Ausgabe vom 22. Dezember 2017
Linz (OTS) - Jedes Ding hat bekanntlich zwei Seiten (mindestens), weshalb man die Sache mit der Deutschpflicht auch so sehen kann wie das „Netzwerk SprachenRechte“: Dass nämlich Deutschsprachigkeit als Bedingung für den Zugang zum Bildungswesen ein „Schlüssel zur Ausgrenzung“ sei.
Tatsächlich kann Deutschsprachigkeit Ausgrenzung bedeuten: dann nämlich, wenn Kinder mit Deutsch als Muttersprache die Minderheit in einer Klasse von Kindern etwa türkischer Herkunft sind. Dass es so etwas gibt, zeigt die sogenannte Kindergartenstudie in Wien. Dort wird unter anderem konstatiert, dass in einem islamischen Kindergarten tschetschenische Kinder Türkisch gelernt haben, um gleichsam mitreden zu können. Selbst wenn das nur ein Einzelfall sein sollte, müssten spätestens jetzt bei den Sprachromantikern die Alarmglocken schrillen.
Und so sind wir bei der Kehrseite der Medaille: Selbstverständlich hat ab dem Kindergarten — dem man ja nun wesentlich mehr Bedeutung als erste Bildungseinrichtung zumisst — die deutsche Sprache das verbindende Element zu sein. Kinder unterschiedlicher Herkunft leben hier — in Wien, in Linz, in Österreich — und nicht in einer türkischen Sprach-Enklave. Das Beherrschen der deutschen Sprache notfalls über die Deutschpflicht zur Selbstverständlichkeit zu machen ist keine fremdenfeindliche Schikane, sondern ein gesellschaftspolitisches Muss.
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