NÖGKK: Niederösterreicher ersparen sich 16,4 Mio. € an Rezeptgebühren

Dank Rezeptgebührenobergrenze knapp 70 000 Versicherte finanziell entlastet – Befreiung funktioniert automatisch

St. Pölten (OTS) - Die Rezeptgebührenobergrenze sorgte im Vorjahr dafür, dass Niederösterreichs Haushalte um 16,4 Mio. € entlastet wurden. 69 385 bei der NÖGKK versicherte Personen profitierten von der Rezeptgebührendeckelung und konnten einen Teil ihrer Gesundheitsausgaben einsparen. So viele wie in keinem anderen Bundesland.

Für auf Kassenkosten bezogene Medikamente sind österreichweit derzeit 5,85 € als gesetzlich bestimmte Rezeptgebühr in der Apotheke zu bezahlen. Die Rezeptgebührenobergrenze sorgt dafür, dass Versicherte mit hohem Medikamentenbedarf über einem Betrag von zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens keine Rezeptgebühr mehr entrichten müssen. „Die bezahlten Rezeptgebühren werden laufend addiert. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Summe diese Grenze erreicht, ist man bis zum Jahresende von der Rezeptgebühr befreit“, erklärt NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter.

2016 erhielt die NÖGKK um 2,3 Prozent weniger Rezeptgebühren als im Jahr zuvor. Pro Kopf (Versicherte und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen) gab die Krankenkasse im Vorjahr 404 € für Arzneimittel aus, 490,2 Mio. € waren es insgesamt.

Generell ist die Belastung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit Selbstbehalten im Vorjahr gesunken: Die Erträge der NÖGKK aus Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behandlungsbeiträgen nahmen 2016 pro Kopf um 3,5 Prozent ab und machten 71,21 € aus. Insgesamt erhielt die NÖGKK um 1,8 Mio. € weniger Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behandlungsbeiträge von ihren Versicherten als 2015.

„Solidarität ist ein Eckpfeiler unserer Sozialversicherung – und die Rezeptgebührenobergrenze ist ein Instrument, kranken Menschen mit hohem Medikamentenbedarf vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen“, sagt Hutter. „Die Befreiung funktioniert automatisch, denn die Sozialversicherung hat für alle Versicherten sogenannte Rezeptgebührenkonten angelegt. Neben dem Nettoeinkommen werden dort die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren registriert.“

e-card informiert Arzt über Überschreitung der Grenze

In dem Augenblick, in dem die Summe der Rezeptgebühren die Zwei-Prozent-Marke erreicht, wird die Ärztin bzw. der Arzt über die Befreiung informiert, sobald sie bzw. er die e-card in das Kartenlesegerät steckt. Mit einem einfachen Vermerk auf dem Rezept erhält man dann das Medikament in der Apotheke, ohne dafür eine Rezeptgebühr bezahlen zu müssen. Die Regelung gilt immer bis zum Jahresende. Rezeptgebühren, die für Mitversicherte wie Ehepartner oder Kinder entrichtet werden, werden für die Erreichung der Obergrenze mit angerechnet.

Da Apotheken mit der Krankenkasse monatlich im Nachhinein abrechnen, kommt es naturgemäß zu Verzögerungen, bis die aktuellen Rezeptdaten auf dem Konto verbucht werden. Sollten Versicherte in einem Jahr also „zu viele“ Rezeptgebühren bezahlt haben, erhalten sie diesen Betrag im Nachhinein als Gutschrift für das Folgejahr.

Eigenes Rezeptgebührenkonto mit „MeineSV“ immer im Blick

Jede NÖGKK-Versicherte und jeder NÖGKK-Versicherte hat die Möglichkeit, das individuelle Rezeptgebührenkonto einzusehen. Über www.meinesv.at bzw. die Adresse www.noegkk.at/services_und_formulare ist unter „Rezeptgebühren: Konto anzeigen“ immer der aktuelle Stand abzulesen. Um „MeineSV“ zu nützen, benötigen Sie eine Handy-Signatur, die Sie in jedem NÖGKK-Service-Center erhalten.

Befreiung aus sozialen Gründen

Daneben gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial Schutzbedürftige: Auf Antrag können sich einkommensschwache Menschen (zum Beispiel Alleinstehende bis 889,84 € netto pro Monat) von der Rezeptgebühr befreien lassen. Ohne Antrag befreit sind unter anderem die Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage oder Personen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit.

  

Die NÖGKK im Internet: www.noegkk.at

Rückfragen & Kontakt:

NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
050899-5121, Fax: 050899-5181
oea@noegkk.at
www.noegkk.at

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