Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, Abkommen gegen Quecksilber und Pflanzgutgesetz passieren Bundesrat

Richtlinien für Betriebe mit Gefahrenstoffen werden strenger

Wien (PK) - Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (Seveso-III), mit dem Ziel, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden und die Gefährdungen der Gesundheit und Umwelt hintanzuhalten, wurde heute im Bundesratsplenum mehrheitlich angenommen. Hingegen einstimmig wurde das Minamata-Abkommens ratifiziert. Dieses sieht den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch das stark toxische Schwermetall Quecksilber vor. Die Entschließungsantrag der FPÖ zum Umtausch von Quecksilberhaltigen Fieberthermometern fand hingegen keine Mehrheit. Einhellig passierte auch das Pflanzgutgesetz die Länderkammer.

Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes: Unfälle mit Gefahrenstoffen vermeiden und Risiko eindämmen

Bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Gefahren zu beherrschen und Gesundheits- und Umweltgefährdungen hintanzuhalten, hat die Vorlage zur Adaption des Abfallwirtschaftsgesetzes zum Ziel. BetriebsinhaberInnen sollen von nun an zur Vermeidung schwerer Unfälle alle benötigten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen und diese auch dokumentieren. Die behördlichen Inspektionen über die Einhaltung dieser Verpflichtungen und die Sicherheitsmaßnahmen der Abfall-Beschlagnahmung sind ebenfalls Teil der Regierungsvorlage. Schneller und effizienter sollen Vollzugsbehörden dadurch gegen illegale Sammlungen und Verbringungen von Abfällen vorgehen können.

In der norditalienischen Kleinstadt Seveso hat sich vor über 40 Jahren ein schwerer Chemieunfall ereignet, bei dem durch ausgetretene Dioxingase und die Giftwolke über Jahrzehnte Mensch, Flora und Fauna beeinträchtigt wurden.

SPÖ, ÖVP und FPÖ zufrieden mit Novellierung

Mit einem Blick nach Kärnten und den HCB-Skandal im Görschitztal blickend, betonte Günther Novak (S/K) die Dringlichkeit der Umsetzung der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes. Andreas Pum (V/N) wies darauf hin, dass Altlasten und der Umgang mit ihnen immer wieder zu neuen Regelungen führen. Er thematisierte auch die damit verbundenen Kosten, die etwa bei der Dokumentation durch BetriebsinhaberInnen, der behördlichen Zugänglichkeit und der Beschlagnahmung auftreten. Derzeit sind acht Betreibe von dieser Novelle betroffen. Anwendungsveränderungen sind etwa die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen, stellte er zudem fest.

Auch Gerd Krusche (F/St) unterstrich die Dringlichkeit der Umsetzung der Seveso-Richtlinie und erinnerte zugleich an die Katastrophe in Italien. Die zeitliche Verzögerung wiederum kann er nicht nachvollziehen. Er vermisst Inhalte aus dem Ministerialentwurf, etwa hinsichtlich des Aufwands und der Kosten für die Abfallbeschlagnahmung. Aus Sicht der FPÖ ist es ihm zufolge aber erfreulich, dass die Mitwirkung von NGOs gemäß Aarhus-Konvention nicht umgesetzt wird.

Umsetzung der Aarhus-Konvention bleibt Thema

Im Gegensatz dazu begrüßten die Grünen die Umsetzung der Seveso-Richtlinien zwar grundsätzlich, sie bedauerten in diesem Zusammenhang aber die Verzögerung sowie die Nicht-Umsetzung der Aarhus-Konvention. Nicole Schreyer (G/T) verwies auf die eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren, die aufgrund der fehlenden Umsetzung von der EU gegen Österreich eingeleitet wurden. Die Aarhus-Konvention regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Umsetzung sei das Mindeste, das Vertragsverletzungsverfahren laufe bereits seit 2014, informierte sie.

Zum aktuellen Stand rund um die Umsetzung der Aarhus-Konvention informierte Bundesminister Harald Mahrer, dass mittlerweile eine lang erwartete Mitteilung der EU-Kommission zum Zugang zu Gerichten übermittelt worden sei. Das Landwirtschaftsministerium habe diesen Leitfaden bereits analysiert. Unter Einbindung von NGOs und den betroffenen Behörden werde hieran transparent gearbeitet, sagte Mahrer.

Bundesrat diskutierte internationales Quecksilber-Abkommen

Um die menschliche Gesundheit, die Umwelt und das Ökosystem vor diesem zu schützen, braucht es dieses völkerrechtlich verbindliche Instrument gegen Quecksilber in Form des Minamata-Übereinkommens wurde auch seitens der BundesrätInnen allseits unterstrichen. Das stark toxische Schwermetall wirkt auf das zentrale Nervensystem und kann schwere akute oder chronische Vergiftungen hervorrufen. Das Abkommen zielt auf einen weltweiten Rückgang beziehungsweise den gänzlichen Verzicht von Quecksilber, seinem Einsatz und die kontinuierliche Verringerung von Quecksilberemissionen ab. Ebenfalls angestrebt wird die Eindämmung des Primärabbaus von Quecksilber sowie die Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden. Auch soll damit ein Beitrag zum sicheren Abfallmanagement durch die Ratifikation des Übereinkommens geleistet werden, um Mensch und Umwelt vor Schäden durch diese gefährliche Chemikalie zu bewahren.

