Neues Studienrecht für an der PädagogInnenausbildung NEU beteiligte Institutionen

Bundesrat begrüßt Maßnahmen zum Nachholen von Basisbildung und gemeinsame Bildungsziele der EU-Mitgliedsstaaten

Wien (PK) - Koalitionäre Uneinigkeit herrschte auch im Bundesrat hinsichtlich des neuen, gemeinsamen Studienrechts für Pädagogische Hochschulen und Universitäten bei Studiengängen im Rahmen der PädagogInnenausbildung NEU. Es ersetzt die bisherige Kooperationsklausel zwischen den Einrichtungen. Stein des Anstoßes für die ÖVP ist die im Nationalrat kurzfristig beschlossene Finanzierungszusage an die Universitäten, ohne diese an die vorherige Einführung der Studienplatzfinanzierung zu koppeln.

Mehrheitlich sprachen sich die BundesrätInnen auch für eine Bund-Länder-Vereinbarung aus, mit der Maßnahmen der Basisbildung und zum Nachholen von Schulabschlüssen in den Jahren 2018 bis 2021 unterstützt werden. Die Vorschau der Bildungsministerin auf EU-Vorhaben im Bildungsbereich für das Jahr 2017 wurde ebenfalls mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Einheitliches Studienrecht für die PädagogInnen

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes und anderer Gesetze erfolgt die Angleichung der bisher unterschiedlichen studienrechtlichen Regelungen für gemeinsam eingerichtete Studien. Damit soll Klarheit in den Entscheidungen der zuständigen studienrechtlichen Organe geschaffen werden. Außerdem soll die gleichberechtigte Teilnahme von Fachhochschulen und Privatuniversitäten an gemeinsam eingerichteten Studien ermöglicht werden.

Elisabeth Grimling (S/W) bezeichnete die Novelle als einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Bildungsreform. Die Novelle wurde zwei Jahre lang auf breiter Basis erarbeitet, betonte sie. Grimling hofft, dass mit der Möglichkeit für QuereinsteigerInnen in die Sekundarstufe auch einem drohenden LehrerInnenmangel in einzelnen Fächern entgegengewirkt werden kann. Diesen Punkt sprach auch Rosa Ecker (F/O) an, die meinte, Menschen mit Berufserfahrung könnten sehr viel in die Schulen einbringen. Sie bezweifelte aber, dass die bisherigen Maßnahmen ausreichen, um dem Mangel an PädagogInnen, vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern, abzuhelfen. Auch David Stögmüller (G/O) sah eine Reihe positiver Punkte im neuen Studienrecht, meinte aber ebenfalls, für QuereinsteigerInnen müsse noch weit mehr getan werden.

Bildungsministerin Sonja Hammerschmid nahm in ihrer Stellungnahme Bezug auf die von den BundesrätInnen angesprochenen Themen LehrerInnenmangel und QuereinsteigerInnen. Grundsätzlich betreibe ihr Ressort laufend Monitoring der verfügbaren Lehrkräfte, ein unmittelbar drohender LehrerInnenmangel sei für sie daraus nicht ablesbar, sagte Hammerschmid. Als einen wichtigen Punkt der Studienrechtsnovelle sehe sie es, dass die Durchlässigkeit des Systems erhöht werde, sagte die Ministerin. Damit könne man Menschen aus berufsbildenden Schulen motivieren, in den PädagogInnenberuf zu wechseln. Sie verwies dabei auf die positiven Erfahrungen, die man hier bereits im Rahmen des Programms "Teach for Austria" gemacht habe.

Finanzierungszusage an Universitäten: ÖVP auch im Bundesrat skeptisch

Der Nationalrat hatte die Novelle noch um eine Finanzierungszusage für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 ergänzt. Damit sollen die Universitäten Planungssicherheit erhalten. Klaus Fürlinger (V/O) erklärte dazu, die Universitäten benötigten zweifellos mehr Geld, doch müsse die Finanzierung auch an klare Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Das bedeute ein Anreizmodell für die Vergabe der Mittel zu schaffen, um einen besseren Output zu erzielen. Die SPÖ habe der Studienplatzfinanzierung mit gewissen Zugangsbeschränkungen bereits zugestimmt, ebenso die RektorInnen der Universitäten. Nun verschiebe man dieses Projekt um ein weiteres Jahr. Das sei bedauerlich, da man letztlich darum nicht herumkommen werde, sagte Fürlinger.

