NEOS: Direktvergaben von öffentlichen Leistungen müssen Ausnahme werden

Nationalrat diskutiert in Erster Lesung Antrag zur Änderung des Bundesvergabegesetzes

Wien (PK) - Wieviel Wettbewerb ist gut, wo liegen die Vorteile und Gefahren, wo muss man eine Grenze ziehen - um diese Fragen ging es in der Debatte im Nationalrat über den Antrag der NEOS zur Änderung des Bundesvergabegesetzes, in dem Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Praxis der Direktvergaben von öffentlichen Leistungen im Schienenverkehr kritisiert. Der Antrag wurde nach der Ersten Lesung dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Direktvergaben von Leistungen des öffentlichen Verkehrs seien nicht mehr EU-konform, erklärte Hoyos-Trauttmansdorff. Sie sollten seiner Auffassung nach jedenfalls die Ausnahme und nicht die Regel sein. Er erwartet sich durch mehr Wettbewerb auch mehr Qualität für die individuellen NutzerInnen. Mehr Wettbewerb wirke sich auch positiv auf das Budget aus, ist er überzeugt. So könne etwa Deutschland durch die europaweiten Ausschreibungen Einsparungen bis zu 30% in diesem Bereich verbuchen. Das aktuelle Regierungsprogramm stehe jedoch dazu im Widerspruch, da es nur eine schrittweise Einführung wettbewerblicher Vergabeverfahren für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen vorsehe, sagte der NEOS-Mandatar.

Letzterem widersprachen Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Christian Hafenecker (FPÖ) heftig. Im überregionalen Bahnverkehr gebe es diesen Wettbewerb, man bereite jetzt wettbewerbsrechtliche Vergabeverfahren für regionale und kommunale Verkehrsverbindungen vor. Dies müsse aber professionell geschehen und werde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, erklärte Ottenschläger. Der Blick müsse auf bestmögliche Leistungen für die KundInnen mit möglichst geringem Steueraufwand gerichtet sein, fasste er die Zielsetzung zusammen. Man müsse die Eisenbahn für die weitere Liberalisierung fit machen, fügte Hafenecker hinzu, und EU-Gelder für die Infrastruktur lukrieren, vor allem beim Ausbau der europäischen Achsen. Keinesfalls dürfe es in diesem Bereich einen neoliberalen Schnellschuss geben, verwies er auf negative Beispiele wie etwa in England.

Absolut nicht anfreunden mit dem Vorschlag der NEOS kann sich die SPÖ. Der ehemalige Infrastrukturminister Alois Stöger wies darauf hin, dass Direktvergaben gültiges EU-Recht seien, man sollte diese weiter ermöglichen. Die SPÖ habe sich immer für einen leistungsbasierten Ansatz im Hinblick auf Qualität und Kosten eingesetzt. Entscheidend seien Investitionen in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Eindrücklich warnte er vor Zuständen wie etwa in Großbritannien und nannte zudem die Luftfahrt als negatives Beispiel für den Wettbewerb. Europaweite Ausschreibungen sind teurer, sie verschlechtern das Service und vernichten Arbeitsplätze, begründete Stöger seine tiefe Skepsis zum vorliegenden Antrag.

Nikolaus Berlakovich (ÖVP) richtete seinen Fokus auf die klein- und mittelständische Wirtschaft und erinnerte daran, dass mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz 2016 auch das Bestbieterprinzip eingeführt worden sei. Heimische Betriebe, die sich an die Gesetze halten, können mit Billigstbietern, die auch Lohndumping betreiben, nicht konkurrieren, gab er zu bedenken. Berlakovich unterstrich die Notwendigkeit, das Bestbieterprinzip vor allem auch im Lebensmittelbereich vermehrt anzuwenden und in die Ausschreibung kürzere Transportwege, Qualitätskriterien, Bio, Genfreiheit etc. hineinzunehmen. Es sei wichtig, dass Schulen, Heime oder Spitäler hochwertige Lebensmittel erhalten. Außerdem würden dadurch auch heimische Arbeitsplätze gesichert, betonte er. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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