NÖ Landtag: ÖVP und FPÖ lehnen Berücksichtigung des Kindeswohl im Asylverfahren und Reform des humanitären Bleiberechts ab

Grüne Landessprecherin Helga Krismer: Paarlauf von LH Mikl-Leitner und LR Waldhäusl

St. Pölten (OTS) „Die Bilder von abgeschobenen Familien gehören nicht in meine Welt und spiegeln nicht die Erwartungshaltung von Grünen, aber auch nicht von den meisten Schwarzen WählerInnen wider. Das humanitäre Bleiberecht muss wieder in Länderkompetenz, weil Menschen keine Akten in Wien sind, sondern Gesichter in den Gemeinden. Das Kindeswohl ist ein Menschenrecht und muss bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden“, so begründet die Grüne Landessprecherin Helga Krismer den Antrag in der Landtagssitzung. Das Umfeld der Familien, die Gemeinden, die Schulen, die Zivilgesellschaft drängt auf ein humanitäres Bleiberecht. Erst vor einem Monat wurden Schüler*innen und deren Familien, die teilweise in Österreich geboren und aufgewachsen sind, auf unmenschliche Art und Weise aus ihrem Leben gerissen und nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben. Zuständige Anwält*innen bestätigen, dass die Kinderrechte und das Wohl des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Eine Gewährung des humanitären Bleiberechts in Härtefällen unter Einbindung von Härtefallkommissionen in den Ländern kann sich deutlich besser an den Lebensrealitäten und dem Umfeld der Betroffenen orientieren und daher die relevanten Umstände in ihre Entscheidung miteinfließen lassen. Doch die Abgeordneten von LH Mikl-Leitner und LR Waldhäusl blockieren mit ihrem Nein diese Reform: „ÖVP und FPÖ zeigen den Kindern und Jugendlichen ihre kalte Schulter und bleiben durch ihre heutige Ablehnung hart und herzlos. Die Grünen werden weiterhin für ein humanitäres Bleiberecht mit Berücksichtigung des Kindeswohls kämpfen, um Härtefälle abfedern zu können. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge!“, so Helga Krismer ab.

Die Grünen NÖ fordern in der heutigen NÖ Landtagssitzung daher ein Berücksichtigen des Kindeswohl in allen Phasen des Asylverfahrens und eine Reform des humanitären Bleiberechts. Bis 2014 konnten die Landeshauptleute mit Zustimmung des Innenministeriums ein humanitäres Bleiberecht aussprechen. Dieser Sonderstatus des humanitären Bleiberechts erlaubte besonders schutzbedürftigen oder gut integrierten Personen für einen befristeten Zeitraum legal in Österreich zu leben – auch wenn im Asylverfahren negativ entschieden worden ist. Bis 2014 hat in diesen Entscheidungsprozessen die enge Kooperation zwischen den Landeshauptleuten, BürgermeisterInnen und Vereinen gut funktioniert. Mit 1. Jänner 2014 ist die Zuständigkeit für das humanitäre Bleiberecht an das Innenministerium übergegangen, dessen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein humanitäres Bleiberecht vergeben kann.

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Michael Pinnow
Pressesprecher der Grünen NÖ

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