Nationalrat will am 13. Mai Beharrungsbeschlüsse fassen

Einsprüche des Bundesrats gegen COVID-19-Gesetze gehen zurück an den Nationalrat

Wien (PK) Nach den heutigen Einsprüchen des Bundesrats in Zusammenhang mit einigen vom Nationalrat vergangene Woche beschlossenen COVID-19-Gesetzen kommt der Nationalrat am Freitag, dem 8. Mai, zu einer Mitteilungs- bzw. Zuweisungssitzung ohne Debatte sowie am Mittwoch, dem 13. Mai, zu einer Plenarsitzung zusammen. Darauf haben sich die Parlamentsfraktionen heute verständigt.

Die Sitzung kommenden Freitag wird um 9.00 Uhr geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen dienen, abgehalten wird sie ohne Debatte. Sämtliche von der Länderkammer beeinspruchten COVID-19-Gesetze werden dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Dieser will am Montag, dem 11. Mai, um 17.15 Uhr, darüber beraten, um dann am Mittwoch ab 8.30 Uhr im Plenum mögliche Beharrungsbeschlüsse fassen zu können. 

Der Bundesrat wird in seiner heutigen Sitzung aller Voraussicht nach vier der 13 vom Nationalrat vergangene Woche beschlossenen COVID-19-Gesetze beeinspruchen. Das legen die Berichte der zuständigen Ausschüsse nahe, die heute Vormittag tagten. Demnach könnten SPÖ und FPÖ ihre Mehrheit in der Länderkammer dazu nutzen, um die Novellen zum Epidemiegesetz (16. COVID-19-Gesetz) und zum Freiwilligengesetz (10. COVID-19-Gesetz) sowie das Finanz- und Steuerpaket (18. COVID-19-Gesetz) zurück an den Nationalrat zu schicken. Gleiches gilt für die rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs (12. COVID-19-Gesetz). (Schluss) keg/gbr


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