4. Auflage: 800 Stichworte zu mehr als 1000 ausgewerteten Entscheidungen
Wien (OTS/MANZ) – Kröten am Pool in den Abendstunden, Eseldung am Strand oder „Klassiker“ wie das während des Flugs verlorene Gepäck: unzählige Dinge können die Urlaubsfreude trüben. Das Pauschalreisegesetz regelt seit 2018 die Ansprüche enttäuschter Reisender. Aber nicht immer ist die erlittene Unbill auch „Geld wert“.
Mit dieser Problematik beschäftigt sich der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger, Begründer der „Wiener Liste zur Reisepreisminderung“. Soeben ist die Liste bereits in der 4. Auflage bei MANZ erschienen. Sie bietet eine stetig wachsende Entscheidungssammlung zur Frage, ob eine Reisepreisminderung zusteht oder es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die der Reisende hinzunehmen hat.
Das Werk enthält mehr als 800 Stichworte zu mehr als 1000 ausgewerteten Entscheidungen. Es widmet sich gezielt folgenden Themen:
- Kreuzfahrt (Schiff)
- Unterkunft/Ausstattung/Hotel
- Studienreise
- Abenteuerreise/Expedition
- Bus/Bustransfer
- Beförderung
- Lärm
Außerdem informiert die 4. Auflage auch über die Systematik und Grundsätze des Gewährleistungsrechtes des Pauschalreisegesetzes und bietet einen Einblick in die Berechnung der Reisepreisminderung.
Der Autor
Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien und hat zahlreiche Arbeiten zum Reiserecht publiziert.
Das Buch
Lindinger: Wiener Liste zur Reisepreisminderung 4. Auflage. MANZ 2021. XVIII, 502 Seiten BR. € 48,00. ISBN 978-3-214-02176-4
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