Neues Volksblatt: „Nix passiert?“ (von Markus EBERT)

Ausgabe vom 3. April 2018

Linz (OTS) - Das einzig Gute an der Geschichte: Dieser Freispruch ist nicht rechtskräftig.
Das Bedenkliche: Erneut hat es die Justiz geschafft, ein für Otto Normalverbraucher völlig unverständliches Urteil zu fällen. Es ist wohl dem österlichen Frieden geschuldet, dass das Thema noch keine Wellen schlägt.
Also: Am Bezirksgericht St. Johann im Pongau wurde jene Frau, die im November 2017 auf der Tauernautobahn ihr Fahrzeug gewendet hatte und ein paar hundert Meter gegen die Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse gefahren ist, vom Vorwurf der „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ freigesprochen. Sinngemäß meinte der Verteidiger: Seine Mandantin habe ja auch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Warum auch immer die Richterin einer solchen Argumentation folgen konnte: Bei Urteilen dieser Art kann — bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz — kaum zur Tagesordnung übergegangen werden. Ein Freispruch für eine Geisterfahrerin bedarf schon deswegen einer öffentlichen Erörterung, damit der juristische Laie — der apostrophierte Mann von der Straße also — überhaupt noch Vertrauen in die Justiz haben kann. Ihm nämlich fällt es schwer zu verstehen, warum eine auf Video dokumentierte Geisterfahrt nicht per se eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Argument „Ist ja nix passiert“ gilt für dieses Urteil sicher nicht.

Rückfragen & Kontakt:

Neues Volksblatt, Chefredaktion
0732/7606 DW 782
politik@volksblatt.at
http://www.volksblatt.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen