Neues COVID19-Konzept für Wiener Bildungseinrichtungen | PID Presse

Verdachtsfälle werden isoliert, Betreuung geht weiter – Vereinfachung der Quarantäne-Bestimmungen im Sinne aller Beteiligten – Nur zwei Prozent der Infektionen in Kindergärten

Wien (OTS) Die Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien erhalten neue Richtlinien für den Umgang mit COVID19-Verdachtsfällen. Die Situation in Kindergärten und Schulen wurde über die letzten Wochen genau beobachtet. Dabei wurden von den ExpertInnen der Gesundheitsbehörde viele Gespräche geführt und Analysen erstellt. Diese haben gezeigt, dass nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle positiv auf COVID19 getestet wurde. Weniger als fünf Prozent der Kinder mit Symptomen hatten sich tatsächlich mit dem Virus infiziert.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass nur noch jenes Kind, das COVID19-Krankheitssysmptome aufweist, abgesondert wird. Enge Kontaktpersonen, also Kinder der gleichen Klasse oder Gruppe können weiter unterrichtet oder betreut werden. Dabei darf es zu keiner Vermischung mit anderen Klassen oder Gruppen kommen.

Ist das Ergebnis beim Verdachtsfall positiv, werden die engen Kontaktpersonen (Kinder derselben Gruppe/Klasse) für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zum infizierten Kind abgesondert. Die Gesundheitsbehörde nimmt dann mit den Betroffenen Kontakt auf und leitet weitere Tests in die Wege.

Vereinfachung im Sinne aller Beteiligten

„Die vergleichsweise niedrige Infektionsrate bei Kindern wird auch durch zahlreiche Studien bestätigt. Deshalb können wir die Vorgangsweise nun vereinfachen und die Betreuung der Kinder im Sinne aller Beteiligten auch bei Verdachtsfällen aufrechterhalten“, so die stv. Landessanitätsdirektorin und Leiterin des Medizinischen Krisenstabs der Stadt Wien, Ursula Karnthaler.

Die anderen Kinder einer betroffenen Klasse oder Gruppe sollten auch in der Freizeit Kontakte weitgehend vermeiden, bis das Ergebnis vorliegt. Sie sollen an keinen Familien- und Geburtstagsfeiern teilnehmen und auch keine Spiel- oder Sportplätze besuchen. Möglich ist hingegen ein Spaziergang mit den Eltern oder ein kurzer Einkauf mit Schutzmaske.

Keine einheitlichen Regelungen vom Bund

Derzeit gibt es für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen keine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Noch vor den Lockerungen im Mai haben die ExpertInnen in Wien deshalb auf Grundlage des damaligen epidemiologischen Wissensstands die Richtlinien für die Schulen und Kindergärten ausgearbeitet, die nun angepasst werden.

Wie gut die Maßnahmen bei den über 300.000 Kindern und Jugendlichen in Wiener Bildungseinrichtungen gegriffen haben, untermauern die Zahlen. Seit Ausbruch der Pandemie waren an Schulen und Kindergärten fast nur Einzelfälle zu verzeichnen. Eine aktuelle Studie von Universität Wien und ÄrztInnen des Wiener Gesundheitsverbunds bestätigte die Analysen: Bei rund 5.000 Tests mittels Gurgelprobe an Wiener Schulen lag nur ein positiver Fall bei einer Lehrerin vor. Kinder und Jugendliche fungieren somit nicht als sogenannte „Superspreader“ – das belegen auch internationale Untersuchungen.

Nur zwei Prozent der Infektionen in Kindergärten

Clusteranalysen in Wien haben außerdem gezeigt, dass sich Kinder eher im Familienverband anstecken. Den Bildungseinrichtungen kann nur ein Bruchteil der Infizierten zugeordnet werden. So ergab eine aktuelle Clusteranalyse, dass nur zwei Prozent der Neuinfektionen in Kindergärten verzeichnet wurden. Die größten Cluster sind innerhalb von Familien und Betrieben zu finden.

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien bedankt sich bei allen Eltern für das Verständnis für die gesetzten Maßnahmen sowie die bisherige Kooperationsbereitschaft. Die Situation stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar und es ist klar, dass wir sie auch weiterhin nur mit einem guten Zusammenspiel von Eltern, Betreibern und den zuständigen Behörden lösen können“, sagt Ursula Karnthaler.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen seien auch weiterhin zu Wachsamkeit aufgerufen, was mögliche Symptome eine Corona-Erkrankung betrifft. „Ein mehrmaliges Niesen, eine leicht rinnende Nase oder ein einmaliges Husten allein ist noch kein Anlass für eine Abklärung. Starke Beschwerden, die dazu führen, dass das Kind dem Bildungsangebot nicht mehr folgen kann, sollen aber jedenfalls zu einer Abklärung führen“, so die Leiterin des Medizinischen Krisenstabs.

Erklärvideo zum Corona-Virus für Kinder:

https://coronavirus.wien.gv.at/site/infos-fuer-eltern/#toggle-id-6

Rückfragen & Kontakt:

Sprecher des Medizinischen Krisenstabes der Stadt Wien
Tel.: 0676/8118 64528

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Quelle

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