Neues Volksblatt: „Neue Gerechtigkeit“ (von Harald Engelsberger)

Ausgabe vom 30. August

Linz (OTS) - Das geltende Arbeitsrecht ist so eine Sache: Es stammt aus dem vorigen Jahrtausend – für Arbeiter aus dem Jahr 1859, für Angestellte von 1921 – und es beinhaltet gravierende Unterschiede, vor allem bei Kündigungsfristen und Krankheit. Es gibt sogar eigene Betriebsräte für Angestellte und für Arbeiter. Ebenfalls skurril klingt die Bezahlung: Der Angestellte bekommt ein Gehalt, der Arbeiter seinen Lohn.
Ob die generelle Differenzierung heute noch gerechtfertigt ist, erscheint nicht nur Experten zweifelhaft. In diese Kerbe schlägt nun ÖVP-Chef Sebastian Kurz, wenn er von neuer Gerechtigkeit redet und Arbeiter und Angestellte gleichstellen möchte. Alleine schon, um die komplexen rechtlichen Unterschiede und daraus entstehende Konsequenzen zu entwirren und zu harmonisieren.
Doch eines sollte klar sein: Arbeiter und Angestellte sind unselbstständige Arbeitnehmer, die in ihrem jeweiligen Job ihre Aufgaben zu erfüllen haben – und daher sollten sie alle auch grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten haben. Alles andere erinnert an die grauen Anfangstage der Industrialisierung.
Das wird mit Sicherheit keine leichte Aufgabe, sind diese Unterschiede doch über Generationen gewachsene Begrifflichkeiten, die nun behutsam angepasst werden müssen, damit sich keiner benachteiligt fühlt. Selbst Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite werden sich annähern müssen, doch am Ende können alle Nutznießer sein.

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