NEOS: Die Unabhängigkeit der Gerichte muss unantastbar bleiben

Niki Scherak: „Wir brauchen ein Mehr an Unabhängigkeit in verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, nicht weniger.“

Wien (OTS) - Überaus verärgert reagiert der stellvertretende NEOS-Klubobmann und Verfassungssprecher Niki Scherak auf den Umstand, dass die Landeshauptleute nun die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz infrage stellen. „Die Einführung der Verwaltungsgerichte war ein Meilenstein für die österreichische Rechtsstaatlichkeit. Dass nun die Fürsten der Finsternis allein aufgrund ihrer Unzufriedenheit mit einer Entscheidung nicht nur die Unabhängigkeit der Gerichte, sondern auch deren Weiterbestehen in Frage stellen, ist unerhört und einem Rechtsstaat unwürdig.“ Entscheidungen aus der Unabhängigkeit der Gerichte in die politisch abhängige Verwaltung zu verlagern, widerspräche jedem Streben nach Transparenz und Rechtsstaatlichkeit diametral - frei nach dem Motto „Wer braucht schon den Rechtsstaat, wenn es die Landeshauptleute gibt“. „Besser als das unerträgliche Streben nach Machterhalt und Klientelpolitik vonseiten der Landeshauptleute wären ordentliche Regeln in Bezug auf die Bestellung von Verwaltungsrichtern und deren Ausbildung“, so Scherak weiter.

Ein Mehr an Unabhängigkeit

„Wir brauchen nun rasch ein Mehr an Unabhängigkeit in verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, nicht weniger - mit klaren und transparenten Regeln,“ fordert der NEOS-Justizsprecher. So brauche es beispielsweise eindeutige Regeln zur Vorauswahl von Verwaltungsrichterkandidat_innen anhand objektiver, standardisierter Kriterien sowie einen bundeseinheitlich vorgegebenen Rahmen für ein eigenes Landesverwaltungsrichter_innendienst- und Disziplinarrecht mit dem Ziel, die größtmögliche materielle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten. „Um mehr Qualität und Unabhängigkeit zu sichern, müssen wir zudem einen Ausbildungslehrgang für Anwärter und neu ernannte Verwaltungsrichter schaffen, der vor allem die Sensibilisierung für verfahrensrechtliche Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit beinhaltet“, so Scherak. „Eines steht jedenfalls jetzt schon fest: mit der versuchten parteipolitischen Einflussnahme bei Gerichtsentscheidungen muss endgültig Schluss sein.“

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