NEOS Wien/Meinl-Reisinger & Emmerling: Mindestsicherung muss vom Fangnetz zum Sprungbrett werden

Der NEOS 4-Punkte-Plan für eine neue soziale Grundsicherung, die fair und finanzierbar ist und eine Wartefrist für Wien.

Wien (OTS) - „Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll ein Sprungbrett für Menschen sein und nicht nur ein Auffangnetz - das ist die Vorstellung von NEOS für die soziale Absicherung. Davon ist die momentane Regelung aber weit entfernt“, kritisiert NEOS Wien Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger im Zuge der NEOS-Pressekonferenz zum Thema Mindestsicherung Neu. Das unwürdige Schauspiel zwischen SPÖ und ÖVP im Bund habe dazu geführt, dass es seit Jänner 2017 keine bundesweit einheitliche Lösung mehr gibt: „Die Bundesländer kochen somit alle ihr eigenes Süppchen. So kann es nicht weitergehen. Die Mindestsicherung muss endlich auf neue Beine gestellt werden, damit sie wirklich zu einem Sprungbrett für den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt wird. Wir stellen unseren 4-Punkte-Plan aus Wiener Sicht für eine Mindestsicherung NEU vor, so wie sie nach der Nationalratswahl von einer durchsetzungskräftigeren Bundesregierung beschlossen werden soll.“

  • Bundesweit einheitlich
    Es kann nicht sein, dass die Bundesländer eigene Regelungen beschließen und sich gegenseitig unterbieten, um Asylberechtigte in andere Länder zu vertreiben. SPÖ und ÖVP konnten sich im Bund nicht auf eine bundeseinheitliche Lösung einigen, umso wichtiger ist es, dass die Forderungen nach der Nationalratswahl umgesetzt werden.
  • Residenzpflicht
    Eine Residenzpflicht für Mindestsicherungsbezieher_innen ist gerade für Asylberechtigte enorm wichtig. Laut Schätzungen der Stadt Wien gehen rund 70 Prozent der Asylberechtigten nach Wien, in der Hoffnung auf bessere Angebote für Jobs, Bildung, Wohnungen oder Deutschkurse. Nur eine Residenzpflicht würde eine gerechte Verteilung auf alle Bundesländer garantieren und für faire Verhältnisse sorgen. Wir können nicht Solidarität auf europäischer Ebene fordern, wenn wir nicht einmal in der Lage sind, sie in Österreich umzusetzen.
  • Einschleifregelung NEU
    Die Mindestsicherung muss eine Motivation beinhalten, wieder in die Arbeitswelt einzusteigen, BMS-Bezieher_innen die einen Job annehmen, müssen auch davon profitieren.

    Das soll an einem Beispiel deutlich gemacht werden: Eine Mindestsicherungsbezieherin, die monatlich 839 Euro erhält und einen 20 Stunden-Job um 750 Euro brutto im Monat annimmt, bekommt im derzeitigen BMS-System 981 Euro pro Monat insgesamt, also nur 142 Euro mehr pro Monat als die reine Mindestsicherung. Im NEOS-Modell würde sie mit demselben Job 1.204,20 Euro pro Monat bekommen, also 365 Euro mehr als nur die Mindestsicherung. Über den Zeitraum von 9 Monaten hätte sie damit 2.009 Euro mehr Geld zur Verfügung – das wäre eine echte Motivation einen Job anzunehmen.

    Die Berechnung hinter dem NEOS-Konzept: Bei einer Erwerbstätigkeit soll es anstatt zwei starrer Freibeträge ein flexibles Modell (Einschleifregelung) geben, das sicherstellt, dass von jedem Euro, den man verdient, auch etwas übrig bleibt.

    Bis zu einem Bruttoverdienst von 700 Euro sollen den Mindestsicherungsbezieher_innen künftig 50 Prozent des Erwerbseinkommens übrig bleiben. Von jedem Euro, der über diesen 700 Euro verdient wird, sollen 33 Prozent übrig bleiben. Diese Regelung soll für eine Dauer von bis zu 9 Monaten gelten. Danach werden die Prozentsätze langsam verringert, bis die Einschleifregelung nach 15 Monaten ganz ausläuft.

