sowohl als auch“ sind. Peter Schmiedlechner (FPÖ) sah die Novelle vor allem unter dem Aspekt der Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung. Dies ist auch für seinen Fraktionskollegen Robert Lugar (FPÖ) entscheidend. Aus Gründen des Umweltschutzes gehe es um übergeordnete Interessen, gab er zu bedenken. Kleinste Umweltorganisationen würden aber vielfach kurzsichtige, lokale Interessen verfolgen und damit umweltpolitisch sinnvolle Projekte wie Stromleitungen oder Speicherkraftwerke zu Fall bringen. Werner Neubauer (FPÖ) sah die Notwendigkeit der Verfahrensbeschleunigung auch durch die Erfahrungen mit dem Linzer Westring gegeben, wo, wie er sagte, die Menschen schon seit 35 Jahren auf Entlastung warten und das erste UVP-Verfahren sechs Jahre gedauert hatte.

Ziel der Novelle sei es, unter voller Beibehaltung ökologischer Standards UVP-Verfahren effizienter zu gestalten und insgesamt zu beschleunigen, bekräftigte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Sie sprach von einer Stärkung der Umweltorganisationen und einem Fortschritt für die Mitbestimmung und meinte, den NGOs seien noch nie so viele Rechte in UVP-Verfahren zugestanden wie nun durch dieses Gesetz.

Opposition sieht Angriff auf Umweltorganisationen und Einschränkung der Mitwirkungsrechte

Gänzlich anders fiel die Beurteilung durch die Opposition aus. SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger qualifizierte den Abänderungsantrag betreffend Mindestanfordernisse für die Parteienstellung von Umweltorganisationen als europarechtswidrig, verfassungswidrig und datenschutzwidrig. Wenn nun die heutige Abänderung zum Abänderungsantrag nur noch auf den Nachweis der Mitgliederzahl abstelle, dann entspreche das jedenfalls nicht dem von der Regierung propagierten schwedischen Modell, das viel weiter gefasst sei. Feichtinger verlangte eine Rückverweisung an den Umweltausschuss, blieb mit einem entsprechenden Antrag allerdings in der Minderheit. Nicht durchsetzen konnte er sich auch mit einem Entschließungsantrag betreffend Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren, der u.a. Punkte wie die ausreichende Personalausstattung der UVP-Behörden, eine Reform des Vorverfahrens und die verbindliche Planungskoordination zwischen Bund und Ländern enthält. Renate Gruber (SPÖ) befürchtete neue Rechtsunsicherheit für NGOs sowie eine weitere Verlängerung der Verfahren, während ihr Fraktionskollege Markus Vogl der Regierung insgesamt vorwarf, mit ihren Anträgen immer wieder die Begutachtungspflicht zu umgehen.

NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard begründete die nunmehrige Ablehnung der Novelle durch seine Fraktion mit schweren Bedenken gegen den Abänderungsantrag. Umweltorganisationen würden massiv geschädigt, zwei Drittel der Vereine könnten am UVP-Verfahren nicht mehr teilnehmen, warnte er. Der Wirtschaft sei damit jedenfalls auch nicht geholfen, zumal man bloß neue Rechtsunsicherheit schaffe, wodurch das Risiko für Investitionen steige. Die von der Regierung proklamierte Nachhaltigkeit werde durch diese Novelle mit Füßen getreten, legte Nikolaus Scherak (NEOS) nach. Gerald Loacker (NEOS) schließlich bekannte sich zur Ablehnung der Verfassungsbestimmung betreffend Wirtschaftsstandort und meinte, die ÖVP sei keine Wirtschaftspartei, sondern vielmehr die Partei der Beamten und Bauern. Dies könne auch durch eine Verfassungsbestimmung nicht saniert werden.

Den Umweltorganisationen werden bürokratische Schikanen auferlegt, steht für Bruno Rossmann (PILZ) fest. Er warf der Regierung vor, durch den Abänderungsantrag die Einschüchterung von AktivistInnen zu bezwecken und insgesamt Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen. Alfred Noll (PILZ) erinnerte, dass die durchschnittliche Dauer von UVP-Verfahren sieben Monate betrage. Mit den NGOs gebe es keinerlei Probleme, vielmehr seien die Behörden oft überfordert und hätten zu wenig Ressourcen, was zu Verfahrensverzögerungen führe. Den neuerlichen Abänderungsantrag wertete er als erfreuliche Verbesserung, schränkte allerdings ein, nach europarechtlichen Vorgaben stelle eine mengenmäßige Beschränkung bei Umweltorganisationen jedenfalls eine unnötige Schikane dar.

Die Regierung sende mit der Novelle ein negatives Signal an die Umweltorganisationen, gab die fraktionslose Abgeordnete Martha Bißmann zu bedenken, die von einem Angriff auf die Partizipation sprach. Ohne eine starke Einbindung der Zivilgesellschaft komme es zu einer Schwächung der Demokratie, warnte sie überdies. (Schluss) hof

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