NEOS: Länder müssen RH-Empfehlungen sofort umsetzen

Loacker: Besserstellung der Landesbeamten ist ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler

Wien (OTS) - In seinem aktuellen Bericht beleuchtet der Rechnungshof die jährlichen Erhöhungen der Ruhebezüge von Beamten. Festgestellt werden unterschiedliche Besserstellungen gegenüber ASVG-Versicherten und eine mangelhafte Umsetzung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker ist dankbar für den Bericht: „Nun ist am Tageslicht, dass sich mehrere Bundesländer nicht um Gerechtigkeit scheren. Während ASVG-Versicherte bei ihrer ersten Pensionserhöhung aussetzen müssen, bekommen die meisten Landesbeamten schon nach wenigen Monaten die erste Erhöhung. Dieser Prozent-Vorteil trägt sich ein Leben lang weiter. Wie die Landesfürsten dies gegenüber den ASVG-Versicherten rechtfertigen, die mit ihrem Steuergeld diese Besserstellung finanzieren, bleibt allerdings ein Rätsel“, so Loacker. Vor allem die Länder Vorarlberg und Wien haben sich laut Rechnungshof negativ hervorgetan. Die NEOS fordern ab sofort eine Gleichbehandlung von ASVG-Pensionen und Beamten-Ruhebezügen bei den jährlichen Erhöhungen. 

„Moralisch verwerflich ist auch, dass nicht alle Bundesländer das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz umgesetzt haben, mit dem Luxuspensionen gekürzt werden sollen. Da werden Günstlinge in den landeseigenen Betrieben geschützt“, analysiert der NEOS-Sozialsprecher. Pensionen ab EUR 4.980 brutto müssten einer Kürzung unterworfen werden. „Der Finanzminister bekommt durch den Rechnungshof jetzt gute Argumente, die Länder ein bisschen kürzer zu halten, wenn diese offensichtlich genug Geld haben, den Luxuspensionisten den Rachen weiter vollzustopfen“, blickt Loacker der nächsten Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern entgegen. „Der Weg zu einem gemeinsamen Pensionsrecht für alle Österreicherinnen und Österreicher ist jedenfalls noch weit. Die Länder sind jetzt dran, den nächsten Schritt zu tun – und zwar sofort“, so Loacker abschließend.

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