Christoph Wiederkehr: „50 Euro-Strafen sind in den Beförderungsbedingungen zwingend vorgesehen!“
Wien (OTS) – Das morgen in Kraft tretende Essverbot in den Wiener U-Bahnen bringt für die Fahrgäste eine massive Rechtsunsicherheit, stellt NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr fest: „Die Wiener Linien sagen zwar, es werde nicht gestraft – dazu gibt es aber keine Richtlinie für die Kontrolleure. Im Gegenteil – in den Beförderungsbedingungen steht das Essverbot gleichwertig mit dem Tragen von Schusswaffen und soll mit 50 Euro bestraft werden. Ausnahmen, etwa für Kinder, gibt es schlicht und einfach nicht.“
Wiederkehr kritisiert das Essverbot als weit übers Ziel hinausgeschossen: „Klar kann stark riechendes Essen in den Öffis nerven – aber generell gleich alles zu verbieten, halten wir für eine zu strenge Verbotsmaßnahme. Ein Müsliriegel zwischendurch kann doch kein Vergehen sein. Ausnahmen wie etwa Babynahrung gehören zudem klar ausgeschildert!“
Rückfragen & Kontakt:
NEOS – Klub im Wiener Rathaus
Ralph Waldhauser
Leitung Kommunikation
+43 664 849 15 40
ralph.waldhauser@neos.eu
[ad_2]
Quelle
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.