NEOS: Rechtsbereinigung und neue Kompetenzverteilung ernsthaft angehen

Niki Scherak: „Längst überfällige Maßnahmen zur Rechtsbereinigung dürfen keine unüberlegten Schnellschüsse werden. Es braucht einen Österreich-Konvent 2.0“

Wien (OTS) - Mit Vorbehalt reagiert der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak auf den Vorstoß von Justizminister Josef Moser, nicht mehr benötigte Gesetze aufheben lassen zu wollen. „Bestrebungen zur Rechtsbereinigung und zur Deregulierung sind wichtige und längst überfällige Maßnahmen, die auch NEOS fordern. Allerdings läuft der derzeit vorliegende Plan des Justizministers Gefahr, ein unüberlegter Schnellschuss zu werden.“ Scherak verweist auf die Anweisung des Justizministeriums an alle Ressorts bereits bis 15. März zu melden, welche älteren Gesetze weiterhin gebraucht und folglich nicht aufgehoben werden. „Innerhalb von acht Wochen über 1.700 Gesetze seriös, gewissenhaft und evidenzbasiert zu evaluieren, wird wohl kaum möglich sein.“ Der NEOS-Verfassungssprecher verweist hierbei auch auf die Kritik von zahlreichen Verfassungsexperten: „Es besteht die Gefahr, dass wichtige Bestimmungen und Verweise übersehen werden. Unnötige Gesetze abschaffen unbedingt, aber bitte richtig!“

Es braucht einen Österreich-Konvent 2.0

Den Vorstoß, eine "Kompetenzentflechtung" zwischen Bund und Ländern angehen zu wollen, sieht Scherak positiv: „Es ist ungemein wichtig, endlich die Kompetenzverteilung zu modernisieren. So eine wichtige Reform darf aber kein Alleingang werden, der letztlich zum Scheitern verurteilt ist.“ Der stellvertretende NEOS-Klubobmann plädiert daher für die Einsetzung eines Österreich-Konvents 2.0, der die Arbeit des 2005 ausgelaufenen Verfassungskonvents wieder aufnehmen soll. „In diesem Konvent müssen wir Mittel und Wege finden, Parteien, Experten sowie Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in einen Reformprozess einzubinden, an dessen Ende die Umgestaltung und Neuordnung wichtiger Materien steht. Unsere Allianzpartnerin Irmgard Griss steht für die Leitung eines solchen Konvents bereit.“​ Scherak fordert daher die Bundesregierung zu einem gemeinsamen Vorgehen auf: „Da die Kompetenzverteilung als Verfassungsbestimmung nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden kann, wird die Regierung nicht darum umhin kommen, auch die Opposition einzubinden.“

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