NEOS zu neuer Geisterstunden-Verordnung: Wieder keine Rechtssicherheit für Gastronomie und Hotellerie!

Schellhorn: „Außerkrafttretensbestimmungen für Betretungsverbote fehlen. Wir können nicht darauf vertrauen, dass wir aufsperren dürfen. Das unwürdige Zittern geht weiter.“

Wien (OTS) „Dass die Betretungsverbote für das Gastgewerbe und die Beherbergungsbetriebe irgendwann vor dem 30. Juni auslaufen sollen und werden, wurde gestern Nacht nicht in die Rechtsordnung umgesetzt“, schlägt NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn Alarm. „Die Gastronomen und Hoteliers müssen Köstinger und Co. also einfach glauben, dass die Lokale ab 15. und die Hotels ab 29. Mai wieder aufsperren dürfen – rechtlich darauf vertrauen können sie nicht! Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.“

Abgesehen davon, dass die neue Verordnung, die seit heute Mitternacht gilt, erneut erst zwei Stunden vor Mitternacht kundgemacht wurde, würden darin auch entsprechende Bestimmungen fehlen, dass die Betretungsverbote in der Gastronomie und bei den Beherbungsbetrieben mit Ablauf des 14. beziehungsweise 28. Mai außer Kraft treten, so Schellhorn. „Die Ministerin hat also einmal mehr nur schöne Worte gesprochen, denen aber keine Taten folgen lassen. Jetzt haben die Unternehmerinnen und Unternehmer wieder keine Rechtssicherheit, wieder keine Planungssicherheit! Im Gegenteil: Sie müssen weiter zittern, ob die Regierung dieses Mal auch hält, was sie so groß angekündigt hat. So geht Krisenmanagement nicht! So schafft man kein Vertrauen! So gibt man den langsam und qualvoll sterbenden Unternehmen nicht die so dringend notwendige Perspektive. So zeigt die türkis-grüne Truppe nur einmal mehr, wie erschreckend unfähig sie ist, wie wurscht ihr die Wirtschaft ist, wie null Ahnung von Unternehmertum sie hat. Wir erwarten, dass sie ihren Fehler umgehend korrigiert und endlich Rechtssicherheit schafft.“

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