René Pfister (S/N) hielt der ÖVP-Kritik entgegen, dass die Finanzierungszusage sehr wohl gewisse Grundsätze der Qualitätssicherung bei der Vergabe der Mittel festhalte. Insgesamt sei es ein guter Tag für Bildung und Forschung in Österreich. Rosa Ecker (F/O) befürwortete die zusätzlichen Mittel für die Universitäten, ebenso wie der oberösterreichische Bundesrat der Grünen David Stögmüller. Mit dem Beschluss habe man nicht weniger getan als die Universitäten gerettet und die Interessen der Studierenden endlich wieder in den Mittelpunkt gestellt, so seine Überzeugung.

Bundesministerin Sonja Hammerschmid vertrat die Auffassung, dass es notwendig war, den Universitäten jetzt Sicherheit über die zu erwartenden Mittel zu geben, damit sie sich optimal auf die nächste Leistungsvereinbarungsperiode vorbereiten können. Ursprünglich gab es dafür einen anderen Zeitplan, aufgrund der Entwicklungen habe man nun zu einem Notfallplan gegriffen. Man habe die Mittelvergabe mit Zielen und Kriterien verknüpft, die von der nächsten Bundesregierung bis 31. Jänner 2018 konkretisiert werden müssen, hielt sie fest.

Bund-Länder-Vereinbarung zu Basisbildung und Nachholen von Schulabschlüssen

Bis zu einer Million ÖsterreicherInnen haben Defizite in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen und müssen mit Einschränkungen in ihrem sozialen Leben und am Arbeitsmarkt leben. Zur Förderung der Basisbildung und des Nachholens von Pflichtschulabschlüssen gibt es bereits eine Vereinbarung von Bund und Ländern für den Zeitraum 2012 bis 2017, die Bildungsangebote im Bereich der Basisbildung und Angebote für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses regelt. Nun wird diese Vereinbarung für die Jahre 2018 bis 2021 verlängert und ausgebaut. Der Bundesrat stimmte der Vereinbarung mehrheitlich zu.

Das Nachholen von Bildungsabschlüssen sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Christoph Längle (F/V). Seine Fraktion wolle aber ein deutliches Zeichen setzen, dass ihrer Ansicht nach die Maßnahmen, die mit der Vereinbarung unterstützt werden, bei weitem noch nicht ausreichen, und werde daher gegen die Vereinbarung stimmen.

Elisabeth Grimling (S/W) zeigte sich verwundert über die Argumentation der FPÖ und erinnerte daran, dass die bisherigen Vereinbarungen bereits sehr positive Resultate gezeigt hätten. Mit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelinge es, die Mittel effektiver einzusetzen. Auch Sandra Kern (V/N) verwies auf die Erfolge der bisherigen Maßnahmen. Nun könnten weitere 27.000 Menschen bei ihrem Schritt zu mehr Selbstständigkeit und einer Verbesserung ihrer Lebenschancen unterstützt werden. Allerdings dürfe man sich damit nicht zufriedengeben und die Frage stellen, wieso die Zahl von Menschen mit Bildungsdefiziten so hoch sei und was man dagegen tun könne.

In dieselbe Kerbe schlug auch David Stögmüller (G/O). Die Vereinbarung sei zwar positiv, angesichts des Ausmaßes des Problems sei sie aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Daniela Gruber-Pruner (S/W) hielt Stögmüller entgegen, dass es auch noch weitere Möglichkeiten zum Nachholen von Bildungsabschlüssen gebe, nicht nur die von der Vereinbarung umfassten. Zweifellos müsse man jedoch die Maßnahmen ausweiten und sollte sich dafür auch bemühen, Mittel aus dem EU-Sozialfonds abzuholen. Gruber-Pruner wies darauf hin, dass es von gesamtgesellschaftlichem Interesse sei, allen Menschen Zugang zu Bildung zu geben und bestehende Hürden im Bildungssystem zu beseitigen. Als einen wichtigen Pluspunkt des Programms, der vor allem die Teilnahme von Frauen erleichtern werde, sieht die Bundesrätin die Möglichkeit, Kinderbetreuung zu fördern.

