ÖÄK fordert unverzügliche Information über Corona-Testergebnisse

Das Vorenthalten dieser Informationen setzt Ärztinnen und Ärzte einem zusätzlichen Infektionsrisiko aus und gefährdet so die medizinische Versorgung.

Wien (OTS) „Wir brauchen dringend eine gesetzliche Bestimmung, wonach die Behörden verpflichtet sind, Ärztinnen und Ärzte unverzüglich über bestätigte Infektionsfälle, aber auch über negative Testungen in ihrem Umkreis sowie getroffene Maßnahmen zu informieren“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Das Vorenthalten dieser Informationen bringt Ärztinnen und Ärzte in zusätzliche unnötige Infektionsgefahr. Die Maßnahmen sind daher sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten als auch der Ärztinnen und Ärzte dringend notwendig, sagt Szekeres, der in diesem Zuge darauf verweist, dass Ärztinnen und Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

Maximaler Schutz für Ärztinnen und Ärzte

„Wenn wir diese Informationen nicht erhalten, droht als Folge, dass wir Ärztinnen und Ärzte wegen Quarantänemaßnahmen Ordinationen sperren müssen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem der Höhepunkt der Pandemie noch bevorsteht“, sagt Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte.

Geschlossene Ordinationen würden sich auch auf die Spitäler auswirken, die grundsätzlich, und jetzt im Speziellen, entlastet werden müssen. „Das System mit der wohnortnahen Versorgung, kombiniert mit Spitälern, bewährt sich gerade in diesen Zeiten“, betont Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer. Österreich stünde vergleichsweise gut da, weil die Patienten nicht sofort in den Spitälern behandelt werden müssten.

Einmal mehr hob der ÖÄK-Vizepräsident hervor, dass trotz internationalem Druck die Anzahl der Spitalsbetten in Österreich weniger reduziert wurde und immer noch deutlich höher ist, verglichen mit Ländern wie Italien, Spanien, Schweden oder Großbritannien: „Das ist wichtig, denn wir benötigen die Betten, um auch für Pandemien gerüstet zu sein“, sagt Mayer.

Es müsse an sich selbstverständlich sein, Ärztinnen und Ärzte, sowohl in den Spitälern als auch in der Niederlassung, maximal zu schützen. „Daher ist es notwendig, dass Covid-19-Befunde und das Wissen über Erkrankungen direkt an die Ärztinnen und Ärzte weitergegeben werden“, sagt Mayer.

Starker extramuraler Bereich

„Die Versorgung durch die niedergelassene Ärzteschaft darf auf keinen Fall zusammenbrechen“, betont auch Edgar Wutscher, Obmann der ÖÄK-Bundessektion Allgemeinmedizin (BSAM), die eine entsprechende Resolution beschlossen hat. „Wir sehen gerade am Beispiel Italien, wie wichtig ein starker und leistungsfähiger extramuraler Bereich in diesen Krisenzeiten ist“, so Wutscher. (sb/sni)

Die Resolution der BSAM im Wortlaut:

„Wir Allgemeinmediziner fordern, unverzüglich die Daten der PCR-Tests Regionen spezifisch von den Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt zu bekommen. Dies beinhaltet sowohl eine bestätigte Infektion, als auch ein negatives Ergebnis. Ein Vorenthalten der Informationen wird dazu führen, dass sich Ärztinnen und Ärzte vermehrt einer Infektionsgefahr aussetzen. In weiterer Folge werden dann Ordinationen wegen Quarantänemaßnahmen zusperren müssen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem der Höhepunkt der Pandemie bevorsteht.

Die Versorgung durch die niedergelassene Ärzteschaft darf auf keinen Fall zusammenbrechen. Ohne sie kann auch die dringend benötigte intramurale Versorgung (Krankenhaus) nicht aufrechterhalten werden. Wir sehen gerade am Beispiel Italien, wie wichtig ein starker und leistungsfähiger extramuraler Bereich in diesen Krisenzeiten ist. Die Übermittlung der Testergebnisse ist im Zuge dieser Pandemie zum Schutz der Patientinnen und Patienten und zum Schutz der Ärztinnen und Ärzte unabdinglich nötig. Wir weisen in diesem Zuge auch daraufhin, dass wir der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.“

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Ärztekammer
Mag. Sascha Bunda
Öffentlichkeitsarbeit
+ 43 1 514 06-3341
s.bunda@aerztekammer.at
www.aerztekammer.at

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