In den 1950er Jahren wurden tausende Menschen im japanischen Minamata mit Quecksilber vergiftet, etwa 2.000 Personen verstarben. Bis heute leiden die Opfer von Minamata unter den Folgen der Katastrophe. Mit dem Schwermetall verschmutztes Wasser wurde von der örtlichen Fabrik in eine Bucht geleitet, aus der Fisch und Meeresfrüchte gegessen wurden.

Fraktionen einig: Meilenstein zur Reduktion von Quecksilber

Anneliese Junker (V/T) betonte die hohe Toxizität des Schwermetalls und informierte über die industrielle Entstehung von Quecksilber. Fachgerechtes Entsorgungsmanagement von Quecksilber sei wichtig und werde zum Erfolg der Richtlinie beitragen. Im August tritt sie in Kraft, da die benötigten 50 Ratifizierungen bereits erreicht wurden. Junker erinnerte auch daran, dass im September die erste Vertragsstaatenkonferenz abgehalten wird, dabei soll Österreich bereits vertreten sein.

Quecksilberhaltige Thermometer können in Apotheken oder in Problemstoffsammelstellen abgegeben werden, erinnerte der Kärntner SPÖ-Bundesrat Günther Novak. Bereits 2007 gab es eine Rückgabeaktion, bei der 1 Million Thermometer mit gesamt einer Tonne gesammelt wurden. Die voestalpine AG sei österreichisches Vorbild, was die Quecksilberüberwachung und -emmission betrifft und arbeite auf sehr hohem Niveau, sagte er. Die Umsetzung der Vorlage und damit der Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt liegen im Interesse aller, so Novak.

Quecksilber schädigt Flora und Fauna ganzheitlich, weshalb man über den Fortschritt der Forschung hier besonders erfreut sein muss, meinte Christoph Längle (F/V). Fieberthermometer, die früher mit Quecksilber gefüllt waren, vermutet die FPÖ noch zu Massen in den österreichischen Haushalten. Der eingebrachte Entschließungsantrag fand jedoch keine Mehrheit. Der Vorstoß widmete sich der Entwicklung eines Förderprogramms zum Umtausch von quecksilberhaltigen Fieberthermomethern.

Dieses erste weltweite Abkommen zur Reduktion von Quecksilber, die Ratifizierung und das Inkrafttreten im August seien ein Meilenstein in der Umweltpolitik, zeigte sich Nicole Schreyer (G/T) erfreut. International werde Quecksilber immer noch massiv eingesetzt. Bei der Erarbeitung des Abkommens habe man Rücksicht auf die Menschen genommen, die es aus existenziellen Gründen nutzen. Diesen dürfe gleichzeitig nicht die Lebensgrundlage genommen werden, so Schreyer (G/T).

Pflanzgutgesetz wird an verschiedene EU-Richtlinien angepasst

Ebenfalls den Bundesrat passiert hat eine Novelle zum Pflanzgutgesetz, mit der verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt werden. Unter anderem geht es um neue Auflagen für die behördliche Registrierung, die Plombierung von Transportbehältern und die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Bundesämtern für Wein- und Obstbau sowie für Ernährungssicherheit. Überdies wird beim Inverkehrbringen von Pflanzgut eine Etikettierung vorgeschrieben. Laut Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter sind alte Sorten durch die neuen Bestimmungen nicht in Gefahr, auch soll es für BäuerInnen keine zusätzlichen Kosten geben.

Was lange währt, wird manchmal gut, kommentierte der niederösterreichische ÖVP-Bundesrat Martin Preineder die Novelle. Man sei bei der Umsetzung der EU-Richtlinien zwar schon über der Zeit, dafür sei ein breiter Konsens gelungen. Wichtig ist ihm, dass regionale heimische Sorten bewahrt werden können.

Über diesen Umstand äußerten sich auch Hans-Peter Bock (S/T) und Rosa Ecker (F/O) erfreut. Die österreichischen Qualitätsstandards würden durch die Novelle nicht gesenkt, bekräftigte Bock. Ihm zufolge sind derzeit beim Bundesamt für Wein- und Obstbau 570 Äpfel- und 200 Birnensorten verzeichnet. Ecker hob außerdem hervor, dass im Begleitdokument anzugeben ist, ob eine Sorte genetisch verändert ist.

Auch Nicole Schreyer von den Grünen erhob keine Einwände. Der Beschluss, gegen die Gesetzesnovelle keinen Einspruch zu erheben, fiel somit einstimmig. Wirtschaftsminister Harald Mahrer bedankte sich in Vertretung von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter bei allen Beteiligten und blickte mit Vorfreude auf die Umsetzung der Richtlinien. (Fortsetzung Bundesrat) wat/gs

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