  • Mehr Sachleistungen: Beispiel Chancenscheck
    Durch mehr Sachleistungen kann die Mindestsicherung zielgerichteter wirken. Das beste Beispiel ist wohl im Bildungsbereich. Wir wissen, dass gerade Kinder, die es besonders nötig hätten, oft nicht ganztägig in den Schulen bleiben, weil es den Eltern zu teuer ist – gerade in Haushalten, die nur die BMS beziehen. Hier ist es sinnvoll, über Sachleistungen Bildungsangebote bereitzustellen. In Wien, das mit 226,20 Euro einen weit über den Mindestsicherungssatz liegenden Betrag (150,80 Euro) auszahlt, könnte dieser höhere Anteil als Chancenscheck für Bildungsangebote ausgehändigt werden – für beispielsweise die Kosten der Ganztagsschule, einen Sportkurs oder andere Betreuung.

Emmerling: Wartefrist als Notfallmaßnahme für Wien

„In Wien sieht die Sache anders aus, hier muss rasch gehandelt werden“, betont NEOS Wien Sozialsprecherin Bettina Emmerling. „Seit Mitte des Vorjahres war klar, dass es keine bundesweit einheitliche Regelung für die Bedarfsorientiere Mindestsicherung mehr geben wird. Inzwischen haben wir Mitte Juni 2017 und jetzt soll es angeblich nächste Woche endlich eine Einigung zwischen SPÖ und Grünen in Wien für eine Reform geben. Das ist ein Offenbarungseid und schadet den Wienerinnen und Wienern.“

Emmerling betont, dass die Zahl der Mindestsicherungsbezieher_innen seit 2010 steigt, mittlerweile beziehen über 10 Prozent der Wiener_innen die Mindestsicherung. Vor allem der Zuzug von anerkannten Flüchtlingen aus den Bundesländern nach Wien – unterstützt von Kürzungen in Ober- und Niederösterreich - ist eine Belastung für das System in der Stadt. 2016 waren es rund 42.000 anerkannte Flüchtlinge, das sind doppelt so viele wie noch 2014, fast jeder vierte Bezieher stammt mittlerweile aus dieser Gruppe.

„Wir rechnen damit, dass sich dieser Zuzug aus den Bundesländern alleine mit rund  100 Millionen Euro auf das Wiener Budget 2017 niederschlagen wird. Und dabei geht es nicht nur um Geld, diese Entwicklung belastet auch andere Bereiche der Stadt massiv. Das betrifft die Wiener Pflichtschulen, die das nicht mehr stemmen können, den Wohnraum – leistbarer Wohnraum ist in Wien ohnehin knapp – und es betrifft auch den Arbeitsmarkt.  Gerade in Wien gibt es im Bereich der Geringqualifizierten eine hohe Arbeitslosigkeit“, warnt die Sozialsprecherin.

Diese Fakten machen deutlich, dass Rot-Grün reagieren muss: „Als eine Sofortmaßnahme fordern wir eine 3-monatige Wartefrist, bevor die Mindestsicherung bezogen werden darf. Konkret muss man vor der Auszahlung mindestens 3 Monate seinen Wohnsitz in Wien gemeldet haben. Damit kann verhindert werden, dass Asylberechtigte in den Bundesländern sofort nach dem positiven Ende ihres Verfahrens nach Wien gehen“, erläutert Emmerling. „Das ist das einzige Instrument, das momentan hilft die Kosten und Lasten fair auf Österreich zu verteilen – bis eine Residenzpflicht eingeführt wird. Diese Wartefrist würde Entlastung schaffen und eine Notwehrmaßnahme gegen das Vorgehen der anderen Bundesländer darstellen.“

Rückfragen & Kontakt:

NEOS Wien Rathausklub
Pressesprecher
+43 664 8491543
Gregor.Plieschnig@neos.eu

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