Bildungsministerin Sonja Hammerschmid dankte den Beteiligten am Zustandekommen der Vereinbarung. Sie hob dabei vor allem die Bedeutung der Arbeit jener Menschen und Institutionen hervor, die in den Bundesländern vor Ort dazu beitragen, Menschen in Qualifizierungsmaßnahmen zu bringen. Hier gehe es darum, den Ärmsten der Gesellschaft zu helfen.

Jahresvorschau auf EU-Vorhaben im Bildungsbereich 2017

Laut dem Bericht des Bildungsministeriums über das EU-Arbeitsprogramm 2017 liegt im laufenden Jahr der Fokus im Bildungsbereich auf der Umsetzung der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen (New Skills Agenda for Europe). Angestrebt wird eine Modernisierung der Schul-und Hochschulbildung. Aber auch die Senkung der Schulabbruchsquote sowie eine Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen HochschulabsolventInnen sind Ziele der gemeinsamen EU-Bildungspolitik 2017.

Im Bereich Bildung hat die Europäische Union keine Regelungskompetenz, die Rechtsetzung liegt in nationaler Hand. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfolgt ausschließlich kooperativ und dient der Definition gemeinsamer Ziele sowie dem Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Diese werden von der globalen Europa 2020-Strategie geleitet und anhand des bildungsspezifischen strategischen Rahmens für europäische Zusammenarbeit (Education and Training 2020, ET 2020) vorgegeben. Große Bedeutung kommt dem europäischen Bildungsprogramm "Erasmus+" zu, das Lernmobilität und praktische grenzüberschreitende Kooperationen von Bildungsinstitutionen ermöglicht.

Gegen die Kenntnisnahme des Berichts sprach sich die FPÖ aus. Monika Mühlwerth (F/W) übte grundsätzliche Kritik daran, dass die EU mit der Europa 2020-Strategie einheitliche Ziele für alle Mitgliedsländer vorgibt. Sie halte es etwa nicht für sinnvoll, die AkademikerInnenquote in Österreich noch weiter anzuheben, vielmehr sollte der Fokus mehr auf das erfolgreiche Modell der dualen Ausbildung in der Lehre gelegt werden.

Hubert Koller (S/St) sah in den Zielen, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten im Bildungsbereich verständigt haben, viele positive Vorgaben für die Verbesserung des Bildungssystems. Auch wenn Österreich bei einigen Vorgaben, wie etwa der Zahl der SchulabbrecherInnen, bereits deutlich unter dem EU-Ziel liege, unternehme man weiterhin Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen. Koller hob, wie Magnus Brunner (V/V), die positive Weiterentwicklung von Erasmus+ hervor. Davon würden Studierende und Institutionen profitieren. Brunner wies darauf hin, dass die Digitalisierung ein Schwerpunkt der estnischen Ratspräsidentschaft sein wird. David Stögmüller (G/O) würdigte die Erfolge der Maßnahmen gegen den Schulabbruch, wies aber darauf hin, dass trotzdem immer noch pro Jahr 7.000 Jugendliche das Schulsystem ohne Abschluss verlassen. Er forderte Investitionen in das Bildungssystem und den freien Hochschulzugang.

Bundesministerin Sonja Hammerschmid verwies auf die Ausbildungspflicht bis 18, die sicherstellen soll, dass alle Jugendlichen einen Bildungsabschluss erhalten. Wichtig seien jedoch Maßnahmen, um zu verhindern, dass es überhaupt zu einem Schulabbruch kommt. Die Frage der optimalen Akademikerquote sei nicht einfach zu beantworten, denn es hänge stark von der Wirtschaftsstruktur eines Landes ab, wie viele AkademikerInnen auf dem Arbeitsmarkt unterkommen können. Grundsätzlich geht es für sie nicht um Quoten, sondern darum, dass alle Menschen ihre Talente und Potenziale optimal entwickeln und im Berufsleben ausleben können. (Fortsetzung Bundesrat) sox

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