Wien (OTS/BMSGPK) – Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sind bei der Kommunikation mit anderen Menschen auf Mimik und Mundbild angewiesen. Der Mund-Nasen-Schutz, der den Mundbereich abdeckt, erschwert diesen Personen die Kommunikation daher massiv. Mit der neuesten Änderung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wird für diese Menschen daher eine Ausnahmeregelung geschaffen: Solange es für die Kommunikation erforderlich ist, dürfen gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen und auch ihre KommunikationspartnerInnen den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.****
Wenn es notwendig ist, kann die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis durch den Behindertenpass mit den entsprechenden Zusatzeintragungen nachgewiesen werden. Die Ausnahme gilt ab morgen, den 27. November 2020.
Sozialminister Rudi Anschober: „Es ist mir bewusst, dass der Mund-Nasen-Schutz für gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen ein besonderes Problem darstellt. Es war mir daher ein besonderes Anliegen, auf die Bedürfnisse dieser Menschen Rücksicht zu nehmen und die Kommunikation mit anderen Menschen zu erleichtern.“
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