NEOS: Vorwürfe zu niederösterreichischen Kinder- und Jugendwohneinrichtungen aufklären

Douglas Hoyos: "Das Wohl der Betroffenen muss im Mittelpunkt stehen - wir brauchen bis zur Aufklärung eine echte Übergangslösung"

Wien (OTS) - In der Causa rund um die Vorwürfe zu Missständen in Kinder- und Jugendwohneinrichtungen in Niederösterreich meldet sich NEOS-Jugendsprecher und Abgeordneter aus Niederösterreich Douglas Hoyos zu Wort. Die von Landesrat Franz Schnabl eingesetzte Kommission müsse bei ihren Untersuchungen auf das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen achten. „Für uns stellt sich die Frage, was mit den betroffenen Jugendlichen passiert, bis die Kommission ihren ersten Zwischenbericht ablegen wird“, erklärt Hoyos im Hinblick auf den für Mitte Jänner angekündigten Bericht. „Landesrat Schnabl spricht von konkreten Hinweisen, die schwere Missstände aufzeigen. Wenn dem so ist, muss die Landesregierung eine Übergangslösung schaffen, um den Betroffenen weitere Grausamkeiten zu ersparen. In ihrem Sinne ist es untragbar bis zur Veröffentlichung des Zwischenberichts zu warten“, so Hoyos.

Parallel zu der Aufklärungsarbeit der Kommission sei jetzt die politische Verantwortung zu klären. „Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen“, so Hoyos. Aus diesem Grund stellen NEOS drei Fragen an Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrat Franz Schnabl, stellvertretend für die niederösterreichische Landesregierung.

  1. Seit wann waren offizielle Stellen des Landes über die angeblichen Missstände informiert?
  2. Welche angekündigten oder unangekündigten Kontrollen hat es in den betroffenen Einrichtungen gegeben?
  3. Wie überprüfte das Land Niederösterreich die Verwendung des ausbezahlten Taggeldes?

„Die zuständigen Mitglieder der Landesregierung sind jetzt in der Pflicht, diese Fragen zu beantworten. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, muss die Politik die betroffenen Kinder und Jugendlichen schützen und sofort reagieren“, erklärt der NEOS-Jugendsprecher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

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01 40110-9093
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