NÖ Landesverwaltung: Ab 18. Mai ist Parteienverkehr unter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und terminlicher Voranmeldung wieder möglich

LH Mikl-Leitner: Schutz der Mitarbeiter und Bevölkerung hat weiterhin oberste Priorität

St. Pölten (OTS/NLK) Seit Mitte März hat die NÖ Landesverwaltung im Landhaus in St. Pölten und an den 20 Bezirkshauptmannschaften ihren Dienstbetrieb umgestellt. An den Bezirkshauptmannschaften wurden die Bürgerservicestellen geschlossen, wobei die Wünsche und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger telefonisch und per E-Mail uneingeschränkt weiterbearbeitet wurden. In Summe haben sich bis zu 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung im Home office befunden.

„Die Corona-Pandemie hat erfordert, dass wir den Betrieb an den Dienststellen auf das notwendige Minimum reduzieren, um Mitarbeiter und Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Diesen Grundsatz werden wir weiterhin verfolgen und dort, wo es möglich ist, auf mobiles Arbeiten von Zuhause aus setzen. Die erfreulichen Daten der Pandemie-Entwicklung erlauben aber gleichzeitig, den Parteienverkehr im Einklang mit der Bundesverwaltung und unter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, ab dem 18. Mai wieder anzubieten“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Was den Parteienverkehr betrifft, sollen die Bürgerkontakte auch in Zukunft ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – sei es telefonisch, mit E-Mail oder via Internet über elektronische Termin-Programme – erfolgen, um Ansammlungen von wartenden Personen zu vermeiden. Für den Parteienverkehr selbst gelten die allgemeinen Hygiene- und Distanz-Maßnahmen.

Zum Schutz der Bediensteten wie auch der Bürgerinnen und Bürger wurden in den vergangenen Wochen Paletten an Schutzausrüstung angeschafft. „In einer logistischen Kraftanstrengung werden rund 850.000 Produkte – angefangen von Schutzmasken und Gesichtsvisiere, über Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bis hin zu Schutzwänden aus Glas und Kunststoff – an die erforderlichen Dienststellen ausgeliefert und eingerichtet. In Summe haben wir dafür seitens der Landesregierung bereits 2,5 Millionen Euro investiert, um Mitarbeitern und Bürgern ab dem 18. Mai die größtmögliche Sicherheit zu geben. In Kombination der Hygiene- und Distanzregeln mit der Weiterführung des Home-office-Betriebes und der Ausstattung der Mitarbeiter mit Schutzausrüstung sind wir für die kommenden Wochen jedenfalls gut gerüstet. Der Weg zur neuen Normalität ist damit auch in der Landesverwaltung geebnet“, so die Landeshauptfrau.

Josef Kronister, Bezirkshauptmann von St. Pölten und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Bezirkshauptleute zu den weiteren Maßnahmen:
„Die Bürgerinnen und Bürger werden durch entsprechende Hinweise vor dem Eintreten in die Bezirkshauptmannschaften auf das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie auf die Händedesinfektion hingewiesen. Automaten zur Hände-Desinfektion und Ersatz-Schutzmasken werden im Eingangsbereich ebenfalls bereitgestellt. Beim Parteienkontakt selbst ist von den Bediensteten ebenfalls Mund-Nasen-Schutz zu tragen, es sei denn, sie sind durch andere technische Schutzmaßnahmen wie etwa Plexiglastrennwände entsprechend geschützt.“

Zu weiteren Vorkehrungen im Dienstbetrieb zählen unter anderem:
Physische Besprechungen sollen auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert und vorrangig durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt werden. Bei Tätigkeiten außerhalb der Dienststelle – wie etwa bei Verhandlungen, Ortsaugenscheinen, Untersuchungen, Probenahmen oder Messungen – sind die Bediensteten verpflichtet, Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsregel von zumindest einem Meter einzuhalten.

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