Neues Tierärztegesetz vom Nationalrat beschlossen

Wien (OTS) „Entsprechend dem heute im Nationalrat beschlossenen neuen Tierärztegesetzes werden den Tierärzt*innen in Tierärztegesellschaften künftig mindestens 50% der Gesellschaftsanteile sowie Stimmrechte zugesichert“, kommentiert Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth die Mindestanforderungen im künftigen Tierärztegesetz.
Der eigentliche Anlass der Änderung des TÄG war das EuGH Urteil aus dem Jahr 2019 in dem zwar die Öffnung für Berufsfremde gefordert wird, allerdings den Tierärzt*innen hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse ein maßgeblicher Einfluss und Zugriff zugesichert wurde. Dennoch habe man zu Beginn die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel unverständlicherweise sehr eng gefasst – demnach wäre Tierärzt*innen laut Ministerialentwurf lediglich eine Sperrminorität von 25% zugestanden.

„Tierärzt*innen hätten damit lediglich ein eingeschränktes Mitspracherecht gehabt. Das Urteil wäre eindeutig übererfüllt gewesen, dies haben uns auch europarechtliche Gutachten bestätigt“, erklärt Frühwirth.

Fachkompetenz muss über wirtschaftlichem Interesse stehen

Im Sinne einer fachlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Berufsstandes müsse die wirtschaftliche Einflussnahme von Tierärzt*innen groß genug sein. „Wir sind ein Gesundheitsberuf, der letztlich auch tiermedizinische Notwendigkeiten sowie auch Interessen des Konsumentenschutzes über wirtschaftliche Interessen stellen muss. Wichtig dabei ist, dass sich Tierärzt*innen aufgrund ihrer Fachkompetenz auch gegen die Interessen nichttierärztlicher Teilhaber durchsetzen zu können.“ Dies sei gerade im Hinblick auf die wichtige Rolle der Tierärzt*innen im Bereich der Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit sowie auch Seuchenbekämpfung für die Öffentlichkeit von hoher Relevanz.

Zuletzt habe man sich, wie auch beim Ziviltechniker- und Patentanwaltsgesetz, daher auf eine 50%-ige Mindestbeteiligung durch Berufsangehörige geeinigt. „Dies ist auch als wichtiges politisches Signal an unseren Berufsstand zu sehen“, konstatiert Frühwirth.

Die Österreichische Tierärztekammer hat im Gesetzwerdungsprozess dafür letztlich auch die Unterstützung seitens des ÖVP-Nationalratsabgeordneten und Bauernbund-Präsidenten Dipl. Ing. Georg Strasser sowie auch der Landwirtschaftssprecherin und Grünen-Nationalratsabgeordneten Dipl. Ing. Olga Voglauer erhalten. Auch hervorzuheben ist, dass Abgeordnete der Oppositionsparteien die Forderungen und Anliegen der Kammer mittrugen.

„Wir bedanken uns an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung,“ betont Frühwirth, der seinen Dank ebenso allen Beteiligten ausspricht, die dazu beigetragen haben die Interessen der Tierärzteschaft zu vertreten.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Silvia Stefan-Gromen, Österreichische Tierärztekammer,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Tel. 01/ 512 17 66 DW 41
Email: silvia.gromen@tieraerztekammer.at

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