Neues Studienrecht für PädagogInnen: Pädagogische Hochschulen werden an Unis angeglichen

Unterrichtsausschuss zu PädagogInnenbildung Neu, Qualitätssicherung und Förderung der Basisbildung

Wien (PK) - Einer von mehreren Kernthemen im heutigen Unterrichtsausschuss war ein Initiativantrag der Regierungsparteien, die ein gemeinsames Studienrecht für all jene Institutionen vorgeschlagen haben, die an der PädagogInnenbildung NEU beteiligt sind. Die Regierungsparteien konnten die Grünen dafür gewinnen (2335/A). Diskutiert wurde auch über den Jahresbericht des Qualitätssicherungsrats für PädagogInnen. Zu aktuellen Entwicklungen in der PädagogInnenbildung gaben Andreas Schnider und Christiane Spiel, beide Vorsitzende des Prüforgans, Auskunft (III-395 d.B.).

Bevor der Ausschuss zur Bildungsreform überging, wurde eine Bund-Länder-Vereinbarung zu Bildungsmaßnahmen im Bereich der Basisbildung und des Nachholens von Pflichtschulabschlüssen für die Jahre 2018 bis 2021 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach beschlossen (1665 d.B.).

Gemeinsames Studienrecht für PädagogInnen

Ein neues, gemeinsames Studienrecht soll die bisherige Kooperationsklausel für Pädagogische Hochschulen und Universitäten ablösen. Hauptgesichtspunkte der Novelle sind die Angleichung der unterschiedlichen studienrechtlichen Regelungen. Einheitliche Regelungen für gemeinsam eingerichtete Studien sollen Klarheit in den Entscheidungen der zuständigen studienrechtlichen Organe schaffen. Die bisherigen Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen werden zukünftig als Hochschullehrgänge geführt. Des Weiteren erfolgen auch die aufgrund der Angleichung des Studienrechts notwendigen Anpassungen der organisationsrechtlichen Strukturen der Pädagogischen Hochschulen an die Universitäten. Außerdem soll die gleichberechtigte Teilnahme von Fachhochschulen und Privatuniversitäten an gemeinsam eingerichteten Studien ermöglicht werden.

Ein neues Modell für QuereinsteigerInnen soll den Einstieg in bzw. Umstieg auf das Lehramtstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) attraktiver machen. Ein neues Masterstudium ermöglicht Personen, die ein fachwissenschaftliches Studium bereits abgeschlossen haben, nach Maßgabe des Bedarfs an Absolventinnen und Absolventen den erleichterten Einstieg in die pädagogische Profession. Dies sei im Zusammenhang mit dem Lehrermangel in gewissen Unterrichtsgegenständen ein wichtiger weiterer Schritt, so Karlheinz Töchterle (V). Für die Grünen war dies nicht ausreichend. Sigrid Maurer wollte das Studium auf alle Fächer - ohne Einschränkung auf Mangelsituationen -ausweiten. Dem konnte Bildungsministerin Hammerschmid aber nichts abgewinnen. Außerdem ortete Maurer eine Ungleichbehandlung von AbsolventInnen der Pädagogischen Hochschule gegenüber jenen der Universitäten. PH-AbsolventInnen müssten den Titel Bachelor of Education tragen, während die Unis den jeweiligen Fachtitel verleihen. Wissenschaftsminister Harald Mahrer konnte darin keine Benachteiligung erkennen.

Seitens der FPÖ machte Petra Steger (F) darauf aufmerksam, dass künftig AbsolventInnen vom Sportangebot der Universitäten ausgeschlossen werden. Die Teilnahme werde nicht gesetzlich verboten, stellte Wissenschaftsminister Harald Mahrer klar, vielmehr liege die Entscheidung künftig bei den Universitäten selbst und könnte anhand der Kapazitäten entschieden werden. Die Angebote würden je nach Bundesland unterschiedlich stark in Anspruch genommen, in Wien bestehe eine große Nachfrage, sagte Mahrer.

Qualitätssicherungsrat: Neues Studienrecht als Grundlage für sicheres Studieren

Andreas Schnider vom Qualitätssicherungsrat stellte dem neuen Studienrecht ein positives Attest aus. Es gebe zahlreiche Verbesserungen, beispielsweise bei der Zuständigkeitsverteilung, bei Vereinheitlichungen in der Terminologie und bei der Möglichkeit, Privatunis und Fachhochschulen als gleichberechtigte Partner an gemeinsam eingerichteten Studien miteinzubeziehen.

