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Ab 1. April 2020 werden Polizistinnen und Polizisten in Österreich Amtshandlungen nur mehr mit Schutzmasken durchführen. Das gilt für die Verrichtung des Fußstreifendienstes, und auch der Parteienverkehr in den Polizeiinspektionen wird nur mehr mit Schutzmasken abgewickelt. |
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Quelle