NEOS zu Karfreitag: Öffentlich Bedienstete werden wieder einmal besser gestellt

Gerald Loacker: „Es darf keine Vertiefung der arbeitsrechtlichen Zweiklassengesellschaft geben.“

Wien (OTS) Verwundert zeigt sich NEOS-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker darüber, dass mehrere ÖVP-Bürgermeister – der neuen Karfreitags-Regelung zum Trotz – ihren Mitarbeiter_innen freigeben wollen: „Während die ÖVP-FPÖ-Regierung eine höchst fragwürdige und bürokratische Regelung zum Karfreitag geschaffen hat, schenken die ÖVP-Bürgermeister ihren öffentlich Bediensteten mit Steuergeld einen freien Tag. Was auf der Strecke bleibt, ist der Grundsatz ‚Gleiches Recht für alle‘. Diejenigen, die keinen freien Tag haben, finanzieren jetzt mit ihrem Steuergeld populistische Geschenke der Bürgermeister.“

Es stelle sich die Frage was diese Bürgermeister getan haben, um innerhalb der eigenen Partei einen freien Karfreitag für alle Österreicher durchzusetzen. „Wer hat bei Sebastian Kurz und Gernot Blümel angerufen? Wer hat seinem Wahlkreisabgeordneten Druck gemacht? Es ist absurd, dass nun wieder die eigenen Leute besser gestellt werden“, ist Loacker verärgert. „Wir gönnen jedem einen arbeitsfreien Karfreitag. Was wir aber ablehnen, ist eine Vertiefung der arbeitsrechtlichen Zweiklassengesellschaft. Jene Gruppe, die erhöhten Kündigungsschutz genießt, die außerhalb des scharfen Wettbewerbswindes arbeiten kann, bekommt nun als Draufgabe im Bundesdienst den halben und in vielen Gemeinden den ganzen Karfreitag frei. Richtig wäre es, auf ein möglichst gleiches Arbeitsrecht für Wirtschaft und öffentlichen Dienst hinzuarbeiten.“

Rückfragen & Kontakt:

Parlamentsklub der NEOS
01 40110-9093
presse@neos.eu
http://neos.eu

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen