NEOS: Indexierung der Familienbeilhilfe zeigt europafeindliche Haltung der Regierung

Bernhard/Mlinar: „Mit dem heutigen Beschluss nimmt die Regierung ganz bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf.“

Wien (OTS) „Die Bundesregierung hat heute mit der Indexierung der Familienbeihilfe wider jedes besseren Wissens eine Maßnahme durch den Ministerrat gewunken, die europarechtswidrig ist und vor deren weitreichenden Folgen nicht nur die Opposition, sondern auch Expertinnen und Experten gewarnt haben. All dies zu missachten, ist also der neue Stil der Bundesregierung“, kritisiert NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard. Er betont einmal mehr die problematischen Auswirkungen der Indexierung auf Betreuungskräfte aus östlichen EU-Ländern: „Dass Bogner-Strauß meint, solche Warnungen seien Spekulation, zeigt in erster Linie, dass sie sich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Es kann nicht sein, dass die Ministerin eine Maßnahme durchbringen will, deren Auswirkungen sie nicht kennt.“  

„Wenn die Ministerin die Auswirkungen auf die 24-Stunden-Betreuung nicht einschätzen kann, soll sie eine entsprechende Studie in Auftrag geben“, so Bernhard. Wenn die Ministerin außerdem wirklich Geld sparen will, kann sie bei ganz anderen, nicht EU-rechtswidrigen Baustellen ansetzen, zeigt Bernhard auf. „Man kann zum Beispiel durchaus eine Abschaffung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe diskutieren. Das passt halt leider nicht so gut ins europafeindliche Narrativ dieser Regierung.“ 

Drohendes Vertragsverletzungsverfahren 

NEOS-Europaabgeordnete Angelika Mlinar verweist darauf, dass die Europäische Kommission die Indexierung der Familienbeihilfe in einer Anfragebeantwortung bereits als europarechtswidrig eingestuft hat: „Was die Bundesregierung heute beschlossen hat, führt die Idee des europäischen Binnenmarktes und das Grundrecht der Personenfreizügigkeit ad absurdum“, so Mlinar. „Es ist eine rein dem Populismus und Protektionismus geschuldete Maßnahme einer Bundesregierung, die in knapp zwei Monaten die EU Ratspräsidentschaft übernimmt. Sie riskiert hier für ein paar Schlagzeilen ein Vertragsverletzungsverfahren.“ 

Österreich verlässt hiermit den europäischen Rechtsweg und verstößt damit gegen geltendes EU Recht. „Die EU wird als Wertegemeinschaft und Rechtsnorm mit diesem Beschluss in Frage gestellt. Ein Land wie Österreich, das unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels auf Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten angewiesen ist, kann sich es nicht leisten, diese EU-feindliche Maßnahme zu setzen“, so Mlinar.

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