Nehammer: DNA Datenbank ist zentrales Werkzeug der Polizei

DNA-Datenbank wurde am 1. Oktober 1997 eingeführt

Wien (OTS) Die DNA-Analyse ist eines der wichtigsten Werkzeuge von Kriminalisten. Sie hilft dabei Verdächtige auszuforschen und damit auch künftige Straftaten zu verhindern. Österreich hat mit 23 Jahren Erfahrung eine internationale Vorreiterrolle inne.

Polizistinnen und Polizisten kommen zu Tatorten und sichern Spuren. Oft besteht kein konkreter Ermittlungsansatz und die Erhebungen laufen zunächst ins Leere. Dann aber erhalten die Beamtinnen und Beamten eine Treffermitteilung von der Nationalen Datenbank des Bundeskriminalamtes (BK). Die Ermittlungen werden ab dann gezielt gegen eine Person geführt und ermöglichen schließlich die Überführung und Verurteilung der Täterin oder des Täters. Die Klärung der Tat ist in solchen Fällen nur mit Hilfe der DNA-Analyse möglich.

Österreich betreibt seit 1. Oktober 1997 eine operative DNA-Datenbank und hat damit als zweiter Staat in Europa – nach Großbritannien – diese Technologie gestartet und verfügt vom Datenbestand her über eine der größten DNA-Datenbanken der Welt. Begonnen hat es als Pilotprojekt mit bescheidenen Mitteln und gestützt auf die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG). Die ersten großen Erfolge bei der Verbrechensaufklärung führten rasch zu einem Ausbau der DNA-Datenbank, sowohl in rechtlicher als auch organisatorischer Hinsicht. Mittlerweile betreiben faktisch alle europäischen Staaten nationale forensische DNA-Datenbanken.

„Die Kriminalitätsbekämpfung hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Aber die technischen Möglichkeiten sind nutzlos ohne top ausgebildete Spezialisten. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter sind internationale Taktgeber bei der Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten“, so Innenminister Karl Nehammer.

Zwtl.: Bilanz über 23 Jahre DNA-Datenabgleich

Mit 1. Oktober 2020 sind in der nationalen Datenbank 244.000 DNA-Personenprofile von Straftäterinnen und Straftätern erfasst. Seit 1997 wurden mithilfe der DNA-Datenbank des BK rund 26.400 Tatverdächtige identifiziert, die an 33.500 Tatorten ihre biologischen Spuren hinterlassen hatten. Insgesamt wurden dank DNA-Abgleiche 550 Mordfälle geklärt, bei 21 dieser Fälle handelte es sich um sogenannte Altmordfälle, bei denen die Straftaten bereits Jahrzehnte zurücklagen. Darüber hinaus wurden mit Spurtrefferzuordnungen 15.000 Tatzusammenhänge beziehungsweise Seriendelikte erkannt. Im Schnitt werden derzeit 200 Delikte pro Monat allein durch Treffer in der nationalen DNA-Datenbank geklärt.

Über internationale Abgleiche im bestehenden internationalen EU DNA-Datenverbundsystem „Prüm“ werden pro Jahr noch zusätzlich rund 2.000 Straftaten geklärt. Zudem lassen sich durch sogenannte Spurtreffer Seriendelikte und die Arbeitsweise und Zusammensetzung ganzer krimineller Organisationen erkennen. Die kriminalistischen Ermittlungserfolge mithilfe der DNA-Datenbank zeigen deutlich, dass erfolgreiche Polizeiarbeit heute ein Zusammenwirken vieler Expertinnen und Experten ist. Beginnend bei der hochqualitativen Spurensicherung bei der Tatortarbeit, über den DNA-Analyseprozess bei den Vertragslabors der Gerichtsmedizinischen Instituten Innsbruck, Salzburg, Wien und St. Pölten. Bis hin zur Auswertung der Ergebnisse in der DNA-Datenbank im BK und dem internationalen Datenabgleichen in den Verbundsystemen bei Interpol und im Rahmen des Prümer Vertrags werden komplexe Ermittlungsschritte gesetzt.

Zwtl.: Internationaler Abgleich

2003 haben österreichische Experten mit Interpol-Technikern in Lyon die erste zentrale DNA-Datenbank der Welt eingerichtet. In dieser können alle 194 Interpol-Staaten anonymisierte DNA-Profile ungelöster Straftaten oder international agierender Täter einspeichern. Hier wurden mithilfe der von Österreich eingespeicherten DNA-Profile rund 600 Straftaten geklärt. Die effizienteste und effektivste Methode des internationalen Datenaustausches, sowohl in DNA-Datenbanken als auch im Automatischen Fingerabdruck Identifikations-System (AFIS), ermöglicht das Prümer Datenverbundsystem. Dieses Rechtswerk sieht unter anderem eine Online-Verbindung zwischen nationalen zentralen DNA-Datenbanken und AFIS-Datenbanken vor. Österreich steht derzeit mit 25 EU-Staaten, welche die technische Umsetzung des Prümer Datenverbundsystems zwischenzeitlich auch realisieren konnten, im operativen Verbund. Durch die Prümer Kooperation steht dem BK neben den nationalen DNA-Profilen derzeit noch ein zusätzlicher Datenbestand von zwölf Millionen Profilen zur Verfügung. Das Prümer Datenverbundnetz wird zurzeit auch in Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz umgesetzt. Die Initiative Österreichs führte dazu, dass 2018 im Zuge der EU-Präsidentschaft der multilaterale Police Cooperation Convention – Prüm Staatsvertrag von neun Staaten im Rahmen der Polizeikooperationsgesetze mit den Westbalkanstaaten unterzeichnet wurde. Dieser umfasst eine Kooperation zum Online-Abgleich mit den Westbalkanstaaten und wird derzeit gerade technisch umgesetzt

Zwtl.: Rechtslage

Die geltende österreichische Rechtslage erlaubt den Sicherheitsbehörden die DNA-Verarbeitungen ausschließlich nach Delikten, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Darüber hinaus muss noch eine Wiederholungsgefahr des Täters erwartet werden. Es wäre daher den Sicherheitsbehörden etwa rechtlich nicht erlaubt, nach einer einfachen Sachbeschädigung oder einem Diebstahl molekulargenetische Analysen zu beauftragen und die Daten in der nationalen DNA-Datenbank zu verarbeiten. Selbstverständlich werden daher derartige Spuren, selbst wenn sie auf lokaler Ebene von Polizeibeamten noch gesichert wurden, keiner weiteren Verarbeitung zugeführt.

Zwtl.: Datenschutz

Die österreichische DNA-Datenbank sowie alle damit verbundenen internationalen Kooperationen stehen unter höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies betrifft sowohl den Umgang mit dem eigentlichen Zellmaterial als auch die Nutzung der zugehörigen Personen- und Falldaten. Durch das österreichische Kooperationsmodell mit den DNA-Labors der Gerichtsmedizin ist zu jeder Zeit die Trennung der Analyse des biologischen Materials und der zugehörigen Daten gewährleistet. Der volle Datenzugang ist stark eingeschränkt. Nur die mit der Datenbankanalyse tatsächlich beschäftigten Beamten des BK haben Vollzugang. Nach einem Treffer werden die Daten erst nach einer mehrstufigen, systematischen zweiten DNA-Analyse und nur nach forensisch absolut gesicherter Datenübereinstimmung den betroffenen Behörden mitgeteilt.

Gleiches gilt in der internationalen Kooperation. Auch diese läuft unter strengsten Qualitätsrichtlinien und über abgesicherte Netzwerke in verschlüsselter und anonymisierter Form ab. Erst wenn ein Treffer durch eine forensische Prüfung von Biologen bestätigt wurde, erfolgt zwischen dem BK und den zentralen nationalen Kontaktstellen der Partnerstaaten der Austausch der zugehörigen personenbezogenen Ermittlungsdaten.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Oberst Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
+43 (0) 1-531 26 – 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

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