Die Umsetzung der neuen PädagogInnenbildung sollte durch ein mehrphasiges Monitoring begleitet werden, so Schnider. Im Zuge des Monitorings sollen auch Studierende zu ihren Ansichten befragt werden, versicherte Christiane Spiel den Grünen. Zusätzlich möchte Spiel einen Evaluationsprozess starten, der die Zielerreichung überprüft.

Schnider pflichtete Franz-Joseph Huainigg (V) zu, die inklusive Pädagogik sei zwar bereits gesetzlich verankert, aber noch nicht ausreichend entwickelt. Studierende müssten sich nur in geringem Ausmaß verpflichtend damit auseinandersetzen. Jene Studierende, die sich darauf spezialisieren wollen, hätten die Möglichkeit Schwerpunkte zu setzen. Es sei aber nicht möglich, dass jede Schule alle Bereiche der Inklusion abdecke. Der Praxisbezug sei durch das neue Studienrecht verstärkt worden, sagte Schnider. Verpflichtend seien nun 10 Creditpunkte (ECTS) darin zu absolvieren, im Durchschnitt würden die StudentInnen aber weitaus mehr Praxis erwerben.

Angesprochen auf den Lehrermangel und hohe Dropout-Quoten sprach Spiel von einer ungenügenden Relation von LehrerInnen und Studierenden. So müssten Vorlesungen angeboten werden, wo Seminare wünschenswert seien. Um die Betreuungsrelation zu verbessern, sei es notwendig, die Finanzierung der Universitäten so rasch wie möglich zu sichern, sagte sie. Außerdem ist es ihr ein Anliegen, eine Strategie zur Verbesserung des Images von PädagogInnen zu entwickeln. Auch Bildungsministerin Hammerschmid will an dem Image der LehrerInnen arbeiten.

QuereinsteigerInnen können Lehrermangel bekämpfen

Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen, verdeutlichte den aktuellen Lehrermangel in Österreich anhand von Zahlen. Als Lösungsansatz, um dem Lehrermangel entgegenzutreten, nannte Schnider die neuen Regelungen für QuereinsteigerInnen. Auch Bildungsministerin Hammerschmid sah darin einen Beitrag. Schnider wies allerdings darauf hin, dass zwischen der Volksschule und der Sekundarstufe zu unterscheiden sei. Nicht in allen Bereichen gebe es einen Mangel. Differenziert müsste sowohl nach Fächern als auch nach Bundesländern werden. Wichtig sei, die Studierenden zu Beginn ihres Studiums auf den aktuellen Bedarf hinzuweisen. QuereinsteigerInnen würden aber nicht nur einen Mangel abdecken, betonte Elisabeth Grossmann (S), sie würden auch Praxiswissen in die Schulbildung einfließen lassen. Der Bericht des Qualitätssicherungsrats wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Bund-Länder-Vereinbarung zu Basisbildung und Nachholen von Schulabschlüssen

Bis zu einer Million ÖsterreicherInnen haben Defizite in den Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen und müssen mit Einschränkungen in ihrem sozialen Leben und am Arbeitsmarkt leben, führte Andrea Gessl-Ranftl (S) aus. Zur Förderung der Basisbildung und des Nachholens von Pflichtschulabschlüssen, haben Bund und Länder bereits für den Zeitraum 2012 bis 2017 eine Vereinbarung abgeschlossen, die Bildungsangebote im Bereich der Basisbildung und Angebote für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses regelt. Somit konnten bereits 13.600 Personen kostenlos ihre Basisbildung verbessern und rund 5.800 Personen den Pflichtschulabschluss nachholen.

Nun soll die Vereinbarung verlängert und ausgebaut werden. Zwischen 2018 und 2021 sollen so weitere 18.000 Personen beim Erwerb von Basisbildung und 9.000 Personen beim Nachholen des Pflichtschulabschlusses unterstützt werden. Positiv strich Gessl-Ranftl hervor, dass künftig Kinderbetreuungskosten förderwürdig sind. Für die Grünen geht die Förderung nicht weit genug. Angesichts der hohen Dropout-Quote an Österreichs Schulen würde zu wenig investiert, sagte Sigrid Maurer. Es handle sich dabei um eine Maßnahme der Erwachsenenbildung, unterstrich Bildungsministerin Hammerschmid. Die Erfolgsquote des Angebots sei gut, nur 16% würden bei der Basisbildung und 14% bei den Pflichtschulabschlüssen aussteigen, stellte sie gegenüber FPÖ und Team Stronach fest. Die richtige Zielgruppe zu erreichen, sei schwierig, die Personen müssten durch regionale Programme angesprochen werden. (Fortsetzung Unterrichtsausschuss) gro

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