Neue COBIN claims-Sammelaktion im Fall VW: Geld zurück für geschädigte Kunden – „Aktion 15 %“

Abgeltung für Wertverlust – bei 360.000 betroffenen Kfz bedeutet dies Milliarden-Forderung heimischer Autobesitzer

Wien (OTS) - „Nachdem am Dienstag bekannt wurde, dass Österreichs VW-Händler ihren Verjährungsverzicht bei Gewährleistungsansprüchen nicht über 2017 hinaus verlängern, müssen wir handeln, um Rechte von betroffenen Kfz-Haltern – Unternehmer wie auch Private – verstärkt zu sichern und deren effiziente Durchsetzung zu ermöglichen“, erklärt Mag. Oliver Jaindl, Obmann der nicht gewinnorientierten Plattform für juristische Sammelaktionen COBIN claims. Wenn mit Ende 2017 die von fast allen VW Händlern abgegebenen Verjährungsverzichte enden, wird eine spätere Anspruchsdurchsetzung gegen die Verkäufer von manipulierten Fahrzeugen kaum mehr möglich sein und ein wichtiger Anspruchsgegner bzw. Haftungsfonds für Geschädigte fällt weg. Folglich haben sich der Vorstand von COBIN claims und die am Fall arbeitenden Mitglieder des Anwaltsbeirates (Mag. Eric Breiteneder, Dr. Benedikt Wallner, Dr. Stephan Briem) dazu entschlossen, die bereits laufende Sammelaktion zu erweitern, um für eine pauschale Geldleistung an Geschädigte zu kämpfen.

Was können Betroffene nun konkret unternehmen?

1. Mit heute startet COBIN claims eine Sammelaktion für jene Betroffenen, die ihr Fahrzeug behalten, aber jedenfalls eine faire Entschädigung für den Wertverlust und Nachteile, die nach dem Softwareupdate entstehen, erhalten wollen. Ziel ist, in etwa 15 % vom Kaufpreis als Pauschal-Abgeltung zu erstreiten. In der Schweiz und Italien laufen bereits ähnliche Aktionen: In beiden Ländern kämpfen Verbraucherschützer dafür, dass Geschädigten bis zu 15 % vom Kaufpreis zurückerstattet wird. Die COBIN claims-Aktion wird für Unternehmer und Private, für Kfz-Eigentümer als auch Leasingnehmer durchgeführt. Zur Einordnung: Bei nur 3000 € Durchschnitts-Zahlung je Kfz würde das bei 360.000 betroffenen Fahrzeugen eine Gesamt-Forderung aller Betroffenen von mehr als einer Mrd. € ausmachen. In den USA zahlte VW sogar 5000 US-$/Kfz!  „Eine Sammelklage österreichischer Prägung, organisiert von COBIN claims, die diese Ansprüche bündelt, ist eine Alternative für jene, die bislang nicht daran gedacht haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.“, so der Tenor bei den Mitgliedern des Anwaltsbeirates. Jaindl: „COBIN claims ist die einzige Organisation, an die sich auch Unternehmen wenden können. Diese sollten den Wertverlust ihrer Fuhrparks nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn Verantwortliche in Unternehmen sind verpflichtet, Rechtsansprüche zu verfolgen.“

2. Jene, die ihr Fahrzeug zurückgeben oder andere vertragliche Ansprüche geltend machen wollen, müssen Klage gegen den Fahrzeughändler und/oder VW einbringen. Dies ist derzeit nur zu empfehlen, wenn eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernimmt. Ansprüche gegen den Händler drohen mit Ende 2017 zu verjähren.

3. Jene, die ihre Ansprüche gegen Volkswagen AG, Robert Bosch GmbH und Prof. Dr. Martin Winterkorn zumindest vor der drohenden Verjährung, welche für deliktische Ansprüche frühestens Ende August 2018 eintritt, schützen wollen, können sich dem Strafverfahren in Österreich als Privatbeteiligte anschließen. COBIN claims bietet dazu eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit. Sofern die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, auf eine allfällige Mittäterschaft der Händler bis Jahresende ausdehnt, könnten Geschädigte mit einem Privatbeteiligtenanschluss auch Ansprüche gegen die Händler sichern. 

Die Teilnahme neuen Sammlung (Pkt. 1) ist vorerst kostenlos und über www.cobinclaims.at möglich. Sollten Kosten (etwa Gutachten, Organisationsaufwand oä.) entstehen, wird gesondert darüber informiert und Teilnehmer können frei entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie an einer weiteren Verfolgung ihrer Rechte interessiert sind und zwischen weiterführenden Handlungsoptionen wählen. 
„Ein einzelner Geschädigter ist oft machtlos gegenüber dem Unrecht, das er erlitten hat. In der Masse können aber ,wir‘ als Zivilgesellschaft ,unsere‘ Rechte durchsetzen“, sagt Jaindl: Dafür ist eine Organisation wie COBIN claims nötig, die als nicht gewinnorientierter Verein diese gesammelte Rechtsverfolgung organisiert. Etwa durch geringe Kostenbeiträge und/oder durch Prozessfinanzierer, die COBIN claims aber in einen Wettbewerb setzt.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl (Obmann):
01 / 376 00 31
www.cobinclaims.at
medien@cobinclaims.at

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