Stephanie Krisper: „Der VfGH spricht den von der FPÖ stammenden ‚türkischen Wählerlisten‘ zurecht die Glaubwürdigkeit ab.“
Wien (OTS) – „Der Verfassungsgerichtshof hat nun bestätigt, worauf wir bereits hingewiesen haben: Die Listen mit den vermeintlichen Namen von türkischen Doppelstaatsbürgerschaften ist nicht glaubwürdig“, so NEOS-Sprecherin für Inneres Stephanie Krisper zum Entscheid des VfGH: „Diese fragwürdige Liste, auf deren Basis für die Betroffenen sehr belastende, teilweise existenzbedrohende Verfahren eröffnet wurden, stammte aus dem FPÖ-Parlamentsklub. Für die Betroffenen ist es praktisch unmöglich, einen Gegenbeweis anzutreten, wenn die türkischen Behörden die Kooperation verweigern. Das VfGH-Erkenntnis entzieht diesen, einem Rechtsstaat unwürdigen Behördenverfahren nun die Grundlage.“
„Es stellt sich nun durchaus die Frage, aus welchen Motiven die FPÖ diese ominöse Liste an die Behörden weiter gegeben hat“, zeigt Krisper auf. „Man wollte wohl einfach türkischstämmige Mitbürgerinnen und Mitbürger verunsichern. So sieht die Politik der Spaltung der FPÖ aus!“
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