Oberster Sanitätsrat fordert Umsetzung der rauchfreien Gastronomie gemäß aktueller Beschlusslage zum NichtraucherInnenschutz

Entsprechender einstimmiger Beschluss in Gremiumssitzung am Samstag

Wien (OTS) - Der Oberste Sanitätsrat empfiehlt angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussionen und der Ergebnisse der neuen OECD Studie „health at a glance“, die aktuelle Beschlusslage zum NichtraucherInnenschutz beizubehalten und somit die rauchfreie Gastronomie gemäß des europäischen Trends mit 1. Mai 2018 in Kraft treten zu lassen. Darüber hinaus rät der Oberste Sanitätsrat, ebenfalls aus medizinischen Gründen, von Ausnahmen ab, etwa für Wasserpfeifen (Shishas) oder E-Zigaretten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Oberste Sanitätsrat (OSR) am Samstag. 

„Ein Drittel aller Krebserkrankungen ist auf Rauchen zurückzuführen. Verschiedenste Rauchverbote in anderen EU-Ländern haben nachweislich Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris, Klinikeinweisungen wegen Herzproblemen sowie die Zahl der Frühgeburten und der zu kleinen Neugeborenen reduziert. Daher spricht sich der Oberste Sanitätsrat entschieden für eine Ausweitung des NichtraucherInnen-Schutzes aus und warnt eindringlich vor den Folgen einer Nivellierung“, sagt OSR-Präsidentin Univ.-Prof.in Dr.in Sylvia Schwarz. Österreich sei außerdem mit dem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs eine internationale Verpflichtung eingegangen, das NichtraucherInnen-Schutzniveau nicht herabzusenken, sondern zu steigern.

Der Oberste Sanitätsrat ist das höchste Beratungsgremium der Bundesministerin für Gesundheit, das sich aus 31 ExpertInnen der relevanten Gesundheitsberufe zusammensetzt.(Schluss)

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+43/1/71100-644511
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