Am 18. August 2017, 17.00 Uhr, war der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von Landeswahlvorschlägen bei den einzelnen Landeswahlbehörden.
Wien (OTS) - Bis zum angeführten Zeitpunkt haben nachstehende wahlwerbende Gruppen in allen Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht (die Kurzbezeichnung steht in der rechten Spalte):
- „Sozialdemokratische Partei Österreichs“ SPÖ
- „Liste Sebastian Kurz – Die neue Volkspartei“ ÖVP
- „Freiheitliche Partei Österreichs“ FPÖ
- „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ GRÜNE
- „NEOS - Das Neue Österreich gemeinsam mit Irmgard Griss, Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Verantwortung“ NEOS
- „Die Weissen – Das Recht geht vom Volk aus. Wir alle entscheiden in Österreich. Die Volksbewegung.“ WEIßE
- „Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell“ *) FLÖ
- „Kommunistische Partei Österreichs und Plattform PLUS – offene Liste“ KPÖ
- „Liste Peter Pilz“ PILZ
- „Liste Roland Düringer – Meine Stimme Gilt“ GILT
*) Wahlvorschlag in Kärnten mit der Bezeichnung „Freie Liste Österreich & Freie Partei Salzburg Liste Dr. Karl Schnell“ eingebracht.
Die Bezeichnungen sind, sofern sie sich nicht auf bei der Nationalratswahl 2013 angetretene wahlwerbende Parteien beziehen, in alphabetischer Reihenfolge angeführt.
Weiters streben in einzelnen Landeswahlkreisen nachstehende wahlwerbende Parteien eine Kandidatur an:
In Wien und Oberösterreich:
„Sozialistische LinksPartei“ SLP
In Vorarlberg:
„CPÖ - Christliche Partei Österreichs“ CPÖ „Männerpartei – für ein faires Miteinander“ M „NBZ - Neue Bewegung für die Zukunft“ NBZ
In Wien:
„Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt“ EUAUS „Obdachlose in der Politik“ ODP
Die Landeswahlbehörden werden die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge spätestens am 24. August 2017 veröffentlichen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung ist dann ausschlaggebend für die Reihung der Parteibezeichnung auf den einzelnen Stimmzetteln.
Vorläufige Zahl der Wahlberechtigten
Die neun Landeswahlbehörden haben der Bundeswahlbehörde am 17. und 18. August 2017 die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten in ihrem Gebiet für die Nationalratswahl 2017 übermittelt. Die Zahlen gliedern sich wie folgt (in Klammer steht jeweils die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bei der Bundespräsidentenwahl 2017):
Bundesland Männer Frauen insgesamt
Burgenland 113.703 (113.526) 118.920 (118.867) 232.623 (232.393)
Kärnten 211.224 (211.598) 228.833 (229.259) 440.057 (440.857)
Niederösterreich 627.370 (625.966) 661.529 (661.294) 1.288.899 (1.287.260)
Oberösterreich 538.929 (538.190) 564.558 (564.574) 1.103.487 (1.102.764)
Salzburg 189.646 (189.435) 205.846 (205.886) 395.492 (395.321)
Steiermark 471.674 (472.108) 497.668 (499.101) 969.342 (971.209)
Tirol 263.557 (263.205) 279.347 (279.272) 542.904 (542.477)
Vorarlberg 133.103 (132.528) 139.622 (139.172) 272.725 (271.700)
Wien 453.421 (543.364) 610.104 (612.262) 1.153.525 (1.155.626)
Gesamt: 3.092.627 (3.089.920) 3.306.427 (3.309.687) 6.399.054 (6.399.607)
Detaillierte Angaben können Sie auch als PDF-Datei von der Homepage des Bundesministeriums für Inneres herunterladen (www.bmi.gv.at/wahlen).
Die endgültige Zahl der Wahlberechtigten werden die Landeswahlbehörden der Bundeswahlbehörde nach Abschluss der Wählerverzeichnisse in den Gemeinden am 15. September 2017 übermitteln.
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