Nationalratsdebatte über Volksbegehren für Gastronomie-Rauchverbot in Verfassung zu verankern

Initiative wird im Gesundheitsausschuss im Detail behandelt

Wien (PK) Das „Smoke – Nein“-Volksbegehren setzt sich für die verfassungsrechtliche Absicherung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie ein. Bundesweit wurde es von insgesamt 140.526 Personen unterstützt und schaffte damit die notwendige Hürde, um im Nationalrat behandelt zu werden. Dieser hat das Volksbegehren heute im Rahmen einer Ersten Lesung debattiert. Der Gesundheitsausschuss wird die Forderung von „Smoke – Nein“ weiterbehandeln.

Hin und Her des Rauchverbots soll laut Initiatoren ein Ende haben

Dem Bevollmächtigten Marcus Hohenecker und den UnterstützerInnen geht es vor allem darum, das ständige Hin und Her in der Debatte über das Rauchen in der Gastronomie zu beenden, zumal ihrer Ansicht nach weder die Alterskontrollen noch die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche in der Praxis funktioniert haben. Ins Treffen geführt wird auch der Umstand, dass der Zigarettenkonsum die Hauptursache für frühzeitige Sterblichkeit in den Industrieländern darstelle. Gesundheits-, Jugend- und Arbeitnehmerschutz hätten zudem eindeutig Vorrang vor den Freiheiten der RaucherInnen.

Einigkeit herrschte unter den Rednerinnen und Rednern von ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS über die Sinnhaftigkeit des Rauchverbots in der Gastronomie. Heftiges Unverständnis für das Verbot hingegen kam von den Freiheitlichen, die Wirtinnen und Wirte sowie Gäste im Nachteil sehen.

Debatte über Raucherschutz für Kinder und Jugendliche

Am Rauchverbot werde nicht gerüttelt, stellte Werner Saxinger von der ÖVP klar. Denn die Freiheit des Einzelnen ende dort, wo man anderen Schaden zufüge, erklärte er. Saxinger führte auch die Vorbildwirkung gegenüber Kindern und Jugendlichen ins Treffen und verwies auf die Raucherquote bei den unter 15-Jährigen, auf die man nicht stolz sein könne.

SPÖ-Mandatarin Karin Greiner zeigte sich dankbar für das eindeutige Bekenntnis zum Nichtraucherschutz, denn dieses gab es in der ÖVP nicht immer und sprach damit die Vorgeschichte des Rauchverbots in der Gastronomie an. Sie betonte die Bedeutung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen und kritisierte, dass sich die ÖVP dem SPÖ-Antrag zum Rauchverbot auf Spielplätzen vor zwei Jahren und neuerlich im Mai 2020 nicht angeschlossen hätte.

Grüne: Sinnhaftigkeit des Rauchverbots im Verfassungsrang müsse erst diskutiert werden

Für das Rauchverbot in der Gastronomie sprach sich auch der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner aus. Er erklärte, dass es dieses in anderen Ländern schon weit länger gebe und es der Gastronomie nicht geschadet habe. Er unterstützte deshalb grundsätzlich die Initiative, wobei zu diskutieren sei, ob man das Verbot in den Verfassungsrang heben müsse. Er glaube dies derzeit nicht, lasse sich aber davon überzeugen.

Gerald Loacker (NEOS) könne die InitiatorInnen des Volksbegehrens ein Stück weit verstehen, da ÖVP-Abgeordnete das Rauchverbot eingeführt, abgeschafft und wieder eingeführt hätten. Er teile die Äußerungen zum Rauchverbot von Werner Saxinger (ÖVP), kritisierte aber, dass diese Meinung in der ÖVP vor wenigen Jahren noch nicht als öffentlich vertretbar galt. In Richtung Freiheitliche erklärte der Gesundheitssprecher der NEOS, dass die Probleme der Lokalgäste nicht die Rauchverbote seien, sondern die frühen Sperrstunden, die in den letzten Tagen durch überzogene Maßnahmen der Landesregierungen und der Bundesregierung erfolgten.

Die Freiheitlichen nahmen die Debatte zur Verankerung des Rauchverbots in der Verfassung zum Anlass, um grundsätzlich das Raucherverbot in der Gastronomie zu kritisieren. Wolfgang Zanger (FPÖ) erinnerte an die notwendigen baulichen Maßnahmen für die Trennung der Raucherbereiche und die Investitionen, die Wirtinnen und Wirte deshalb zu tragen hatten. Er stellte auch eine Verbindung zur Corona-Pandemie her, deren Maßnahmen dazu führen, dass den Leuten die Lust genommen werde, in Lokale zu gehen. Auch störe ihn, dass NichtraucherInnen stets als gut und RaucherInnen als böse dargestellt würden. (Fortsetzung Nationalrat) gun

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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